19.10.2020, 21:51
(19.10.2020, 18:22)Gast schrieb: Gute und gründliche Schriftsätze sind die beste Prozesstaktik.
Woran erkennt man gute, die auch der Richter gut findet?
Lieber kurz und knapp oder eher so, dass keine Fragen offen bleiben?
Was halten Richter von Schriftsätzen mit Formulierungen, die sie so ins Urteil übernehmen können/sollen? Fundstellen dazu?
19.10.2020, 22:06
Kurz und knapp; Wesentliches kommt nach vorne.
Keine Anträge zum Vollstreckungsschutz ohne Konkretisierung, keine Anträge zur Kostenverteilung u. vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Bis auf relevante Einzelfallrechtsprechung sucht sich d. Richter:in die Belege bei Bedarf selbst.
Keine Anträge zum Vollstreckungsschutz ohne Konkretisierung, keine Anträge zur Kostenverteilung u. vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Bis auf relevante Einzelfallrechtsprechung sucht sich d. Richter:in die Belege bei Bedarf selbst.