21.09.2020, 22:58
(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb:(21.09.2020, 20:20)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:06)Gast schrieb: Das sehe ich ähnlich.
Das ganze Leben ist nunmal nicht fair oder kostenlos. Man hat eine erste gratis-Chance. Danach hat man die Möglichkeit, es noch einmal zu versuchen. Das verursacht aber eben auch Kosten. Nach der dem ersten bestandenen Versuch ist man außerdem kein Referendar mehr, sondern könnte als Volljurist beruflich starten und es davon finanzieren. Es ist eben ein gutes Investment. Niemand muss die Verbesserung in Anspruch nehmen. Wer sie möchte, muss halt zahlen.
Eigentlich sollte man auch dankbar sein, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wäre ja noch krasser, wenn die Verbesserung gar nicht möglich wäre und man mit der ersten Note leben müsste.
Wer einen zweiten Ablauf gratis möchte, muss halt spätestens bei der Mündlichen durchfallen. Dazu würde ich allerdings keinem ernsthaft raten.
Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
21.09.2020, 23:10
(21.09.2020, 22:58)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb:(21.09.2020, 20:20)Gast schrieb: Das ganze Leben ist nunmal nicht fair oder kostenlos. Man hat eine erste gratis-Chance. Danach hat man die Möglichkeit, es noch einmal zu versuchen. Das verursacht aber eben auch Kosten. Nach der dem ersten bestandenen Versuch ist man außerdem kein Referendar mehr, sondern könnte als Volljurist beruflich starten und es davon finanzieren. Es ist eben ein gutes Investment. Niemand muss die Verbesserung in Anspruch nehmen. Wer sie möchte, muss halt zahlen.
Eigentlich sollte man auch dankbar sein, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wäre ja noch krasser, wenn die Verbesserung gar nicht möglich wäre und man mit der ersten Note leben müsste.
Wer einen zweiten Ablauf gratis möchte, muss halt spätestens bei der Mündlichen durchfallen. Dazu würde ich allerdings keinem ernsthaft raten.
Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
Wenn jemand viel erzählt, ohne sich mit massig vorgebrachten Argumenten auch nur im Ansatz auseinanderzusetzen. As they say: lol
21.09.2020, 23:46
(21.09.2020, 22:29)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:18)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:13)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb:(21.09.2020, 20:20)Gast schrieb: Das ganze Leben ist nunmal nicht fair oder kostenlos. Man hat eine erste gratis-Chance. Danach hat man die Möglichkeit, es noch einmal zu versuchen. Das verursacht aber eben auch Kosten. Nach der dem ersten bestandenen Versuch ist man außerdem kein Referendar mehr, sondern könnte als Volljurist beruflich starten und es davon finanzieren. Es ist eben ein gutes Investment. Niemand muss die Verbesserung in Anspruch nehmen. Wer sie möchte, muss halt zahlen.
Eigentlich sollte man auch dankbar sein, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wäre ja noch krasser, wenn die Verbesserung gar nicht möglich wäre und man mit der ersten Note leben müsste.
Wer einen zweiten Ablauf gratis möchte, muss halt spätestens bei der Mündlichen durchfallen. Dazu würde ich allerdings keinem ernsthaft raten.
Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
direkt nach 5 Wörtern aufgehört zu lesen, wird dem Richter bei deinen Schriftsätzen wohl nicht anders gehen, der arme.
Admin - löschen, weil dumm?
Das ist mir wirklich zu hohl. Abee so ein dummes Zeug können auch nur die Leute schreiben, die das Geld immernoch von Papi bekommen.
Verwaltungsaufwand-ja. Aber korrektoren bekommen ca.13 € pro Klausur.
Und der Saal ist eh gemietet.
Schon doof, wenn man nur Stereotypen und Vorurteile im Kopf hat... Bin komplett ohne Papi aufgewachsen, den gab es in meinem Leben nie. Studium durch Studienkredit der KfW finanziert und während des Refs gearbeitet.
Und nun?
Verwaltungsaufwand, der anteilig berechnet werden könnte:
Kosten für Personal. Das sind: alle Beamte, die Ladung, Ergebnisse und Co. ins System einpflegen, Schriftstücke erstellen und in Briefumschläge stecken. Die netten Herren mit dem Metalldetekotor, die euch extra kontrollieren kommen. Die Aufsicht. Die Korrektoren. Die Prüfungskommission. Die Person, die am Ende eure Examensurkunde unterschreibt. Der Beamte, der eure Akte und Klausuren ins Archiv befördert.
