13.09.2016, 16:34
13.09.2016, 16:59
In nrw auch - cheers!!!
13.09.2016, 17:11
Naja nicht ganz ne, bei in Berlin war es doch wohl ne anfechtungssituation oder?
13.09.2016, 17:25
Zumindest habe ich auch in B/BB einen § 80-V-er Antrag geprüft. Hab das mal unter "Abwandlung" im 1. Beitrag gefasst.
13.09.2016, 18:12
Habe einen 123er Antrag geprüft, da der Stellplatz lediglich am
Ende des Bescheids als Kenntnissetzung über die Verfügung an das Strassenbaumt und damit als Realakt... Bin gespann was richtig ist ...
Ende des Bescheids als Kenntnissetzung über die Verfügung an das Strassenbaumt und damit als Realakt... Bin gespann was richtig ist ...
13.09.2016, 18:18
Habe auch einen 80 V im Rahmen der Zweckmäßigkeit geprüft; in nrw hat die Stadt eine erneute Prüfung vorgenommen, nachdem sie den Bau des Parkplatzes zunächst angeordnet hat, und in der entschieden, den Parkplatz wieder zu beseitigen.
Da war dann noch eine Verwaltungsvorschrift des Bundes abgedruckt - da habe ich die ganzen Sachen die streitig waren subsumiert und dann indendiertes Ermessen angenommen. ME hätte man das auch im Rahmen des Ermessen prüfen können, im Ergebnis aber das gleiche.
Habe gesagt, dass die Behörde die sofortige Vollziehung konkludent angeordnet hat, da der Sachbearbeiter geäußert hat, eine Klage habe keine aufschiebende Wirkung und in der Verfügung von sofortiger vollstreckungsmaßnahne die Rede war.
Da war dann noch eine Verwaltungsvorschrift des Bundes abgedruckt - da habe ich die ganzen Sachen die streitig waren subsumiert und dann indendiertes Ermessen angenommen. ME hätte man das auch im Rahmen des Ermessen prüfen können, im Ergebnis aber das gleiche.
Habe gesagt, dass die Behörde die sofortige Vollziehung konkludent angeordnet hat, da der Sachbearbeiter geäußert hat, eine Klage habe keine aufschiebende Wirkung und in der Verfügung von sofortiger vollstreckungsmaßnahne die Rede war.
13.09.2016, 18:21
Habe angenommen das es ein va war, das habe ich ausführlicher problematisiert - mE hat die Verfügung außerwirkung gehabt, da die Entscheidung vom OB getroffen würde und das Bauamt lediglich die Regelung vollziehen sollte
13.09.2016, 18:27
AK + Feststellungsantrag (80 V analog) in Berlin, no?
Weil faktischer Vollzug. Da war ja nichts angeordnet, das Bezirksamt ging nur von der sofortigen Vollziehung aus.
Weil faktischer Vollzug. Da war ja nichts angeordnet, das Bezirksamt ging nur von der sofortigen Vollziehung aus.
13.09.2016, 18:29
Ich hab gesagt, dass für die Anordnung der Entfernung des Verkehrszeichen 'Rollstuhlfahrersymbol mit Parkausweis...' § 80 II Nr. 2 analog gilt und deshalb dann auch § 80 V angenommen...
13.09.2016, 18:34