05.11.2020, 12:18
Hat jemand den Schritt in die anwaltliche Selbständigkeit nebenberuflich gewagt? Wie war Eure Erfahrung damit?
Ich bin für eine spezialisierte Kanzlei tätig, die bundesweit agiert und hätte demgemäß keine Konkurrenzkonflikte mit meinem AG.
Zunächst will ich es nur als Testballon starten und dann mittelfristig über eine Reduzierung auf Teilzeitarbeit dann langfristig in die Vollselbständigkeit.
Ich bin für eine spezialisierte Kanzlei tätig, die bundesweit agiert und hätte demgemäß keine Konkurrenzkonflikte mit meinem AG.
Zunächst will ich es nur als Testballon starten und dann mittelfristig über eine Reduzierung auf Teilzeitarbeit dann langfristig in die Vollselbständigkeit.
05.11.2020, 15:24
(05.11.2020, 12:18)Joe schrieb: Hat jemand den Schritt in die anwaltliche Selbständigkeit nebenberuflich gewagt? Wie war Eure Erfahrung damit?
Ich bin für eine spezialisierte Kanzlei tätig, die bundesweit agiert und hätte demgemäß keine Konkurrenzkonflikte mit meinem AG.
Zunächst will ich es nur als Testballon starten und dann mittelfristig über eine Reduzierung auf Teilzeitarbeit dann langfristig in die Vollselbständigkeit.
Hab es ebenfalls gemacht.
Hauptberuf Syndikus, Nebenberuflich RA
Habe eine vollständige Kanzlei mit laufenden Kosten von 1500 EUR im Jahr inkl. Büromitbenutzung.
Verdiene mir so ein 14. Gehalt. Und manchmal kann auch vom ARbeitgeber was abfallen, bevor ein auswärtiger beauftragt wird.
Aber kann durchaus mehr als stressig werden nach nem 12h arbeitstag nochmal 2h ne klage schreiben.
Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top :D
BEssere Renditen gibt es nicht.
05.11.2020, 16:08
(05.11.2020, 15:24)Gast schrieb:(05.11.2020, 12:18)Joe schrieb: Hat jemand den Schritt in die anwaltliche Selbständigkeit nebenberuflich gewagt? Wie war Eure Erfahrung damit?
Ich bin für eine spezialisierte Kanzlei tätig, die bundesweit agiert und hätte demgemäß keine Konkurrenzkonflikte mit meinem AG.
Zunächst will ich es nur als Testballon starten und dann mittelfristig über eine Reduzierung auf Teilzeitarbeit dann langfristig in die Vollselbständigkeit.
Hab es ebenfalls gemacht.
Hauptberuf Syndikus, Nebenberuflich RA
Habe eine vollständige Kanzlei mit laufenden Kosten von 1500 EUR im Jahr inkl. Büromitbenutzung.
Verdiene mir so ein 14. Gehalt. Und manchmal kann auch vom ARbeitgeber was abfallen, bevor ein auswärtiger beauftragt wird.
Aber kann durchaus mehr als stressig werden nach nem 12h arbeitstag nochmal 2h ne klage schreiben.
Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top :D
BEssere Renditen gibt es nicht.
Ganz großes Querulantenkino...so trägt man auf jeden Fall zum negativen Berufsbild der Anwälte bei
05.11.2020, 16:32
Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
05.11.2020, 17:09
Da kann man nur hoffen, dass du deine Kosten nicht erstattet bekommst, da dein Gegenüber grds. leistungsbereit ist und auch die Schwierigkeit der Sache die Einschaltung eines Anwalts nicht gebietet. Das geht ja schon Richtung Abmahnanwalt...
05.11.2020, 18:38
(05.11.2020, 17:09)C8H10N4O2 schrieb: Da kann man nur hoffen, dass du deine Kosten nicht erstattet bekommst, da dein Gegenüber grds. leistungsbereit ist und auch die Schwierigkeit der Sache die Einschaltung eines Anwalts nicht gebietet. Das geht ja schon Richtung Abmahnanwalt...
Da geht nichts in Richtung abmahnanwalt meine Freunde. Wenn die Schuldner es nicht schaffen nach einem normalen Schreiben per Brief und kulanter Fristsetzung von 1 Monat zu leisten, packe ich halt meinen Briefbogen aus.
Wieso? So sind die Spielregeln. Er hätte ja auch rechtzeitig bezahlen können....
05.11.2020, 18:44
(05.11.2020, 16:32)Gast schrieb:Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
Das nicht peinlich, sondern zielführend. 3 EUR sind je nach Blickweise viel Geld. Wir können das anstatt mit 3 EUR auch mit 50 EUR machen. Wenn mir jemand 50 EUR schuldet, habe ich keine Lust ihm ewig hinterherzurennen.