Kosten für das Material: Schreibpapier, Sachverhalte, Briefe/Umschläge, Druckerpapier für die Änderung in eurer Akte. Urkundenpapier mit Siegel.
Portokosten.
Raummiete, bereitstellen von Tischen und Stühlen, in der schriftlichen und mündlichen.
Wahrscheinlich auch irgendeine Gebäudeversicherung oder Haftpflicht, falls mal ein Fenster aus dem Rahmen auf euren Kopf fällt etc.
Strom, Wasserkosten für die Nutzung von Waschbecken und Toilette, Toilettenpapier, Seife, Raumreinigung. Müllentsorgung (von Papier und Verpackung aus dem Müllkorb). Heizkosten im Winter oder alternativ Kosten für Klimageräte im Sommer.
Bereitstellung von Gesetzen und Kommentaren in der Mündlichen, auch Wasserflasche und Wasserglas.
Wegen Corona wird es wahrscheinlich auch noch spezielle Schutzkonzepte geben, die einen Mehraufwand bedeuten... Das kann alles mögliche sein. Angefangen vom Desinfektionsmittelspender, über irgendwelche Tischausrichtungen, um den Abstand gewährleisten zu können, aushängende Infozettel usw.
Die Liste ist nicht mal vollständig. Ich habe nur einfach keinen Bock mehr.
Das Teuerste wird wahrscheinlich die ganze Sachbearbeitung und die Kommission in der Mündlichen sein. Das ist zumindest meine Vermutung.
22.09.2020, 00:16
(21.09.2020, 23:46)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:29)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:18)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:13)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb: Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
direkt nach 5 Wörtern aufgehört zu lesen, wird dem Richter bei deinen Schriftsätzen wohl nicht anders gehen, der arme.
Admin - löschen, weil dumm?
Das ist mir wirklich zu hohl. Abee so ein dummes Zeug können auch nur die Leute schreiben, die das Geld immernoch von Papi bekommen.
Verwaltungsaufwand-ja. Aber korrektoren bekommen ca.13 € pro Klausur.
Und der Saal ist eh gemietet.
Schon doof, wenn man nur Stereotypen und Vorurteile im Kopf hat... Bin komplett ohne Papi aufgewachsen, den gab es in meinem Leben nie. Studium durch Studienkredit der KfW finanziert und während des Refs gearbeitet.
Und nun?
Verwaltungsaufwand, der anteilig berechnet werden könnte:
Kosten für Personal. Das sind: alle Beamte, die Ladung, Ergebnisse und Co. ins System einpflegen, Schriftstücke erstellen und in Briefumschläge stecken. Die netten Herren mit dem Metalldetekotor, die euch extra kontrollieren kommen. Die Aufsicht. Die Korrektoren. Die Prüfungskommission. Die Person, die am Ende eure Examensurkunde unterschreibt. Der Beamte, der eure Akte und Klausuren ins Archiv befördert.
Kosten für das Material: Schreibpapier, Sachverhalte, Briefe/Umschläge, Druckerpapier für die Änderung in eurer Akte. Urkundenpapier mit Siegel.
Portokosten.
Raummiete, bereitstellen von Tischen und Stühlen, in der schriftlichen und mündlichen.
Wahrscheinlich auch irgendeine Gebäudeversicherung oder Haftpflicht, falls mal ein Fenster aus dem Rahmen auf euren Kopf fällt etc.
Strom, Wasserkosten für die Nutzung von Waschbecken und Toilette, Toilettenpapier, Seife, Raumreinigung. Müllentsorgung (von Papier und Verpackung aus dem Müllkorb). Heizkosten im Winter oder alternativ Kosten für Klimageräte im Sommer.
Bereitstellung von Gesetzen und Kommentaren in der Mündlichen, auch Wasserflasche und Wasserglas.
Wegen Corona wird es wahrscheinlich auch noch spezielle Schutzkonzepte geben, die einen Mehraufwand bedeuten... Das kann alles mögliche sein. Angefangen vom Desinfektionsmittelspender, über irgendwelche Tischausrichtungen, um den Abstand gewährleisten zu können, aushängende Infozettel usw.
Die Liste ist nicht mal vollständig. Ich habe nur einfach keinen Bock mehr.
Das Teuerste wird wahrscheinlich die ganze Sachbearbeitung und die Kommission in der Mündlichen sein. Das ist zumindest meine Vermutung.
