Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
16.11.2020, 18:22
Dann sollen sie halt die Noten senken und welche nehmen, die sich nicht über 3100 netto beschweren. Da gibt es z.b. genug mit ausreichend benotete VJ, die nur als befristete PJ an ein 70 k Gehalt in der Wirtschaft (auch ca. über 3000 netto) kommen würden. Vllt erlebt man dann ja eine Überraschung und die Missgunst an den Gerichten statt der Qualität sinkt mit den Noten.
Außerdem kann ein faires Urteil auch mit weniger Seiten und geschwollenen Ausdrücken als eine Dr. Arbeit begründet sein.
Ein Fehlurteil, um einer Behörde einen Gefallen zu tun, bleibt aber auch mit 100 Seiten ein Fehlurteil.
Außerdem kann ein faires Urteil auch mit weniger Seiten und geschwollenen Ausdrücken als eine Dr. Arbeit begründet sein.
Ein Fehlurteil, um einer Behörde einen Gefallen zu tun, bleibt aber auch mit 100 Seiten ein Fehlurteil.
16.11.2020, 18:25
(16.11.2020, 18:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 18:01)Gast schrieb: Jeder Bürger und jedes Unternehmen hat ein Interesse an einem funktionierenden Rechtsstaat. Das Kaputtsparen der Justiz schadet jedemEs schadet vielleicht potentiell jedem, aber nicht allen. Davon betroffen sind doch nur (natürliche & juristische) Personen, die a) überhaupt mit der Justiz in Kontakt kommen und b) in der konkreten Situation ein Interesse daran haben, dass der eigene Fall schnell bearbeitet wird. Und schon a) dürfte auf nur einen kleinen Teil der Leute überhaupt zutreffen. Und von denen die es betrifft scheidet dann noch ein gewisser Teil unter b) aus.
Mein Ausbilder am OLG hat zum Zustand der Justiz immer Volker Pispers zitiert: "Was meinen Sie, was hier lös wäre, wenn mehr Menschen verstehen würden, was hier los ist?". Das trifft es jetzt nach zwei Jahren Berufserfahrung ziemlich gut, aber für die meisten Menschen ist die Justiz doch etwas völlig Abstraktes, mit dem man nie zu tun hat. Wenn ich nicht Jura studiert hätte, wäre ich in meinem Leben auch noch nie in einem Gericht gewesen. Betrifft einfach die Wenigsten. Von daher ist es auch für die Politik nicht wichtig.
Und zu dem die Verfahren dauern zu lange und deswegen sterben Menschen-"Argument". Das ist blanker Populismus. Ich bin mir sicher, dass sich mehr Menschen das Leben nehmen, WEIL sie in U-Haft sitzen, als Leute sterben, weil mal jemandes U-Haft nicht verlängert wurde. Die wird nämlich generell viel viel zu häufig angeordnet.
Die Justiz wirkt auch indirekt. Was meinst du wieso es Deutschland so gut geht? Eine funktionierende Gesellschaft. Investoren und Bürger fühlen sich sicher und vertrauen auf die Einhaltung der Regeln. Wozu eine kaputte Justiz führt, sieht man an den vielen korrupten failed States.
16.11.2020, 18:25
(16.11.2020, 18:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 18:01)Gast schrieb: Jeder Bürger und jedes Unternehmen hat ein Interesse an einem funktionierenden Rechtsstaat. Das Kaputtsparen der Justiz schadet jedemEs schadet vielleicht potentiell jedem, aber nicht allen. Davon betroffen sind doch nur (natürliche & juristische) Personen, die a) überhaupt mit der Justiz in Kontakt kommen und b) in der konkreten Situation ein Interesse daran haben, dass der eigene Fall schnell bearbeitet wird. Und schon a) dürfte auf nur einen kleinen Teil der Leute überhaupt zutreffen. Und von denen die es betrifft scheidet dann noch ein gewisser Teil unter b) aus.
Mein Ausbilder am OLG hat zum Zustand der Justiz immer Volker Pispers zitiert: "Was meinen Sie, was hier lös wäre, wenn mehr Menschen verstehen würden, was hier los ist?". Das trifft es jetzt nach zwei Jahren Berufserfahrung ziemlich gut, aber für die meisten Menschen ist die Justiz doch etwas völlig Abstraktes, mit dem man nie zu tun hat. Wenn ich nicht Jura studiert hätte, wäre ich in meinem Leben auch noch nie in einem Gericht gewesen. Betrifft einfach die Wenigsten. Von daher ist es auch für die Politik nicht wichtig.
Und zu dem die Verfahren dauern zu lange und deswegen sterben Menschen-"Argument". Das ist blanker Populismus. Ich bin mir sicher, dass sich mehr Menschen das Leben nehmen, WEIL sie in U-Haft sitzen, als Leute sterben, weil mal jemandes U-Haft nicht verlängert wurde. Die wird nämlich generell viel viel zu häufig angeordnet.
