16.11.2020, 21:02
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
16.11.2020, 21:12
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
16.11.2020, 21:25
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht.
Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
16.11.2020, 21:27
Hoch. Generell kein bock auf Richter.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
16.11.2020, 21:32
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht.
Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
Mit Mitte 30 4k netto? Wo? Ich bin Mitte und habe 3445 Euro netto vor Abzug der PKV...
16.11.2020, 21:41
(16.11.2020, 21:32)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb: Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht.
Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
Mit Mitte 30 4k netto? Wo? Ich bin Mitte und habe 3445 Euro netto vor Abzug der PKV...
BW, seit 7-8 Jahren Richter. Verheiratet. Dazu ein paar Dienstreisen für Auswärtstermine.
16.11.2020, 21:42
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht.
Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
Wer am Land glücklich ist, für den reicht R1. Aber wer bitte will wirklich aufs Land? Der Partner hat ja auch einen Job, der regelmäßig an eine Stadt gebunden ist. Alle wollen in ein hübsches Dorf im Einzugsgebiet einer Großstadt. Die Kinder sollen ja keine Bauern werden/heiraten und studenlang zur Schule pendeln. Und man will ja auch mal abends ausgehen. Gerade das sind die teuren Lagen, wo die Grundstückspreise durch die Decke gehen.
16.11.2020, 21:56
(16.11.2020, 21:42)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb: Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?
Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht.
Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
Wer am Land glücklich ist, für den reicht R1. Aber wer bitte will wirklich aufs Land? Der Partner hat ja auch einen Job, der regelmäßig an eine Stadt gebunden ist. Alle wollen in ein hübsches Dorf im Einzugsgebiet einer Großstadt. Die Kinder sollen ja keine Bauern werden/heiraten und studenlang zur Schule pendeln. Und man will ja auch mal abends ausgehen. Gerade das sind die teuren Lagen, wo die Grundstückspreise durch die Decke gehen.
Land heißt ja nicht Pampa im Nirgendwo!
Viele kleinere Gerichtsstandorte sind gut pendelbar und es dauert nicht länger als zB meine damalige tägliche Fahrt von Charlottenburg/Schöneberg nach Neukölln im
Berufsverkehr.
Und als würde es auf “dem Land” nur Bauern geben... manchmal findet man sein Glück an Orten, wo man es nicht erwartet hätte, und ich kann nur sagen, dass ich “auf dem Land” tolle Menschen kennen gelernt habe, ehrlicher und anständiger als in den GroßStädten.
Kleine Universitätsstädte haben auch ihren Reiz, wenn ich an Jena oder Augsburg denke.
Wenn man bereit ist, seine Ansprüche anzupassen, erlebt man positive Überraschungen.
16.11.2020, 22:47
Die sind aber nicht günstig..
16.11.2020, 23:05
Und auf dem Land kann man besser einen Hund halten und mit zur Arbeit nehmen ! ;)