10.09.2020, 18:38
(10.09.2020, 18:34)GastNRW7 schrieb:(10.09.2020, 18:29)Gast Hessen schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ist das so? Ich habe mir da wirklich den Kopf zerbrochen, weil die Formulierung in drei Fällen doch Tatmehrheit ausdrückt und ich zumindest Tateinheit bejaht habe. Oder liege ich da falsch? Habe daher "versucht drei Menschen getötet zu haben" geschrieben.
Genau das habe ich auch überlegt und so gelöst wie du. Aber ob es richtig ist oder „Fälle“ besser wäre weiß ich auch nicht. Zumindest im Urteil drückt Fälle aber jedenfalls Tatmehrheit aus. Denke aber nicht das man wegen sowas dann durchfällt auch wenn’s ärgerlich ist
Ich in drei Fällen dürfte hier nicht gehen, siehe Kaiser Rn 317. Gleichartige Tateinheit wird durch den Plural bei den Tatopfern ausgedrückt
10.09.2020, 18:40
10.09.2020, 18:43
10.09.2020, 18:44
10.09.2020, 18:48
(10.09.2020, 18:44)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:25)Gast schrieb: Habt ihr habgier auch bezüglich der schwester und dem neffen bejaht? Reicht dafür dolus eventualis oder hätte er mit Absicht auch denen ggü handeln müssen?
Ähm hast du Jura studiert?
Unnötiger Kommentar. Die Leute können fragen, was sie möchten. Erinnert mich an pubertierende 13 jährige im Unterricht, die von der Seite Kommentare abgeben wenn ihnen ne frage nicht passt. Du fragst, ob die Person jura studiert hat und ich frage dich ob du noch 13 jähriger Schüler bist?
10.09.2020, 18:53
(10.09.2020, 18:43)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:40)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
habe ich auch!
Hätte man den in Hessen auch prüfen müssen oder war der ausgeschlossen?
Ich meine der war ausgeschlossen
10.09.2020, 18:54
(10.09.2020, 18:53)Gast schrieb:Ich glaube und hoffe auch(10.09.2020, 18:43)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:40)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
habe ich auch!
Hätte man den in Hessen auch prüfen müssen oder war der ausgeschlossen?
Ich meine der war ausgeschlossen
10.09.2020, 18:54
(10.09.2020, 18:53)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:43)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:40)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:15)GastBER schrieb: Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
habe ich auch!
Hätte man den in Hessen auch prüfen müssen oder war der ausgeschlossen?
Ich meine der war ausgeschlossen
Ja, war ausgeschlossen
10.09.2020, 19:01
(10.09.2020, 18:48)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:44)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:25)Gast schrieb: Habt ihr habgier auch bezüglich der schwester und dem neffen bejaht? Reicht dafür dolus eventualis oder hätte er mit Absicht auch denen ggü handeln müssen?
Ähm hast du Jura studiert?
Unnötiger Kommentar. Die Leute können fragen, was sie möchten. Erinnert mich an pubertierende 13 jährige im Unterricht, die von der Seite Kommentare abgeben wenn ihnen ne frage nicht passt. Du fragst, ob die Person jura studiert hat und ich frage dich ob du noch 13 jähriger Schüler bist?
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10.09.2020, 19:11