10.09.2020, 20:14
(10.09.2020, 20:10)Gast schrieb:(10.09.2020, 20:08)Gast schrieb:(10.09.2020, 20:06)Gast schrieb:Oh, okay. Hörensagen. Es sind ja eh meistens immer nur Gerüchte, die einem Panik machen.(10.09.2020, 20:05)Gast schrieb:(10.09.2020, 20:03)Gast schrieb: Ich glaube die nehmen das erst im Dezember damit es alle davor komplett unnötig gelernt habenIch habe einfach überhaupt keine Ahnung und Lust darauf. Der September ist aber bisher immer ein heißer Kandidat für ein Urteil gewesen. Weiß jemand, ob das Urteil in den letzten Monaten schon kam?
Woher nimmst du das? Im September lief seit Jahren kein Urteil mehr in NRW.
Dieses Jahr lief noch kein Urteil.
Der Sinn einer Urteilsklausur erschließt sich mir nicht da es dann keine anwaltliche Sicht im SR gibt und außerdem dieselben Probleme wie in S1 abgeprüft werden. Könnte das LJPA auch abschaffen. Aber groß dafür lernen braucht man mE nicht. Was ins Rubrum gehört kann man sich morgens ins kurzzeitgedächtnis kloppen.
Mache ich gefühlt bei jeder Klausur bisher. :D
10.09.2020, 21:00
War der §154a StPO in Hessen ausgeschlossen oder nicht? Ich habe schon verschiedenes gehört.
10.09.2020, 21:30
10.09.2020, 21:34
11.09.2020, 00:48
(10.09.2020, 19:12)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
Nur wenn es gebrannt hat oder jemand umkam. Nicht möglich in der Versuch-Versuch-Variante
Ähm es hat gebrannt?! Ist doch Versuch der Erfolgsqualifikation und nicht versuchte Erfolgsqualifikation
Eijo gut. Ich kenne den SV nicht und sagte deswegen ja „wenn“. Dann läuft es doch doch :-)
11.09.2020, 06:18
(11.09.2020, 00:48)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:12)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
Nur wenn es gebrannt hat oder jemand umkam. Nicht möglich in der Versuch-Versuch-Variante
Ähm es hat gebrannt?! Ist doch Versuch der Erfolgsqualifikation und nicht versuchte Erfolgsqualifikation
Eijo gut. Ich kenne den SV nicht und sagte deswegen ja „wenn“. Dann läuft es doch doch :-)
nicht so sinnvoll, inhaltlich was zu äußern, wenn man nicht mal den SV kennt
11.09.2020, 08:35
(11.09.2020, 06:18)Gast schrieb:(11.09.2020, 00:48)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:12)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
Nur wenn es gebrannt hat oder jemand umkam. Nicht möglich in der Versuch-Versuch-Variante
Ähm es hat gebrannt?! Ist doch Versuch der Erfolgsqualifikation und nicht versuchte Erfolgsqualifikation
Eijo gut. Ich kenne den SV nicht und sagte deswegen ja „wenn“. Dann läuft es doch doch :-)
nicht so sinnvoll, inhaltlich was zu äußern, wenn man nicht
Lass deinen Frust stecken. Die Frage war, ob es zu prüfen ist. Meine Antwort war „ja, wenn... nein, wenn“. Beantwortet die rechtliche Frage auch ohne aktenkenntnis. Ich erlaubte mir das zu sagen ohne Hintergrundwissen, weil die Antwort eindeutig ist ich die Frage eben gerade gelesen habe. Also bleib in der Hose, man.
11.09.2020, 14:04
Lief heute in NRW Urteil oder Revision?
11.09.2020, 14:13
(11.09.2020, 14:04)Gast schrieb: Lief heute in NRW Urteil oder Revision?
Revision.
Der Fall
https://examensgerecht.de/spice/
Problematik der Begründungsfrist weil nicht durch Anwalt aber kein fristbeginn weil Richterin nicht unterschrieben hat. Keine verhinderung
Habe nur 338 Nr 7 als abs. RevGrund weil Urteil nicht von allen unterzeichnet. Ansonsten nur 337 wegen 228 II stpo
unzuständiges Gericht aber 269
Und kein 222, 13 StGB
11.09.2020, 14:14