16.11.2020, 19:50
(16.11.2020, 19:46)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:42)Gast schrieb: Ein Richter kriegt sein hohes Gehalt nicht wegen der Verantwortung, sondern damit er nicht bestechlich wird.
Leute mit guten Noten, die meinen als Richter zu wenig zu verdienen, wären da empfänglicher.
Auch ein Grund, weshalb man dankbarere Leute mit schlechteren Noten nehmen sollte...
Wir in der Justiz wollen die besten Absolventen haben und die haben nun mal einen höheren Marktwert und werden deshalb besser bezahlt.
Dieses Elitedenken ist doch typisch Deutsch.
Nach der Wende hatten wir auch 2 x 4 P. Richter und keiner hat es gemerkt.
Kleinlichkeit bei Noten ist aber gleichzeitig auch eine typisch deutsche Eigenschaft. Deshalb haben die Juranoten auch einen geringen Aussagewert.
Lehrer werden auch mit ner 3 A13, das entspricht bei Jura ner 4, nur dass kaum einer mit ner 4 in A13 verbeamtet wird.
Erst tausende ausreichend Absolventen auf den Markt spucken und sich dann wundern, dass nicht genug gute Absolventen da sind...
16.11.2020, 19:53
(16.11.2020, 19:49)GastBerlin schrieb:(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb: Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Hier geht es aber nicht um "durchschnittliche Juristen", sondern um diejenigen, die genauso gut qualifiziert sind wie GK-Juristen. Insofern ist gehaltstechnisch nur zwischen diesen beiden Berufsgruppen zu vergleichen.
1. Haben viele Richter gar kein Doppel-VB, geschweige denn Dr., LLM, wirtschaftliches Verständnis, herausragende Englischkenntnisse und weiteres
2. Steht es jedem Richter frei, sich in einer GK zu bewerben und v.a. sich dort zu bewähren; letzteres dürfte den Leuten, die Richter mit entsprechenden Annehmlichkeiten werden wollen, selten gelingen. In der GK kannst du nicht machen, was du willst, kommen und gehen, wie es dir passt, krank werden, etc.
16.11.2020, 19:53
(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb: Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Sehe ich anders, da Deutschland bzw einigen Ländern nun mal vom BVerfG per höchstrichterliche Entscheidung eine verfassungswidrige Besoldung attestiert wurde, mit der im europaweiten Vergleich nur Moldawien mithalten kann. Verzerrt wird auch deshalb nichts allein durch das Forum hier, weil das Problem über die Ministerien und Richter von den Medien aufgegriffen wurde und seit Jahren dementsprechend öffentlich debattiert wird.
Ich selbst stamme aus sehr einfachen Verhältnissen und selbst meine Familie und Freunde der Familie finden die Besoldung nicht angemessen.
Aber darum sollte es hier auch nicht gehen: Fakt ist, dass für viele (ob gerechtfertigt oder nicht) die Besoldung mit ausschlaggebend ist, einen anderen Beruf zu wählen, und die Frage war: was wäre für euch angemessen ?
16.11.2020, 19:54
(16.11.2020, 19:49)GastBerlin schrieb:(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb: Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Hier geht es aber nicht um "durchschnittliche Juristen", sondern um diejenigen, die genauso gut qualifiziert sind wie GK-Juristen. Insofern ist gehaltstechnisch nur zwischen diesen beiden Berufsgruppen zu vergleichen.
Ich hoffe, du kommst nicht auch noch in die schon achso qualifizierte Berliner Justiz.
Zugegebenermaßen würdest du mit deiner Einstellung dort gut rein passen.
16.11.2020, 19:56
(16.11.2020, 19:45)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:43)Gast schrieb:(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.(16.11.2020, 15:23)Gast schrieb: Was hier - natürlich - wieder übersehen wird, ist dass wenn man die R Besoldung erhöhen würde, auch die A Besoldung im höheren Dienst anzupassen wäre. Das wäre dann doch teuer.
Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.
Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.
Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).
Bei uns im Bundesland Bremen gibt es eine Stellenzulage für die 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt (A13), sodass etwas mehr rauskommt als bei R1
Schon mal geschaut, wie wievele Jahre du in der A-Tabelle zum Ende hin brauchst, um eine Stufe aufzusteigen?
4 Jahre...
Rip
Ab der 9 Stufe sind es 4 Jahre, davor alle 3. Zudem muss berücksichtigt werden, dass eine Beförderung auf A14 und A15 deutlich leichter zu erreichen ist als eine Beförderung auf R2
16.11.2020, 19:58
Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
16.11.2020, 19:59
(16.11.2020, 19:53)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:49)GastBerlin schrieb:(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb: Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Hier geht es aber nicht um "durchschnittliche Juristen", sondern um diejenigen, die genauso gut qualifiziert sind wie GK-Juristen. Insofern ist gehaltstechnisch nur zwischen diesen beiden Berufsgruppen zu vergleichen.
1. Haben viele Richter gar kein Doppel-VB, geschweige denn Dr., LLM, wirtschaftliches Verständnis, herausragende Englischkenntnisse und weiteres
2. Steht es jedem Richter frei, sich in einer GK zu bewerben und v.a. sich dort zu bewähren; letzteres dürfte den Leuten, die Richter mit entsprechenden Annehmlichkeiten werden wollen, selten gelingen. In der GK kannst du nicht machen, was du willst, kommen und gehen, wie es dir passt, krank werden, etc.
:D äh ja, klar, die GK bewerber sehen zudem alle auch noch gut aus.
16.11.2020, 20:00
(16.11.2020, 19:54)Gast schrieb:(16.11.2020, 19:49)GastBerlin schrieb:(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb: Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Hier geht es aber nicht um "durchschnittliche Juristen", sondern um diejenigen, die genauso gut qualifiziert sind wie GK-Juristen. Insofern ist gehaltstechnisch nur zwischen diesen beiden Berufsgruppen zu vergleichen.
Ich hoffe, du kommst nicht auch noch in die schon achso qualifizierte Berliner Justiz.
Zugegebenermaßen würdest du mit deiner Einstellung dort gut rein passen.
Was sollen solche Beleidigungen hier?
Jeder Dreijährige kann Pipi anhalten, aber ein (ca) 30-jähriger Volljurist keinen (geistigen) Dünnpfiff.
16.11.2020, 20:03
16.11.2020, 20:41
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:Naja, aber die Ausgangsfrage ist doch schon dämlich. Natürlich nimmt man lieber das GK-Gehalt MIT Unkündbarkeit, richterlicher Unabhängigkeit und Feierabend um vier. Wenn man aber beides nicht haben kann, muss jede*r für sich selber abwägen, was einem/einer lieber ist.(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb: Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.
Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.
Ich persönlich nehme lieber mehr Gehalt. Komme aus einer Beamtenfamilie und weiß genau, dass ich so faul wie möglich wäre, wenn es keine Sanktion dafür gibt (liegt an den Genen). So muss ich eben was dafür tun, nicht rausgeworfen zu werden und fühle mich dabei auch wesentlich wohler. Außerdem kann ich hier in (m)einem Rechtsgebiet jahrelang arbeiten und darin richtig gut werden, statt nur alles recht gut zu können und alle paar Jahre als Anfänger wieder bei Null zu starten.
Off-Topic: Das hab ich auch noch nie verstanden: Es sagen immer alle, der/die Klügste müsse in der Mitte sitzen. Aber das ist doch so gut wie nie so. Jede*r 4-Punkte-Examen-Fachanwält*in für Schießmichtot hat von Schießmichtot wesentlich mehr Ahnung, als der/die Richterin, die nicht mindestens genauso lange sein/ihr Dezernat bearbeitet.