Ich denke, dass wenn es um die innere Sicherheit geht, ALLE gleichermaßen betroffen sind.
Populismus ist es nicht, es ist geschehen und nicht zu entschuldigen. Und abgesehen davon denke ich auch, dass dein Eindruck subjektiv ist: es sind nicht wenige, die betroffen sind in der Bevölkerung. Es sind vor allem die Schwachen! Und unser Job als die Starken in der Gesellschaft ist es, die Schwachen zu stärken und sie nicht noch schwächer zu machen!
16.11.2020, 18:28
Es heisst ja auch im Namen des Volkes und ein Dr. Dr. reicher Adelsabkömmling mit Vorfahren am Hof und 2 x sehr gut, weil Papi Richter ihm im Studium sein Vollzeit Rep. bezahlt hat, ist eben weniger nah dran am Volk als ein Emporkömmling mit 1 x b, 1 x a, 2 x a etc.
16.11.2020, 18:29
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat.(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.(16.11.2020, 15:23)Gast schrieb: Was hier - natürlich - wieder übersehen wird, ist dass wenn man die R Besoldung erhöhen würde, auch die A Besoldung im höheren Dienst anzupassen wäre. Das wäre dann doch teuer.
Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.
Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.
Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).
Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.
Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...
16.11.2020, 18:32
(16.11.2020, 18:28)Gast schrieb: Es heisst ja auch im Namen des Volkes und ein Dr. Dr. reicher Adelsabkömmling mit Vorfahren am Hof und 2 x sehr gut, weil Papi Richter ihm im Studium sein Vollzeit Rep. bezahlt hat, ist eben weniger nah dran am Volk als ein Emporkömmling mit 1 x b, 1 x a, 2 x a etc.
Es heißt nicht "Im Namen des Volkes", weil das geurteilt wird, was das Volk denkt. Es wird das geurteilt, was sich nach rechtlicher Prüfung ergibt. Es heißt "Im Namen des Volkes", weil der Richter nicht als Privatperson urteilt, sondern in seiner öffentlichen Funktion.
16.11.2020, 18:38
(16.11.2020, 18:32)Hi Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 18:28)Gast schrieb: Es heisst ja auch im Namen des Volkes und ein Dr. Dr. reicher Adelsabkömmling mit Vorfahren am Hof und 2 x sehr gut, weil Papi Richter ihm im Studium sein Vollzeit Rep. bezahlt hat, ist eben weniger nah dran am Volk als ein Emporkömmling mit 1 x b, 1 x a, 2 x a etc.
Es heißt nicht "Im Namen des Volkes", weil das geurteilt wird, was das Volk denkt. Es wird das geurteilt, was sich nach rechtlicher Prüfung ergibt. Es heißt "Im Namen des Volkes", weil der Richter nicht als Privatperson urteilt, sondern in seiner öffentlichen Funktion.
Dann sage ich künftig “Im Namen des Gerichts” bei den Verkündungen ... ;)
16.11.2020, 18:40
(16.11.2020, 18:32)Gast Gast schrieb:(16.11.2020, 18:28)Gast schrieb: Es heisst ja auch im Namen des Volkes und ein Dr. Dr. reicher Adelsabkömmling mit Vorfahren am Hof und 2 x sehr gut, weil Papi Richter ihm im Studium sein Vollzeit Rep. bezahlt hat, ist eben weniger nah dran am Volk als ein Emporkömmling mit 1 x b, 1 x a, 2 x a etc.
Es heißt nicht "Im Namen des Volkes", weil das geurteilt wird, was das Volk denkt. Es wird das geurteilt, was sich nach rechtlicher Prüfung ergibt. Es heißt "Im Namen des Volkes", weil der Richter nicht als Privatperson urteilt, sondern in seiner öffentlichen Funktion.
Irgendwie urteilt der Richter ja schon als Privatperson. 2 Richter, 3 Auffassungen, sieht man ja an den Instanzen. In der einen Instanz hü, in der anderen hott, 2 mal verschieden Ermessen ausgeübt. Also entscheidet die individuelle Auffassung einer höher gestellten Privatperson über einen Angehörigen des Volkes, aber nicht immer in dessen Sinne.
16.11.2020, 18:41
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat.(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.(16.11.2020, 15:23)Gast schrieb: Was hier - natürlich - wieder übersehen wird, ist dass wenn man die R Besoldung erhöhen würde, auch die A Besoldung im höheren Dienst anzupassen wäre. Das wäre dann doch teuer.
Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.
Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.
Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).
Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.
Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...
Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.
16.11.2020, 18:44
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat.(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb: Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.
Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.
Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.
Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).
Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.
Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...
Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.
Danke, so ähnlich wollte ich auch gerade antworten... ;)