22.09.2020, 10:13
(22.09.2020, 09:36)Gast schrieb: Mal eine ganz blöde Frage weil formell dazu nirgends was steht: wenn ich mich im Verbesserungsversuch verschlechtere, dann gelten doch meine Leistungen aus dem Erstversuch korrekt ?
Die Frage ist wirklich blöd sofern sie sich auf NRW bezieht, weil es im JAG steht. ;)
22.09.2020, 10:28
(22.09.2020, 10:04)Gast schrieb: Gibt es in Bayern auch eine solche Gebühr?
Nein. Sieht auf den ersten Blick zumindest so aus, als wäre dort die Verbesserung kostenlos.
Das Festsetzen einer Gebühr ist aber nach wie vor Ländersache. Und das Bayern vom Haushalt her nicht mit NRW ansatzweise zu vergleichen ist, ist auch klar. Wer genug hat, kann halt nach freiem Ermessen von der Erstattung von Kosten absehen.
22.09.2020, 11:11
(21.09.2020, 20:06)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(21.09.2020, 19:24)Gast schrieb: plus Räume und Aufsicht. Das ist sehr günstig für so eine große Prüfung. Schaut halt was die Prüfung fürs Anwaltsnotariat kostet nämlich 2700€Schön. Aber wir sind Referendare, die eine "Unterhaltsbeihilfe' bekommen.
Das sehe ich ähnlich.
Im Verbesserungsversuch bist du kein Referendar mehr sondern Volljurist und im besten Fall bereits berufstätig. Wie kann man solche abstrusen Aussagen machen??
Durchfaller sind noch Referendare und die schreiben den Zweitversuch kostenlos
22.09.2020, 11:12
(22.09.2020, 10:28)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:04)Gast schrieb: Gibt es in Bayern auch eine solche Gebühr?
Nein. Sieht auf den ersten Blick zumindest so aus, als wäre dort die Verbesserung kostenlos.
Das Festsetzen einer Gebühr ist aber nach wie vor Ländersache. Und das Bayern vom Haushalt her nicht mit NRW ansatzweise zu vergleichen ist, ist auch klar. Wer genug hat, kann halt nach freiem Ermessen von der Erstattung von Kosten absehen.
Ja, aber wer wenig hat, kann seinen Haushalt nicht nach freiem Ermessen durch Gebührenerhebungen auffüllen.
22.09.2020, 11:14
(22.09.2020, 11:11)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:06)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(21.09.2020, 19:24)Gast schrieb: plus Räume und Aufsicht. Das ist sehr günstig für so eine große Prüfung. Schaut halt was die Prüfung fürs Anwaltsnotariat kostet nämlich 2700€Schön. Aber wir sind Referendare, die eine "Unterhaltsbeihilfe' bekommen.
Das sehe ich ähnlich.
Im Verbesserungsversuch bist du kein Referendar mehr sondern Volljurist und im besten Fall bereits berufstätig. Wie kann man solche abstrusen Aussagen machen??
Durchfaller sind noch Referendare und die schreiben den Zweitversuch kostenlos
Wie nun schon häufiger oben betont, ist die Einkommensfrage oder die Frage, ob man Referendar ist, für die Gebührenerhebung rechtlich bedeutungslos - positiv wie negativ.
Ob es guter Stil ist, nach den Einschränkungen der letzten Monat, jetzt volle Gebühren zu erheben, ist eine andere Frage.
22.09.2020, 11:15
die Notarprüfung kostet 2700€ und hat weniger Klausuren. 700€ sind vollkommen angemessen
22.09.2020, 11:32
(22.09.2020, 11:12)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:28)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:04)Gast schrieb: Gibt es in Bayern auch eine solche Gebühr?
Nein. Sieht auf den ersten Blick zumindest so aus, als wäre dort die Verbesserung kostenlos.
Das Festsetzen einer Gebühr ist aber nach wie vor Ländersache. Und das Bayern vom Haushalt her nicht mit NRW ansatzweise zu vergleichen ist, ist auch klar. Wer genug hat, kann halt nach freiem Ermessen von der Erstattung von Kosten absehen.
Ja, aber wer wenig hat, kann seinen Haushalt nicht nach freiem Ermessen durch Gebührenerhebungen auffüllen.
