23.09.2020, 08:22
Falls jemand am genauen Verfahren interessiert ist, kann ich die hessische Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst empfehlen. Man bekommt einen sehr guten Eindruck, nach welchen Kriterien ausgewählt wird. Ich wusste bspw. nicht, dass ich durch den Freischuss automatisch auf der Warteliste einen Wartepunkt zusätzlich hatte.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bsh...BVHErahmen
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bsh...BVHErahmen
23.09.2020, 12:32
Hab heute mit einem Wartepunkt ohne Wohnsitz in Hessen ein Angebot für Kassel bekommen (6,7 Punkte). Werde es aber auch ablehnen, denke ich...
23.09.2020, 15:03
(23.09.2020, 12:32)Gast165 schrieb: Hab heute mit einem Wartepunkt ohne Wohnsitz in Hessen ein Angebot für Kassel bekommen (6,7 Punkte). Werde es aber auch ablehnen, denke ich...
Möchtest du dann dein Ref in einem anderen Bundesland machen? Ohne Wohnsitz in Hessen, wird dir ansonsten wahrscheinlich immer wieder Kassel zugeteilt werden.
Das ist jetzt nicht konkret an dich, sondern allgemein für alle Auswärtigen:
Ohne Wohnsitz in Hessen werdet ihr sehr wahrscheinlich immer nur unbeliebte Plätze zugeteilt bekommen. Man kann den gleichen Platz auch mehrmals angeboten bekommen.
Die Wunschliste ist in den meisten Fällen sinnlos und wird nicht beachtet.
Momentan ist die Lage selbst für die Leute aus Hessen super schwer und ich denke die Situation wird sich nicht ändern. Der Bewerbungspool wird immer größer werden, je mehr Leute ihre Plätze absagen und weiter versuchen bessere Plätze zu bekommen.
Besonders im Rhein Main Gebiet ist die Situation extrem angespannt, da haben Auswärtige nur sehr schwer eine Chance. Einen Platz in Frankfurt kann man ohne Wohnsitz dort komplett vergessen.
23.09.2020, 15:38
(23.09.2020, 15:03)Gast schrieb:(23.09.2020, 12:32)Gast165 schrieb: Hab heute mit einem Wartepunkt ohne Wohnsitz in Hessen ein Angebot für Kassel bekommen (6,7 Punkte). Werde es aber auch ablehnen, denke ich...
Möchtest du dann dein Ref in einem anderen Bundesland machen? Ohne Wohnsitz in Hessen, wird dir ansonsten wahrscheinlich immer wieder Kassel zugeteilt werden.
Das ist jetzt nicht konkret an dich, sondern allgemein für alle Auswärtigen:
Ohne Wohnsitz in Hessen werdet ihr sehr wahrscheinlich immer nur unbeliebte Plätze zugeteilt bekommen. Man kann den gleichen Platz auch mehrmals angeboten bekommen.
Die Wunschliste ist in den meisten Fällen sinnlos und wird nicht beachtet.
Momentan ist die Lage selbst für die Leute aus Hessen super schwer und ich denke die Situation wird sich nicht ändern. Der Bewerbungspool wird immer größer werden, je mehr Leute ihre Plätze absagen und weiter versuchen bessere Plätze zu bekommen.
Besonders im Rhein Main Gebiet ist die Situation extrem angespannt, da haben Auswärtige nur sehr schwer eine Chance. Einen Platz in Frankfurt kann man ohne Wohnsitz dort komplett vergessen.
Darf ich fragen woher du die Information hast, dass Auswärtige nur Kassel bzw. unbeliebte Orte zugeteilt werden?
23.09.2020, 16:21
Ich habe gestern mit einen Wartepunkt und Wohnsitz in Hessen meine Zusage für Darmstadt (Erstwunsch) bekommen. Hatte 9,9 Punkte im Examen. Musste bis zum 28.9.20 Zusagen
Allen anderen wünsche ich viel Glück!
Allen anderen wünsche ich viel Glück!