Wie geil man drauf sein kann, wenn man nicht selbst betroffen ist oder sein will und folglich nur die Neidkeule vor vermeintlicher fies gemeiner Bevorteilung anderer Leute schwingt, mit denen man nichtmal im direkten Vergleich steht. Das qualifiziert im Rentenalter mit so einem Enthusiasmus zum Aufschreiben von Parkvergehen. Oder ich wünsche mir solchen Einsatz im Finanzamt oder anderen Ämtern, um Verschwendung von Steuergeldern vorzubeugen. Aber hier so eine Inbrunst an den Tag zu legen finde ich schon amüsant. Nicht falsch verstehen - einer guten Diskussion gehe ich nicht aus dem Weg, aber hier wurde sich mit keinem Argument dafür auseinandergesetzt, dass die derzeitige Politik bzgl dieses Themas falsch ist. Dh nicht, dass alle alles geschenkt haben wollen und im Schlaraffenland leben möchten. Nur, dass zum einen die Gebühr der Höhe nach zu Überprüfung stehen sollte. Und zum anderen - was von den (mMn grundlosen und demzufolge ... ) Hatern nichtmal im Ansatz berücksichtigte Zeitmoment hinsichtlich Corona - iBa die schlechteren Möglichkeiten zur Vorbereitung keine Rücksicht genommen wird. BaWü scheint das erkannt zu haben. Alles andere, was das bestreiten möchte liegt objektiv falsch. Dazu hab ich schon einiges geschrieben und bin fast zu müde dem was entgegenzusetzen, der das feige bestreiten möchte. Jedenfalls scheint es im Anbetracht der Einschränkungen zur Vorbereitung (und ja ich möchte nichts geschenkt haben punktemässig und ja allgemeines Lebensrisiko, könnte jeden treffen) doch angebracht jedenfalls eine Ausgleich derart für die von Corona Betroffen zu finden, dass die Gebühr ausgesetzt oder deutlich herabgesetzt wird
22.09.2020, 00:17
(21.09.2020, 23:10)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:58)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb: Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
Wenn jemand viel erzählt, ohne sich mit massig vorgebrachten Argumenten auch nur im Ansatz auseinanderzusetzen. As they say: lol
An alle, die hier mit der Aussage "Ist doch klar, dass das etwas kostet, ihr seid keine Referendare mehr" kommen: Ich hoffe, ihr habt nicht vor irgendwann mal einen Mandanten zu vertreten. Nach dem Motto: "Da können wir leider nichts machen. Ihr Nachbar verklagt sie auf 10.0000 Euro Schadensersatz. Also irgendeinen Schaden haben sie auch verursacht. In welcher Höhe, who cares?" Der Unterschied zwischen dem Bestehen eines Anspruches dem Grunde und der Höhe dürfte hoffentlich bekannt sein.
Niemand hier hat verlangt, der Verbesserungsversuch solle umsonst sein. Es geht um die Rechtfertigung einer Gebühr in Höhe von 750 (NRW) bzw. 800 Euro (Hamburg scheinbar). Mit pauschalen Verweisen auf Briefumschläge, Gebäude, Wachleute ist es da leider nicht getan. Sonst müsste ja jeder Reisepass 800 Euro kosten. Die Hygienemaßnahmen dürfte man ihm übrigen nach IfSG nicht auf den betroffenen Bürger umlegen können (siehe derzeitige Streitigkeiten um Restaurantschließungen, Tönnies und Co.). Wenn die Verwaltung eine Gebühr erhebt, dann obliegt es ihr, darzulegen, wie diese Kosten entstehen. Daran scheitern regelmäßig irgendwelche Gebührenforderungen. Ich hielte es für gar nicht so blöd, dass auch einfach mal einzufordern.
Wenn jemand mehr Informationen dazu hat, wie sich diese Kosten genau zusammensetzen, dann würde mich (und viele andere) das ernsthaft interessieren. Aber die übrigen Erwägungen sind leider ab vom Thema und helfen hier niemandem weiter.
