07.11.2020, 23:01
08.11.2020, 00:57
Geht um Notensprung nach unten quasi. Nicht nur punktemäßig
08.11.2020, 09:45
Man könnte ja auch fragen, ob sich jemand in der mündlichen verschlechtert hat. Aber ich vermute, die passive Formulierung „runtergeprüft worden“ geht eher implizit davon aus, dass dies eine absichtliche Prüferstrategie war, und ich frage mich, ob das wirklich immer so sein muss, oder ob da auch mangelnde Reflexionsfähigkeiten dahinterstecken können.
08.11.2020, 17:33
Ich glaube, viele Leute vergessen, dass die mündliche Prüfung eine eigenständige (!) Leistung ist, die richtigerweise unabhängig von den schriftlichen Ergebnissen beurteilt werden sollte.
Sicherlich haben viele Prüfer durch die Noten des schriftlichen Teils und der anderen bereits erbrachten Leistungen ein Leistungsbild des Kandidaten im Kopf und eine gewisse Erwartung an ihn. Das darf aber mE nicht dazu führen, dass einem Kandidaten, der mit 5,x oder 6,x startet, die Möglichkeit verwehrt wird, 12, 13 oder auch 14 Punkte im Gespräch oder Vortrag zu bekommen, wenn er diese Noten verdient hat. Das wäre absolut unfair. Umgekehrt muss und darf ein Kandidat, der schriftlich ein VB hat, mE (auch auf ein befriedigend) runtergeprüft werden, wenn er mündlich das Niveau der Klausuren nicht halten kann. Wenn so jemand gleich mit 10 Punkten im Vortrag und dem Gespräch starten würde, könnte man sich die mündliche Prüfung ja auch sparen :D
Im Übrigen kann ich meinen Vorrednern nur beipflichten: dass jemand, der in den Klausuren schlechter abgeschnitten, in der Gesamtnote aber ein VB bekommen hat, irgendwelche Nachteile in Bewerbungsverfahren gehabt (und quasi ein VB „zweiter Klasse“) hätte, habe ich noch nie gehört.
Sicherlich haben viele Prüfer durch die Noten des schriftlichen Teils und der anderen bereits erbrachten Leistungen ein Leistungsbild des Kandidaten im Kopf und eine gewisse Erwartung an ihn. Das darf aber mE nicht dazu führen, dass einem Kandidaten, der mit 5,x oder 6,x startet, die Möglichkeit verwehrt wird, 12, 13 oder auch 14 Punkte im Gespräch oder Vortrag zu bekommen, wenn er diese Noten verdient hat. Das wäre absolut unfair. Umgekehrt muss und darf ein Kandidat, der schriftlich ein VB hat, mE (auch auf ein befriedigend) runtergeprüft werden, wenn er mündlich das Niveau der Klausuren nicht halten kann. Wenn so jemand gleich mit 10 Punkten im Vortrag und dem Gespräch starten würde, könnte man sich die mündliche Prüfung ja auch sparen :D
Im Übrigen kann ich meinen Vorrednern nur beipflichten: dass jemand, der in den Klausuren schlechter abgeschnitten, in der Gesamtnote aber ein VB bekommen hat, irgendwelche Nachteile in Bewerbungsverfahren gehabt (und quasi ein VB „zweiter Klasse“) hätte, habe ich noch nie gehört.
08.11.2020, 17:43
Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
08.11.2020, 18:06
Ich finde 8 Klausuren deutlich aussagekräfter als eine mündliche Prüfung, sodass ich ein "Runterprüfen" bei ordentlichen Klausuren nur fair fände, wenn die mündliche Leistung wirklich unterirdisch ist. Im Übrigen sollte man den Leuten mMn ihre Note aus den schriftlichen Prüfungen lassen. Insbesondere wenn im Übrigen die Zeugnisse und Bewertungen des gesamten Referendariats einschließlich Klausuren immer recht ordentlich waren.
08.11.2020, 18:13
(08.11.2020, 18:06)Gast schrieb: Ich finde 8 Klausuren deutlich aussagekräfter als eine mündliche Prüfung, sodass ich ein "Runterprüfen" bei ordentlichen Klausuren nur fair fände, wenn die mündliche Leistung wirklich unterirdisch ist. Im Übrigen sollte man den Leuten mMn ihre Note aus den schriftlichen Prüfungen lassen. Insbesondere wenn im Übrigen die Zeugnisse und Bewertungen des gesamten Referendariats einschließlich Klausuren immer recht ordentlich waren.
+1
Außerdem gibt es ja noch ein erstes Examen (und eine erste mündliche Prüfung). Will sagen, es geht nicht darum, dass man nicht auch mal eine schlechtere Note in der mündlichen Prüfung bekommen kann. Aussagekraft hat das dann aber nur einschränkt (bzw. keine, wenn die Leistungen in dem anderen Examen gestimmt haben).
Wenn aber jmd. 5 Punkte aus den Klausuren und 14 aus der mündlichen Prüfung hat, glaubt doch keiner daran, dass die mündliche Prüfung das aussagekräftigere Bild abgibt.
Da die meisten in der mündlichen Prüfung besser sind, neigt jeder dazu (inklusive mir) die mündliche Leistung zu rechtfertigen. Wenn man aber ehrlich ist, sind die Klausuren schon deutlich valider und weniger von Unwägbarkeiten betroffen.
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08.11.2020, 18:42
(08.11.2020, 17:43)Gast schrieb: Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Die Leistungen zählen aber nicht gleich viel. Das JAG trifft eine genaue Aussage darüber, wie die jeweiligen Teile der Prüfung gewichtet werden. Es ist immer wieder verblüffend wieviele Juristen fernab der gesetzlichen Grundlage diskutieren :D
Deine subjektive Meinung mag ja eine andere sein, nach der wurde aber nicht gefragt.
08.11.2020, 18:47
(08.11.2020, 18:42)Gast schrieb:(08.11.2020, 17:43)Gast schrieb: Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Die Leistungen zählen aber nicht gleich viel. Das JAG trifft eine genaue Aussage darüber, wie die jeweiligen Teile der Prüfung gewichtet werden. Es ist immer wieder verblüffend wieviele Juristen fernab der gesetzlichen Grundlage diskutieren :D
Deine subjektive Meinung mag ja eine andere sein, nach der wurde aber nicht gefragt.
Du hast Recht. Der Gesetzgeber hat den Klausuren 60 Prozent gegeben, weil schriftliche Leistungen aussagekräftiger sind. Und jeder Arbeitgeber wird den Bewerber mit den besseren schriftlichen Noten nehmen. Das weiß ich selbst aus erster Hand :angel:
08.11.2020, 22:56
(08.11.2020, 18:47)Gast schrieb:(08.11.2020, 18:42)Gast schrieb:(08.11.2020, 17:43)Gast schrieb: Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Die Leistungen zählen aber nicht gleich viel. Das JAG trifft eine genaue Aussage darüber, wie die jeweiligen Teile der Prüfung gewichtet werden. Es ist immer wieder verblüffend wieviele Juristen fernab der gesetzlichen Grundlage diskutieren :D
Deine subjektive Meinung mag ja eine andere sein, nach der wurde aber nicht gefragt.
Du hast Recht. Der Gesetzgeber hat den Klausuren 60 Prozent gegeben, weil schriftliche Leistungen aussagekräftiger sind. Und jeder Arbeitgeber wird den Bewerber mit den besseren schriftlichen Noten nehmen. Das weiß ich selbst aus erster Hand :angel:
Gewichtung einer Klausur: Unter 10%
Gewichtung des Aktenvortrags: 10%