17.10.2016, 15:33
17.10.2016, 15:34
17.10.2016, 15:54
Wie das Aktenzeichen war irreführend?????
17.10.2016, 15:55
Habt ihr dem Antrag entsprochen oder zurückgewiesen?
Ich habe die aw wiederhergestellt mangels Unzuverlässigkeit. Habe dann gesagt, dass die nachträglichen Ereignisse zwar zur Unzuverlässigkeit führen aber nicht mehr zu beachten sind, zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Und ihr so?
Ich habe die aw wiederhergestellt mangels Unzuverlässigkeit. Habe dann gesagt, dass die nachträglichen Ereignisse zwar zur Unzuverlässigkeit führen aber nicht mehr zu beachten sind, zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Und ihr so?
17.10.2016, 16:05
Hab mal gelernt K= Klage, L= einstweiliger Rechtsschutz, war ja aber hier K und dennoch einstweiliger Rechtsschutz.
Ich hab gesagt Untersagungsverfügung war rechtmäßig, Zwangsmittelandrohung rechtswidrig, weil unmittelbarer Zwang nur als ultima ratio.
Ich hab gesagt Untersagungsverfügung war rechtmäßig, Zwangsmittelandrohung rechtswidrig, weil unmittelbarer Zwang nur als ultima ratio.
17.10.2016, 16:09
Ich hab dem Antrag entsprochen. Unzulässigkeit hab ich bejaht, aber so. Vollziehbarkeit abgelehnt, weil die Behörde zu lange gewartet hat mit dem Bescheid.
Androhung ging aus demselben Grund auch nicht durch
Androhung ging aus demselben Grund auch nicht durch
17.10.2016, 16:18
Würde bitte jemand mal etwas ausführlicher schreiben was man hätte richtigeweise prüfen müssen?
Mache mich echt total verrückt
Mache mich echt total verrückt
17.10.2016, 16:50
Eierköpfe allesamt...
17.10.2016, 16:54
In Niedersachsen heute Satzung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB über einen Antrag nach § 163 BauGB. :rolleyes:
17.10.2016, 17:13
heute zum teil dem OVG Lüneburg; Beschluss vom 29.06.2015 – 7 ME 32/15 nachempfunden beim gpa.