Nicht umsonst gibts Fälligkeiten und Zahlungsziele oder ständig neue Zahlungsverzugsrichtlinien um die Liquiditàt bei Firmen hochzuhalten. Denn meistens ist genauso dieser Punkt der Insolvenztreiber.
05.11.2020, 20:24
(05.11.2020, 18:44)Gast schrieb:(05.11.2020, 16:32)Gast schrieb:Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
Das nicht peinlich, sondern zielführend. 3 EUR sind je nach Blickweise viel Geld. Wir können das anstatt mit 3 EUR auch mit 50 EUR machen. Wenn mir jemand 50 EUR schuldet, habe ich keine Lust ihm ewig hinterherzurennen.
Nicht umsonst gibts Fälligkeiten und Zahlungsziele oder ständig neue Zahlungsverzugsrichtlinien um die Liquiditàt bei Firmen hochzuhalten. Denn meistens ist genauso dieser Punkt der Insolvenztreiber.
Dass du dieses Vorgehen hier auch noch so vehement verteidigst, macht es noch ein bisschen peinlicher.
Back to topic: TE, für eine Selbstständigkeit nebenbei gibt's mehrere Wege. Wie stellst du dir es dir in deinem Fall konkret vor? Wohnzimmerkanzlei und erstmal Beratung von Bekannten? Und welches Rechtsgebiet schwebt dir vor?
06.11.2020, 10:17
(05.11.2020, 20:24)Gast schrieb:Zunächst als Wohnzimmerkanzlei. Dabei soll die Mandantenzahl erstmal gering gehalten werden um ausgiebig mit den verschiedenen Tools (vor allem fibu & steuern) gut zu recht zu kommen. Nach dieser Phase soll dann auf Teilzeit im Hauptberuf gegangen werden und der Umzug in Büroräume anlaufen (hierzu habe ich private Möglichkeiten).(05.11.2020, 18:44)Gast schrieb:(05.11.2020, 16:32)Gast schrieb:Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
Das nicht peinlich, sondern zielführend. 3 EUR sind je nach Blickweise viel Geld. Wir können das anstatt mit 3 EUR auch mit 50 EUR machen. Wenn mir jemand 50 EUR schuldet, habe ich keine Lust ihm ewig hinterherzurennen.
Nicht umsonst gibts Fälligkeiten und Zahlungsziele oder ständig neue Zahlungsverzugsrichtlinien um die Liquiditàt bei Firmen hochzuhalten. Denn meistens ist genauso dieser Punkt der Insolvenztreiber.
Dass du dieses Vorgehen hier auch noch so vehement verteidigst, macht es noch ein bisschen peinlicher.
Back to topic: TE, für eine Selbstständigkeit nebenbei gibt's mehrere Wege. Wie stellst du dir es dir in deinem Fall konkret vor? Wohnzimmerkanzlei und erstmal Beratung von Bekannten? Und welches Rechtsgebiet schwebt dir vor?
Rechtsgiebt wären Arbeitsrecht und allg. Zivilrecht.
06.11.2020, 11:03
(05.11.2020, 20:24)Gast schrieb:(05.11.2020, 18:44)Gast schrieb:(05.11.2020, 16:32)Gast schrieb:Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
Das nicht peinlich, sondern zielführend. 3 EUR sind je nach Blickweise viel Geld. Wir können das anstatt mit 3 EUR auch mit 50 EUR machen. Wenn mir jemand 50 EUR schuldet, habe ich keine Lust ihm ewig hinterherzurennen.
Nicht umsonst gibts Fälligkeiten und Zahlungsziele oder ständig neue Zahlungsverzugsrichtlinien um die Liquiditàt bei Firmen hochzuhalten. Denn meistens ist genauso dieser Punkt der Insolvenztreiber.
Dass du dieses Vorgehen hier auch noch so vehement verteidigst, macht es noch ein bisschen peinlicher.
Back to topic: TE, für eine Selbstständigkeit nebenbei gibt's mehrere Wege. Wie stellst du dir es dir in deinem Fall konkret vor? Wohnzimmerkanzlei und erstmal Beratung von Bekannten? Und welches Rechtsgebiet schwebt dir vor?
How dare you? Weswegen gibt es Fälligkeiten und erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten?
Nur aus Spaß, der Gesetzgeber hat das eingeführt um allen die für 50 EUR vor Gericht ziehen zu sagen wie peinlich sie eigentlich sind.
Der kleinen Abzocke im Alltag wären Tür und Tor geöffnet, wenn es keinen einklagbaren Mindestbetrag gäbe. Jeder Schuldner könnte eine Rechnung um einen Betrag kürzen. Wenn du jemals für eine Person 50 oder 100 EUR zurückgeholt hast, die gerade mal 700 EUR im Monat zum leben hat, wird das überhebliche Denken unseres Standes die teilweise mit dem zehnfachen im Monat nach Hause gehen sich ändern.
Ganz salopp, denkt denn niemand an die kleinen Leute?