05.11.2020, 19:30
Das war ja mal eine Klausur... Wenn ich das richtig lese hätte man jedes materielle Problem mit der richtigen Begründung auch anders lösen können :D
05.11.2020, 19:58
05.11.2020, 20:05
(05.11.2020, 19:58)Gast schrieb:(05.11.2020, 19:30)Gast schrieb: Das war ja mal eine Klausur... Wenn ich das richtig lese hätte man jedes materielle Problem mit der richtigen Begründung auch anders lösen können :D
Eigentlich super. Aber für Lahmärsche wie mich leider ZU WENIG ZEIT!!! Warum bin ich nur so langsaaaaam
Ging mir nicht besser. Da wo es drauf ankam, habe ich kaum noch was sinnvolles geschrieben. Zinsen und nebenentscheidungen gar nicht. Gerade noch Unterschrift richter hingekritzelt
05.11.2020, 20:34
Ich hab auch das Gefühl, die Sachverhalte werden immer länger und die Klausuren auch!
Sagt mal, habt ihr was dazu geschrieben, dass die Forderung wegen den 25€ Ja gegen die Agentur von dem Schuldner war?
Wusste nicht mehr wie das dann mit der Gegenseitigkeit der Forderungen ist
Sagt mal, habt ihr was dazu geschrieben, dass die Forderung wegen den 25€ Ja gegen die Agentur von dem Schuldner war?
Wusste nicht mehr wie das dann mit der Gegenseitigkeit der Forderungen ist
05.11.2020, 20:37
(05.11.2020, 20:34)GastFfm schrieb: Ich hab auch das Gefühl, die Sachverhalte werden immer länger und die Klausuren auch!
Sagt mal, habt ihr was dazu geschrieben, dass die Forderung wegen den 25€ Ja gegen die Agentur von dem Schuldner war?
Wusste nicht mehr wie das dann mit der Gegenseitigkeit der Forderungen ist
406 bgb analog
05.11.2020, 20:39
(05.11.2020, 20:34)GastFfm schrieb: Ich hab auch das Gefühl, die Sachverhalte werden immer länger und die Klausuren auch!
Sagt mal, habt ihr was dazu geschrieben, dass die Forderung wegen den 25€ Ja gegen die Agentur von dem Schuldner war?
Wusste nicht mehr wie das dann mit der Gegenseitigkeit der Forderungen ist
Musstest dann schreiben, dass auch gegenüber dem Kläger mit Forderungen gegen den Schuldner aufgerechnet werden kann. Ergibt sich aus §§ 406, 392 BGB.
05.11.2020, 20:42
Ne, ich meine weil die Forderung nicht gegen die Person des Schuldners, sondern gegen die Agentur (Inhaber Schuldner) ist. Macht das nen Unterschied?
Man muss ja bei Gesellschaft und Gesellschaftern trennen, aber wie war das da?
Man muss ja bei Gesellschaft und Gesellschaftern trennen, aber wie war das da?
05.11.2020, 20:48
(05.11.2020, 20:42)GastFfm schrieb: Ne, ich meine weil die Forderung nicht gegen die Person des Schuldners, sondern gegen die Agentur (Inhaber Schuldner) ist. Macht das nen Unterschied?
Man muss ja bei Gesellschaft und Gesellschaftern trennen, aber wie war das da?
In NRW gab der SV keine Angaben dazu wie der Schuldner die Agentur Betrieb. Im Zweifel also er selbst.
05.11.2020, 20:50
(05.11.2020, 19:58)Gast schrieb:(05.11.2020, 19:30)Gast schrieb: Das war ja mal eine Klausur... Wenn ich das richtig lese hätte man jedes materielle Problem mit der richtigen Begründung auch anders lösen können :D
Eigentlich super. Aber für Lahmärsche wie mich leider ZU WENIG ZEIT!!! Warum bin ich nur so langsaaaaam
Bei mir auch. Bei den Gegenforderungen nur noch irgendwas halbgares geschrieben, weil die Zeit mir davon gerannt ist. Thematisch betrachtet hätte es uns sehr viel schlimmer erwischen können.
05.11.2020, 21:00
(05.11.2020, 20:42)GastFfm schrieb: Ne, ich meine weil die Forderung nicht gegen die Person des Schuldners, sondern gegen die Agentur (Inhaber Schuldner) ist. Macht das nen Unterschied?
Man muss ja bei Gesellschaft und Gesellschaftern trennen, aber wie war das da?
Ich meine da stand nur das er ein Nebengewerbe betreibt. Denke da war nichts weiter zu thematisieren