22.09.2020, 01:41
(22.09.2020, 00:16)Gast schrieb: Wie geil man drauf sein kann, wenn man nicht selbst betroffen ist oder sein will und folglich nur die Neidkeule vor vermeintlicher fies gemeiner Bevorteilung anderer Leute schwingt, mit denen man nichtmal im direkten Vergleich steht. Das qualifiziert im Rentenalter mit so einem Enthusiasmus zum Aufschreiben von Parkvergehen. Oder ich wünsche mir solchen Einsatz im Finanzamt oder anderen Ämtern, um Verschwendung von Steuergeldern vorzubeugen. Aber hier so eine Inbrunst an den Tag zu legen finde ich schon amüsant. Nicht falsch verstehen - einer guten Diskussion gehe ich nicht aus dem Weg, aber hier wurde sich mit keinem Argument dafür auseinandergesetzt, dass die derzeitige Politik bzgl dieses Themas falsch ist. Dh nicht, dass alle alles geschenkt haben wollen und im Schlaraffenland leben möchten. Nur, dass zum einen die Gebühr der Höhe nach zu Überprüfung stehen sollte. Und zum anderen - was von den (mMn grundlosen und demzufolge ... ) Hatern nichtmal im Ansatz berücksichtigte Zeitmoment hinsichtlich Corona - iBa die schlechteren Möglichkeiten zur Vorbereitung keine Rücksicht genommen wird. BaWü scheint das erkannt zu haben. Alles andere, was das bestreiten möchte liegt objektiv falsch. Dazu hab ich schon einiges geschrieben und bin fast zu müde dem was entgegenzusetzen, der das feige bestreiten möchte. Jedenfalls scheint es im Anbetracht der Einschränkungen zur Vorbereitung (und ja ich möchte nichts geschenkt haben punktemässig und ja allgemeines Lebensrisiko, könnte jeden treffen) doch angebracht jedenfalls eine Ausgleich derart für die von Corona Betroffen zu finden, dass die Gebühr ausgesetzt oder deutlich herabgesetzt wird
"(...) Neidkeule... Hater.. liegt objektiv falsch... feige bestreiten" Blubb, Blubb, Blubb.
Einfach mal sachlich bleiben und sachlich argumentieren, statt persönlich zu werden und obskure Vermutungen anzustellen.
Wer nicht in der Lage ist, seinen Text präzise zu halten, muss sich nicht wundern, wenn andere nicht verstehen, worum es der Person letztlich ging und das Gehirn des Gegenübers in den Standbymodus wechselt. Es hätte nur einen kurzen und knappen Beitrag gebraucht a la "Es handelt sich hier offenbar um ein Missverständnis. Es geht ja nicht um die generelle Fälligkeit einer Gebühr, sondern einzig um die Höhe/Erhöhung des Betrags." Fertig.
Übrigens heißt es in diesem Beitrag erst, dass man ja nichts geschenkt haben will... Und am Ende dann wieder, dass die Gebühr ja vielleicht doch komplett erlassen werden sollte. (Stringenz?)
"... dass die Politik bzgl. dieses Themas falsch ist."" irgendwas mit "BaWü hat es erkannt."
Das sind zwei verschiedene Bundesländer mit sehr wahrscheinlich ziemlich verschiedenen Haushalten. Wie hoch ist denn z.B. die Arbeitslosenquote oder Kurzarbeiterquote momentan in den beiden Ländern? Was falsch oder richtig ist, kann man nur beurteilen, wenn man den genauen Überblick über den aktuellen Haushalt hat. Das Geld wird wegen Corona momentan überall ausgegeben, wo es zumeist dringend gebraucht wird ist, obwohl eigentlich kein Geld da ist. Die Frage ist, ob da die Reduzierung einer Gebühr für eine freiwillige Verbesserung für den Steuerzahler eine hohe Priorität hat. Das ist zu bezweifeln.
Irgendwas mit "... Vorbereitung war wegen Corona beeinträchtigt. Ausgleich muss her."
Ja, stimmt. Corona hat die ganze Welt erwischt und die Vorbereitung enorm beeinflusst/verändert. Trotzdem haben einige Kandidaten auch gute Noten erreicht. Wie ist das möglich?
War der Notenschnitt erheblich anders als sonst? Bei den Berlinern konnten die Noten der Kandidaten online eingesehen werden, oder? Waren die wesentlich schlechter als sonst? Sind wesentlich mehr durchgefallen?
Hat sich Corona tatsächlich auf den Notendurschnitt ausgewirkt, sodass in einer Statistik ein erheblicher Ausreißer festzustellen wäre?
Andere Durchgänge hatten andere Schwierigkeiten. Zum Beispiel zwei Wochen lang Klausurräume mit 30*C ohne Klimaanlage während einer Hitzewelle. Ohne Ausgleich.