Absoluter Denkfehler. Es geht doch nicht um zusätzliche Einnahmen für den Haushalt!
Der Regelfall ist nunmal: Kosten fallen für eine behördliche Leistung an = Bürger muss diese durch Zahlung einer (durchschnittlich berechneten) Gebühr ausgleichen.
Absolute Ausnahme davon: Das Land bzw. die zuständige Stelle hat soviel Kohle übrig, dass von der Erhebung der Gebühr netterweise abgesehen werden kann.
Die Gebühr in NRW hat nichts mit einer lukrativen Einnahmequelle zu tun.
22.09.2020, 12:12
22.09.2020, 12:19
(22.09.2020, 11:32)Gast schrieb:(22.09.2020, 11:12)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:28)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:04)Gast schrieb: Gibt es in Bayern auch eine solche Gebühr?
Nein. Sieht auf den ersten Blick zumindest so aus, als wäre dort die Verbesserung kostenlos.
Das Festsetzen einer Gebühr ist aber nach wie vor Ländersache. Und das Bayern vom Haushalt her nicht mit NRW ansatzweise zu vergleichen ist, ist auch klar. Wer genug hat, kann halt nach freiem Ermessen von der Erstattung von Kosten absehen.
Ja, aber wer wenig hat, kann seinen Haushalt nicht nach freiem Ermessen durch Gebührenerhebungen auffüllen.
Absoluter Denkfehler. Es geht doch nicht um zusätzliche Einnahmen für den Haushalt!
Der Regelfall ist nunmal: Kosten fallen für eine behördliche Leistung an = Bürger muss diese durch Zahlung einer (durchschnittlich berechneten) Gebühr ausgleichen.
Absolute Ausnahme davon: Das Land bzw. die zuständige Stelle hat soviel Kohle übrig, dass von der Erhebung der Gebühr netterweise abgesehen werden kann.
Die Gebühr in NRW hat nichts mit einer lukrativen Einnahmequelle zu tun.
Doch, hier geht es ja gerade darum, dass Zweifel daran bestehen, dass die Prüfung so viele zusätzliche Kosten verursacht. Die Prüfungsämter müssen das Examen ohnehin für die übrigen Kandidaten durchführen.
22.09.2020, 12:20
(22.09.2020, 12:19)Gast schrieb:(22.09.2020, 11:32)Gast schrieb:(22.09.2020, 11:12)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:28)Gast schrieb:(22.09.2020, 10:04)Gast schrieb: Gibt es in Bayern auch eine solche Gebühr?
Nein. Sieht auf den ersten Blick zumindest so aus, als wäre dort die Verbesserung kostenlos.
Das Festsetzen einer Gebühr ist aber nach wie vor Ländersache. Und das Bayern vom Haushalt her nicht mit NRW ansatzweise zu vergleichen ist, ist auch klar. Wer genug hat, kann halt nach freiem Ermessen von der Erstattung von Kosten absehen.
Ja, aber wer wenig hat, kann seinen Haushalt nicht nach freiem Ermessen durch Gebührenerhebungen auffüllen.
Absoluter Denkfehler. Es geht doch nicht um zusätzliche Einnahmen für den Haushalt!
Der Regelfall ist nunmal: Kosten fallen für eine behördliche Leistung an = Bürger muss diese durch Zahlung einer (durchschnittlich berechneten) Gebühr ausgleichen.
Absolute Ausnahme davon: Das Land bzw. die zuständige Stelle hat soviel Kohle übrig, dass von der Erhebung der Gebühr netterweise abgesehen werden kann.
Die Gebühr in NRW hat nichts mit einer lukrativen Einnahmequelle zu tun.
Doch, hier geht es ja gerade darum, dass Zweifel daran bestehen, dass die Prüfung so viele zusätzliche Kosten verursacht. Die Prüfungsämter müssen das Examen ohnehin für die übrigen Kandidaten durchführen.
Wenn die Korrektoren mehr bekommen würden, fände ich das sogar in Ordnung. Denn die sind für den Aufwand deutlich unterbezahlt. An sie geht das Geld aber offensichtlich nicht, wohin dann?