06.08.2016, 09:03
Was meint Ihr? Kommt am Di Revisionsklausur oder Urteil?
06.08.2016, 09:29
06.08.2016, 09:31
06.08.2016, 10:37
Urteil kann theoretisch auch im Norden dran kommen
06.08.2016, 12:40
(06.08.2016, 10:37)Gast schrieb: Urteil kann theoretisch auch im Norden dran kommen
Im Bereich des GPA ist das in den Weisungen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten nicht aufgeführt. Nur Entschließung StA und Erfolgsaussichten Revision. Dort steht "gerichtliche Entscheidungen sind ausgenommen".
07.08.2016, 10:14
ok, dann hab ich den Norden falsch verstanden - MeckPomm ist für mich auch Norden :D
Dann nehme ich meinen Hinweis natürlich zurück :angel:
Dann nehme ich meinen Hinweis natürlich zurück :angel:
07.08.2016, 14:46
Hamburg: Kann morgen auch ne Revisionsklausur (s1) dran kommen oder nur Dienstag?
07.08.2016, 18:56
07.08.2016, 19:14
(07.08.2016, 18:56)Gast schrieb:(07.08.2016, 14:46)Gast schrieb: Hamburg: Kann morgen auch ne Revisionsklausur (s1) dran kommen oder nur Dienstag?
Die Reihenfolge ist nicht festgelegt.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Das steht auf der Seite des LJPA NRW
08.08.2016, 14:58
Heutige S-1 Klausur:
- Beleidigung der Polizei: nach BVerfG, 17. Mai 2016 – 1 BvR 257/14 –, wobei wegen "Ferner fehlen Feststellungen dazu, dass sich der Beschwerdeführer bewusst in die Nähe der Einsatzkräfte der Polizei begeben hat, um diese mit seiner Parole zu" Beleidigung auch angenommen werden könnte?????
- "Kuttenraub" oder räuberische Erpressung: OLG Nürnberg, Beschluss vom 07. November 2012 – 1 St OLG Ss 258/12 –, juris (Zu den Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub (hier bei gewaltsamer Wegnahme einer Fanjacke).
- "Schlägerei" bei nachfolgenden Zweikämpfen innerhalb eines einheitlichen Kampfgeschehens möglich: BGH, Urt. v. 19.12.2013 – 4 StR 347/13
- Beleidigung der Polizei: nach BVerfG, 17. Mai 2016 – 1 BvR 257/14 –, wobei wegen "Ferner fehlen Feststellungen dazu, dass sich der Beschwerdeführer bewusst in die Nähe der Einsatzkräfte der Polizei begeben hat, um diese mit seiner Parole zu" Beleidigung auch angenommen werden könnte?????
- "Kuttenraub" oder räuberische Erpressung: OLG Nürnberg, Beschluss vom 07. November 2012 – 1 St OLG Ss 258/12 –, juris (Zu den Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub (hier bei gewaltsamer Wegnahme einer Fanjacke).
- "Schlägerei" bei nachfolgenden Zweikämpfen innerhalb eines einheitlichen Kampfgeschehens möglich: BGH, Urt. v. 19.12.2013 – 4 StR 347/13