23.09.2020, 17:57
An alle, die hier wartepunkte haben...musstet ihr euch ein zweites Mal mit allen Unterlagen bewerben oder reicht ein Schreiben, dass man im nächsten einstellungstermin berücksichtigt werden möchte?
23.09.2020, 18:23
(23.09.2020, 17:57)Gast11 schrieb: An alle, die hier wartepunkte haben...musstet ihr euch ein zweites Mal mit allen Unterlagen bewerben oder reicht ein Schreiben, dass man im nächsten einstellungstermin berücksichtigt werden möchte?
Man bekommt einen Bescheid, dass man nicht berücksichtigt werden konnte mit der Frage, ob man für den nächsten Termin berücksichtigt werden soll.
Darauf antwortet man dann mit einem Zweizeiler.
Das einzige, was man ggf. erneut einreichen muss, ist das Führungszeugnis, sofern das alte bei beabsichtigtem Einstellungstermin älter als 6 Monate ist. Das wird aber auch ausdrücklich dann im Schreiben verlangt. Ansonsten muss man nichts einreichen.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
23.09.2020, 20:07
(23.09.2020, 16:21)Gast schrieb: Ich habe gestern mit einen Wartepunkt und Wohnsitz in Hessen meine Zusage für Darmstadt (Erstwunsch) bekommen. Hatte 9,9 Punkte im Examen. Musste bis zum 28.9.20 Zusagen
Allen anderen wünsche ich viel Glück!
Heißt das, du wurdest im September nicht in Darmstadt genommen trotz 9,9 im Examen?
23.09.2020, 23:06
(23.09.2020, 18:23)Gast schrieb:(23.09.2020, 17:57)Gast11 schrieb: An alle, die hier wartepunkte haben...musstet ihr euch ein zweites Mal mit allen Unterlagen bewerben oder reicht ein Schreiben, dass man im nächsten einstellungstermin berücksichtigt werden möchte?
Man bekommt einen Bescheid, dass man nicht berücksichtigt werden konnte mit der Frage, ob man für den nächsten Termin berücksichtigt werden soll.
Darauf antwortet man dann mit einem Zweizeiler.
Das einzige, was man ggf. erneut einreichen muss, ist das Führungszeugnis, sofern das alte bei beabsichtigtem Einstellungstermin älter als 6 Monate ist. Das wird aber auch ausdrücklich dann im Schreiben verlangt. Ansonsten muss man nichts einreichen.
Wie sieht es aus wenn das Gericht, dass man als erstwunsch angegeben hat zum nächsten Termin nicht einstellt.
Schreibt man dann ein anderes hin?
24.09.2020, 07:46
(23.09.2020, 23:06)Gast schrieb:(23.09.2020, 18:23)Gast schrieb:(23.09.2020, 17:57)Gast11 schrieb: An alle, die hier wartepunkte haben...musstet ihr euch ein zweites Mal mit allen Unterlagen bewerben oder reicht ein Schreiben, dass man im nächsten einstellungstermin berücksichtigt werden möchte?
Man bekommt einen Bescheid, dass man nicht berücksichtigt werden konnte mit der Frage, ob man für den nächsten Termin berücksichtigt werden soll.
Darauf antwortet man dann mit einem Zweizeiler.
Das einzige, was man ggf. erneut einreichen muss, ist das Führungszeugnis, sofern das alte bei beabsichtigtem Einstellungstermin älter als 6 Monate ist. Das wird aber auch ausdrücklich dann im Schreiben verlangt. Ansonsten muss man nichts einreichen.
Wie sieht es aus wenn das Gericht, dass man als erstwunsch angegeben hat zum nächsten Termin nicht einstellt.
Schreibt man dann ein anderes hin?
Genau, ich habe dann drei andere Prioritäten angegeben und habe dann auch meine erste Priorität beim nächsten Durchgang bekommen.
Bei mir kam die Absage damals relativ spät dreier Tage vor Bewerbungsschluss für die nächste Kampagne. Ich hoffe, das ist nicht immer so.
Man bekommt dann aber eine Fristverlängerung, damit man für den nächsten Durchgang berücksichtigt werden kann, falls bspw. Das Führungszeugnis nochmal eingereicht werden muss.