14.10.2020, 16:04
Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
14.10.2020, 16:08
(14.10.2020, 16:04)Thorsten schrieb: Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Sehr fraglich.
14.10.2020, 16:47
Dann fordert man einfach eine Beurteilung an und sieht was passiert...
14.10.2020, 16:48
(14.10.2020, 16:04)Thorsten schrieb: Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Wenn das bekannt wird, haben die Bayern natürlich großes Interesse, dich aufzunehmen...
14.10.2020, 17:31
Du solltest zugleich auch auf eine amtsangemessen Besoldung klagen. Durch die Progression der Gerichtskosten wird das für dich dann günstiger. Die Überlastungsanzeige solltest du auch gleich mit zustellen.
14.10.2020, 17:44
(14.10.2020, 16:48)Gast schrieb:(14.10.2020, 16:04)Thorsten schrieb: Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Wenn das bekannt wird, haben die Bayern natürlich großes Interesse, dich aufzunehmen...
Was ist mit Datenschutz?
14.10.2020, 17:46
Verhandlungen und Urteile sind öffentlich. Wo sind da Daten, wenn man untereinander bisschen spricht und lästert. Weitergabe von Wissen aus dem Kopf sind für mich keine Daten.
14.10.2020, 17:49
So ist das halt, wenn man zur Justiz oder in die Verwaltung geht. Gefangen im System. Deswegen käme das für mich auch nicht in Frage.
14.10.2020, 18:08
Bei mir hat es nach Stellung des Versetzungsantrags etwa 8 Monate bis zur erfolgten Versetzung gedauert.
14.10.2020, 19:00
(14.10.2020, 18:51)Gast schrieb:Warte einfach ab. Ist halt so in der Justiz. Und selbst danach dauert es uU noch lange bis man wirklich abgeordnet wird. Meine Ausbilderin am LG hat von SH nach NDS 1,5 Jahre gebraucht.(14.10.2020, 17:44)Gast schrieb:(14.10.2020, 16:48)Gast schrieb:(14.10.2020, 16:04)Thorsten schrieb: Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Wenn das bekannt wird, haben die Bayern natürlich großes Interesse, dich aufzunehmen...
Was ist mit Datenschutz?
Wayne?