11.07.2016, 18:32
(11.07.2016, 18:20)Beaver schrieb: Ganz ehrlich? Diese Käselaberei von wegen, wer den praktischen Teil nicht wirklich hat, ist gleich durchgefallen: Wir schreiben ein fettes Gutachten, das die mit Haufen Problemen vollballern und macht es anständig und dann das B-Gutachten und die Verfügung und weiter als zum Deckblatt der Anklage kommt man nicht und man soll deswegen (!) durchgefallen sein? Really?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Es soll mich jemand eines besseren belehren, der die Erfahrung tatsächlich gemacht hat....
Wenn die wollen, dass man etwas praktisch Verwertbartes ausformuliert, dann sollen die nicht so mega viel Materielles reinpacken, damit man zu was kommt.
Seh ich genau so....Aber das jpa wohl anders
11.07.2016, 18:32
ja schon kla,.... nur kann bitte jemand was dazu sagen, der in der Verbesserung sitzt und schon Erfahrungswerte hat?
ich will nicht anfangen in Tränen auszubrechen....
ich will nicht anfangen in Tränen auszubrechen....
11.07.2016, 18:36
Dann sollen se mich halt nicht zur mündlichen laden und sich meine 30 Seiten von heute schöööön tieeeeef hinten reinschieben!
11.07.2016, 18:38
"Aus meinen ersten Versuch kann ich zudem sagen, dass die Korrektur fair war. Ich bin damals auch nicht fertig geworden und hatte erhebliche Lücken im A Gutachten. Trotzdem habe ich noch 5 Punkte bekommen. Natürlich wird einem nichts geschenkt. Jedoch kann ich jetzt auch nicht sagen, dass direkt alle unter 4 Punkten waren, die nicht fertig geworden sind oder Fehler im praktischen Teil hatten.
NRW...Bei der Nachschau meiner Klausuren habe ich sowieso den Eindruck gehabt, dass es mehr auf das materielle Recht ankam als auf irgendwelche Formalia. Es waren damals aber auch unauffällige praktische Teile (keine Haft) zu fertigen. Im Endeffekt muss man abwarten. Umgekehrt würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass "Fertig werden" extrem honoriert wird.
NRW...Bei der Nachschau meiner Klausuren habe ich sowieso den Eindruck gehabt, dass es mehr auf das materielle Recht ankam als auf irgendwelche Formalia. Es waren damals aber auch unauffällige praktische Teile (keine Haft) zu fertigen. Im Endeffekt muss man abwarten. Umgekehrt würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass "Fertig werden" extrem honoriert wird.
11.07.2016, 18:38
Also ich schreibe meinen Verbesserungsversuch und leider war es so, dass beim ersten Mal auch krass Zeitnot herrschte. Bin nicht fertig geworden, daher 3 Pkt... Sorry- aber das JPA ist eiskalt
11.07.2016, 18:45
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du deswegen nicht übern Strich lagst. Der Korrektor schreibt an die 2 Seiten und davon waren 3 Sätze zu meinen praktischen Teilen. Macht euch nicht verrückt und wartet einfach mal ab! Ist doch wie im ersten Examen. Gibt immer Leute, die Andere verrückt machen!
11.07.2016, 18:52
(11.07.2016, 18:32)Beaver schrieb: ja schon kla,.... nur kann bitte jemand was dazu sagen, der in der Verbesserung sitzt und schon Erfahrungswerte hat?
ich will nicht anfangen in Tränen auszubrechen....
Ein Korrektor von Kaiser hat mir das mal so erklärt: Unvollständige Arbeiten führen per se zu hohem Punktabzug. Je weniger man dann bei dem Rest geprüft hat, umso strenger wird das Geschriebene korrigiert, weil man quasi gegenüber den vollständigen Arbeiten mehr Zeit für die Lösung hatte. Die denken also so: "Oh, der fertig gewordene Verfasser hatte weniger Zeit für die einzelnen Tatbestände als derjenige der noch nichtmal die Abschlussvfg und damit mehr Zeit auf die Prüfung der einzelnen Tatbestände verschwendet hat. Dann muss das, was da steht auch richtig sein"
Aber mach dir nix draus, ich bin heute auch nicht fertig geworden. Ist halt so, ich hab auch keinen Roboterarm:s
11.07.2016, 18:52
(11.07.2016, 18:45)Gast schrieb: Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du deswegen nicht übern Strich lagst. Der Korrektor schreibt an die 2 Seiten und davon waren 3 Sätze zu meinen praktischen Teilen. Macht euch nicht verrückt und wartet einfach mal ab! Ist doch wie im ersten Examen. Gibt immer Leute, die Andere verrückt machen!
Sehe ich genau so. Ich habe schon einige Prüfervermerke gesehen, in denen stand, dass die Anklage 10 - 20 % Wert ist. Ist also nicht super, wenn man nichts geschrieben hat, aber ein AG Leiter mit 12 Punkten oder so im Strafrecht meinte mal, dass er in der Anklage eigentlich nie weiter als "Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:" gekommen ist. Also, nicht verrückt machen. Was wirklich zählt ist das A-Gutachten.
11.07.2016, 18:55
Mein praktischer Teil beim ersten Versuch war totaler Mist und ich habe trotzdem noch sieben Punkte bekommen. Also ruhig bleiben! Ich denke es kommt ganz auf den Korrektor an. Den einen stört's unfassbar, den anderen eben nicht.
11.07.2016, 18:56
(11.07.2016, 17:26)Gast2 schrieb: Keiner hat §§ 253,255, 22, 23 geprüft aus NRW bzgl. des ersten TK?
Hatte ich auch angedacht, aber dann bin ich nicht dazu gekommen. Bei 240, 22, 23 I haben ich schon den TE bzgl. der Gewaltanwendung abgelehnt. Aber auch sonst würde 253, 255, 22, 23 laut Kommentar glaube ich scheitern: für den Versuch genügt das unmittelbare Ansetzen zum Nötigungsmittel nur, wenn hierdurch unmittelbar auch die Nötigungshandlung folgt. Die Nötigungshandlung (Weggabe des Hundes) würde hier aber nur mittelbare Folge sein...? Keine Ahnung, nur so meine Gedanken, weil gefragt wurde. Wie gesagt, am Ende habe ich kein Wort dazu geschrieben.