20.11.2020, 22:01
(20.11.2020, 21:25)Auch Bln schrieb:(19.11.2020, 08:01)Gast schrieb:(18.11.2020, 07:56)Auch Bln schrieb: Bei uns wird -soweit ich das mitbekommen habe (=Ordentliche)- schon differenziert:
Es gibt als Gesamtnote "nicht - " "noch nicht -" und "geeignet", dazu Bewertungen zu einzelnen Kriterien fachlicher und persönlicher Eignung, z.B. Rechtskenntnisse, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationskompetenz etc.
Gerade im ersten Jahr gibt es bei Assessor*innen auch mal ein "noch nicht geeignet" oder bei einzelnen Kriterien eine Beurteilung, die Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit einem "noch nicht geeignet" kann man immer noch Lebenszeitdezernent*in werden. Manchmal passt es einfach annan einer Stelle nicht...
Wer wirklich als "nicht geeignet" angesehen wird, mit dem/der wird ein Gespräch gesucht, um ein Entlassungsersuchen herbeizuführen.
Kommt letzteres tatsächlich mehr als 1x pro Jahr vor oder ist es bloß druckmittel damit man sich drei Jahre Mühe gibt?
Ein Druckmittel ist es nicht. Es ist eine sehr seltene aber notwendige Reaktion auf die wenigen Kandidat*innen, die auch mit Hilfestellung und ggf. Abteilungs-, Kammer-, Gerichts- oder Gegenzeichnerwechsel nicht zurecht kommen oder deren Verhalten schlicht untragbar ist.
Ich habe eher den Eindruck, als würden mehr Assessor*innen freiwillig ausscheiden oder wechseln, als denen das Entlassungsersuchen angetragen wird.
Hast du eine (gefühlte) Prozentzahl, wieviele der Assessoren später (freiwillig oder nicht) keine Lebenszeitrichter werden?
Und zu was wechseln die meisten (GK, FWW, Unternehmen, Verwaltung, Sonstiges)?
Frage aus echtem Interesse.
20.11.2020, 22:08
(20.11.2020, 22:01)Gast schrieb:(20.11.2020, 21:25)Auch Bln schrieb:(19.11.2020, 08:01)Gast schrieb:(18.11.2020, 07:56)Auch Bln schrieb: Bei uns wird -soweit ich das mitbekommen habe (=Ordentliche)- schon differenziert:
Es gibt als Gesamtnote "nicht - " "noch nicht -" und "geeignet", dazu Bewertungen zu einzelnen Kriterien fachlicher und persönlicher Eignung, z.B. Rechtskenntnisse, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationskompetenz etc.
Gerade im ersten Jahr gibt es bei Assessor*innen auch mal ein "noch nicht geeignet" oder bei einzelnen Kriterien eine Beurteilung, die Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit einem "noch nicht geeignet" kann man immer noch Lebenszeitdezernent*in werden. Manchmal passt es einfach annan einer Stelle nicht...
Wer wirklich als "nicht geeignet" angesehen wird, mit dem/der wird ein Gespräch gesucht, um ein Entlassungsersuchen herbeizuführen.
Kommt letzteres tatsächlich mehr als 1x pro Jahr vor oder ist es bloß druckmittel damit man sich drei Jahre Mühe gibt?
Ein Druckmittel ist es nicht. Es ist eine sehr seltene aber notwendige Reaktion auf die wenigen Kandidat*innen, die auch mit Hilfestellung und ggf. Abteilungs-, Kammer-, Gerichts- oder Gegenzeichnerwechsel nicht zurecht kommen oder deren Verhalten schlicht untragbar ist.
Ich habe eher den Eindruck, als würden mehr Assessor*innen freiwillig ausscheiden oder wechseln, als denen das Entlassungsersuchen angetragen wird.
Hast du eine (gefühlte) Prozentzahl, wieviele der Assessoren später (freiwillig oder nicht) keine Lebenszeitrichter werden?
Und zu was wechseln die meisten (GK, FWW, Unternehmen, Verwaltung, Sonstiges)?
Frage aus echtem Interesse.
In Sachsens waren es seit 2012 pro Jahr im
Schnitt 1,5 Proberichter, die vor Ablauf der Probezeit ihre Entlassung beantragt haben.
21.11.2020, 10:22
Ich habe den Eindruck, dass die Mehrzahl der wirklich freiwillig Ausgeschiedenen zu anderen Behörden, insb. Bundesbehörden, oder in andere Bundesländer wechselt... Das mag an der Ausstattung der Ordentlichen bzw. der StA in Berlin liegen und dem Umstand, dass A13 Bund jedenfalls mit Ministerialzulage über R1 liegt und die Möglichkeiten für Home Office etc. vielfach besser sind.
Von den Leuten, denen der Wechsel bzw. die Entlassung angetragen wird, hört man mMn vielfach nichts Konkretes mehr, wenn man sie nicht persönlich enger kennt.
In meiner Alters- und Erfahrungsstufe geht es eher darum, sich ggf. länger abordnen zu lassen, wenn man der Justiz gerade überdrüssig ist.
Von den Leuten, denen der Wechsel bzw. die Entlassung angetragen wird, hört man mMn vielfach nichts Konkretes mehr, wenn man sie nicht persönlich enger kennt.
In meiner Alters- und Erfahrungsstufe geht es eher darum, sich ggf. länger abordnen zu lassen, wenn man der Justiz gerade überdrüssig ist.
21.11.2020, 11:08
Hat jemand Erfahrungswerte dahingehend, wie viel entspannter der Job in einer Landes-/Bundesbehörde im Vergleich zum Richteramt ist. Ich bin knapp ein Jahr Richter in einem Zivildezernat und saufe förmlich ab....
21.11.2020, 15:11
(21.11.2020, 10:22)Auch Bln schrieb: Ich habe den Eindruck, dass die Mehrzahl der wirklich freiwillig Ausgeschiedenen zu anderen Behörden, insb. Bundesbehörden, oder in andere Bundesländer wechselt... Das mag an der Ausstattung der Ordentlichen bzw. der StA in Berlin liegen und dem Umstand, dass A13 Bund jedenfalls mit Ministerialzulage über R1 liegt und die Möglichkeiten für Home Office etc. vielfach besser sind.
Von den Leuten, denen der Wechsel bzw. die Entlassung angetragen wird, hört man mMn vielfach nichts Konkretes mehr, wenn man sie nicht persönlich enger kennt.
In meiner Alters- und Erfahrungsstufe geht es eher darum, sich ggf. länger abordnen zu lassen, wenn man der Justiz gerade überdrüssig ist.
Und sind das eher 3 oder 30 pro Jahr?
Der Wechsel aus der Richterschaft in eine Bundesbehörde dürfte leichter sein als eine "normale" Bewerbung dort oder?
Wobei man sich mit der richterlichen Tätigkeit nicht unbedingt gerade für die Tätigkeit dort qualifiziert.
21.11.2020, 16:16
Die drei, die ich kenne und die freiwillig ausgestiegen sind, sind alle in die Anwaltschaft gegangen.