Wenn sich die Pandemie tatsächlich auf die Vorbereitung/Leistung ausgewirkt haben sollte, kann ein Ausgleich doch nur beim Bewertungsmaßstab erfolgen. War der Geldbeutel des Referendars durch die Pandemie nicht betroffen, macht der finanzielle Ausgleich mangels Bezugs wenig Sinn.
Ansonsten: Gegen eine Aufschlüsselung der 750€ Gebühr ist tatsächlich nichts einzuwenden.
22.09.2020, 02:04
(22.09.2020, 00:17)Gast schrieb:(21.09.2020, 23:10)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:58)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb: Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
Wenn jemand viel erzählt, ohne sich mit massig vorgebrachten Argumenten auch nur im Ansatz auseinanderzusetzen. As they say: lol
An alle, die hier mit der Aussage "Ist doch klar, dass das etwas kostet, ihr seid keine Referendare mehr" kommen: Ich hoffe, ihr habt nicht vor irgendwann mal einen Mandanten zu vertreten. Nach dem Motto: "Da können wir leider nichts machen. Ihr Nachbar verklagt sie auf 10.0000 Euro Schadensersatz. Also irgendeinen Schaden haben sie auch verursacht. In welcher Höhe, who cares?" Der Unterschied zwischen dem Bestehen eines Anspruches dem Grunde und der Höhe dürfte hoffentlich bekannt sein.
Niemand hier hat verlangt, der Verbesserungsversuch solle umsonst sein. Es geht um die Rechtfertigung einer Gebühr in Höhe von 750 (NRW) bzw. 800 Euro (Hamburg scheinbar). Mit pauschalen Verweisen auf Briefumschläge, Gebäude, Wachleute ist es da leider nicht getan. Sonst müsste ja jeder Reisepass 800 Euro kosten. Die Hygienemaßnahmen dürfte man ihm übrigen nach IfSG nicht auf den betroffenen Bürger umlegen können (siehe derzeitige Streitigkeiten um Restaurantschließungen, Tönnies und Co.). Wenn die Verwaltung eine Gebühr erhebt, dann obliegt es ihr, darzulegen, wie diese Kosten entstehen. Daran scheitern regelmäßig irgendwelche Gebührenforderungen. Ich hielte es für gar nicht so blöd, dass auch einfach mal einzufordern.
Wenn jemand mehr Informationen dazu hat, wie sich diese Kosten genau zusammensetzen, dann würde mich (und viele andere) das ernsthaft interessieren. Aber die übrigen Erwägungen sind leider ab vom Thema und helfen hier niemandem weiter.
Dass die Bearbeitung und Erstellung eines Reisepasses vom Aufwand her absolut vergleichbar mit einem juristischen Staatsexamen ist... Stimmt total! Das erschließt sich einem direkt, ist schlüssig und absolut überzeugend. Unglaublich sinnvoller Vergleich!
22.09.2020, 07:29
Ich kann die Erhöhung der Gebühr von 600 auf 750 €, also um 25 %, wenig nachvollziehen.
Klar steigen die Kosten inflationsbedingt.
Dann sollte die Unterhaltsbeihilfe in den letzten Jahren ebenfalls um 25 % gestiegen sein, was bekanntlich aber nicht passiert ist.
Das Argument, die Gebühr für den VV richte sich an Berufstätige taugt auch nur bedingt. Man muss ja innerhalb von fünf (meine ich) Monaten nach dem Erstversuch zum VV antreten. In dieser kurzen Zeit werden nur die wenigsten ordentlich verdient haben.
Klar steigen die Kosten inflationsbedingt.
Dann sollte die Unterhaltsbeihilfe in den letzten Jahren ebenfalls um 25 % gestiegen sein, was bekanntlich aber nicht passiert ist.
Das Argument, die Gebühr für den VV richte sich an Berufstätige taugt auch nur bedingt. Man muss ja innerhalb von fünf (meine ich) Monaten nach dem Erstversuch zum VV antreten. In dieser kurzen Zeit werden nur die wenigsten ordentlich verdient haben.
22.09.2020, 07:56
(22.09.2020, 07:29)Gast schrieb: Ich kann die Erhöhung der Gebühr von 600 auf 750 €, also um 25 %, wenig nachvollziehen.
Klar steigen die Kosten inflationsbedingt.
Dann sollte die Unterhaltsbeihilfe in den letzten Jahren ebenfalls um 25 % gestiegen sein, was bekanntlich aber nicht passiert ist.
Das Argument, die Gebühr für den VV richte sich an Berufstätige taugt auch nur bedingt. Man muss ja innerhalb von fünf (meine ich) Monaten nach dem Erstversuch zum VV antreten. In dieser kurzen Zeit werden nur die wenigsten ordentlich verdient haben.
Dass mit den 25% muss nicht zwangsläufig von der Inflation abhängen. Vielleicht war die Gebühr von Anfang an etwas "günstiger" und im Interesse des ehemaligen Referendars bemessen. Das Land scheint das jetzt aber vielleicht nicht mehr leisten zu können und setzt es deswegen rauf. Wer weiß... In anderen Bundesländern scheint die Gebühr schließlich auch etwas höher zu liegen.
Aber das weitere Diskutieren darüber macht wenig Sinn, solange man die Zusammensetzung der Verwaltungskosten nicht im Detail nicht kennt.
Warum sollte das Argument mit dem Berufsanfänger nicht taugen?
Die Entscheidung, ob man den Verbesserungsversuch in Angriff nimmt, wird schließlich zu einem Zeitpunkt getroffen, in welchem man sich nicht mehr in der Ausbildung befindet.
Wie die Zeit direkt nach dem Ref gestaltet wird, ist doch nun wirklich Privatsache. Die ersehnte Punkteverbesserung dient schließlich nur dem eigenen, privaten Interesse. Der Staat hätte nur etwas davon, wenn man danach zu 100% in die Justiz oder eine sonstige Behörde ginge.
Und selbst dann wäre ein Investment in ehemalige Referendare fraglich. Denn eine tatsächliche Verbesserung (diese beginnt ab der kleinsten Steigerung hinter der Kommastelle) schaffen in NRW meines Wissensstandes nach doch gerade einmal ca. 1/3 der Kandidaten. NRW hat zum Verbesserungsversuch jedenfalls genaue Statistiken.
22.09.2020, 08:08
(22.09.2020, 07:56)Gast schrieb:(22.09.2020, 07:29)Gast schrieb: Ich kann die Erhöhung der Gebühr von 600 auf 750 €, also um 25 %, wenig nachvollziehen.
Klar steigen die Kosten inflationsbedingt.
Dann sollte die Unterhaltsbeihilfe in den letzten Jahren ebenfalls um 25 % gestiegen sein, was bekanntlich aber nicht passiert ist.
Das Argument, die Gebühr für den VV richte sich an Berufstätige taugt auch nur bedingt. Man muss ja innerhalb von fünf (meine ich) Monaten nach dem Erstversuch zum VV antreten. In dieser kurzen Zeit werden nur die wenigsten ordentlich verdient haben.
Dass mit den 25% muss nicht zwangsläufig von der Inflation abhängen. Vielleicht war die Gebühr von Anfang an etwas "günstiger" und im Interesse des ehemaligen Referendars bemessen. Das Land scheint das jetzt aber vielleicht nicht mehr leisten zu können und setzt es deswegen rauf. Wer weiß... In anderen Bundesländern scheint die Gebühr schließlich auch etwas höher zu liegen.
Aber das weitere Diskutieren darüber macht wenig Sinn, solange man die Zusammensetzung der Verwaltungskosten nicht im Detail nicht kennt.
Warum sollte das Argument mit dem Berufsanfänger nicht taugen?
Die Entscheidung, ob man den Verbesserungsversuch in Angriff nimmt, wird schließlich zu einem Zeitpunkt getroffen, in welchem man sich nicht mehr in der Ausbildung befindet.
Wie die Zeit direkt nach dem Ref gestaltet wird, ist doch nun wirklich Privatsache. Die ersehnte Punkteverbesserung dient schließlich nur dem eigenen, privaten Interesse. Der Staat hätte nur etwas davon, wenn man danach zu 100% in die Justiz oder eine sonstige Behörde ginge.
Und selbst dann wäre ein Investment in ehemalige Referendare fraglich. Denn eine tatsächliche Verbesserung (diese beginnt ab der kleinsten Steigerung hinter der Kommastelle) schaffen in NRW meines Wissensstandes nach doch gerade einmal ca. 1/3 der Kandidaten. NRW hat zum Verbesserungsversuch jedenfalls genaue Statistiken.
*Korrektur: Ca. 1/3 schaffen den Notensprung.