09.09.2020, 17:25
(09.09.2020, 17:20)Gast schrieb:(09.09.2020, 17:13)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:40)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:09)Gast schrieb: Ich hab auch nur vier Sätze, aber davon ist jeder ne knappe Seite lang. Reicht das?
Ich hoffe für dich, dass die Sätze sehr verschachtelt geworden sind. Liest sich dein Tatbestand flüssig und verständlich, dürfte es schwer werden. Tut mir leid :-/
Nein, der TB ist idR total unwichtig. Es ist kein toller erster Eindruck aber den TB kann iE ja auch eh jeder, deswegen gibts da vl 3-4 Punkte für (grade bei den Klausuren in diese Durchgang). Wichtiger ist dann schon der praktische Teil in der Anwaltsklausur und natürlich im StR die Anklage!
Ja aber ein Tatbestand in 4 Sätzen.. das ist meiner Meinung nach quasi nichts. Allein die Anträge sind ja schon soviel viele Sätze. Will da gar nicht diskutieren, weil es eh Sache des Korrektors ist und spekulieren nichts bringt, aber ein TB mit 4 Sätzen..
Ja genau. Vor allem sprechen hier alle immer von "praxistauglich". Wie soll man die Entscheidungsgründe verstehen, wenn man keinen Tatbestand hat oder der nur aus paar Sätzen besteht?! Jeder hat immer zu allem eine Meinung und weiß es besser. Am Ende kommt es doch nur auf den jeweiligen Korrektor und den Rest der Klausur an. Kann man gar nicht pauschal so sagen.
09.09.2020, 17:28
Mal eine allgemeine Frage: kürzt ihr im Gutachten die Namen ab?
Viele Korrektoren sagen das ihnen das egal ist und es spart ja schon extrem Zeit wenn man statt „der Beschuldigte Meier“ einfach M schreibt. Ebenso in der Anwaltklausur.
Viele Korrektoren sagen das ihnen das egal ist und es spart ja schon extrem Zeit wenn man statt „der Beschuldigte Meier“ einfach M schreibt. Ebenso in der Anwaltklausur.
09.09.2020, 17:33
sry, aber diese Frage gehört ins 1. Semester
09.09.2020, 17:33
(09.09.2020, 17:28)Gast schrieb: Mal eine allgemeine Frage: kürzt ihr im Gutachten die Namen ab?
Viele Korrektoren sagen das ihnen das egal ist und es spart ja schon extrem Zeit wenn man statt „der Beschuldigte Meier“ einfach M schreibt. Ebenso in der Anwaltklausur.
Kann klappen, würde ich aber nicht riskieren. Das wurde wohl schon häufiger unter dem Motto "Benachteiligung der nicht abkürzenden Prüflinge" bestraft.
09.09.2020, 17:39
(09.09.2020, 15:36)GAST2020HESSEN schrieb:Ich verstehe auch nicht, was genau damit abgepfrüft werden soll. Das ist alles mit der Praxis nicht vergleichbar. Und selbst wenn jemand nicht fertig wird, heißt es noch lange nicht, dass die Person ein schlechter Jurist ist. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob der Anwalt die Akten zu langsam bearbeitet und nicht Sache des JPAs!(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Ich verstehe den Erwartungshorizont des JPA auch nicht so ganz. Es wird eine praxistaugliche Lösung erwartet. Aber keine Klausur im LG Klausurenkurs und keine Akte beim Einzelausbilder war so überladen, wie die Z Klausuren der letzten Tage. Was wird denn damit abgeprüft? Wer kann am schnellsten ein Urteil schreiben? Das hat hat doch nichts mehr mit juristischem Arbeiten zu tun
10.09.2020, 07:51
(09.09.2020, 17:39)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:36)GAST2020HESSEN schrieb:Ich verstehe auch nicht, was genau damit abgepfrüft werden soll. Das ist alles mit der Praxis nicht vergleichbar. Und selbst wenn jemand nicht fertig wird, heißt es noch lange nicht, dass die Person ein schlechter Jurist ist. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob der Anwalt die Akten zu langsam bearbeitet und nicht Sache des JPAs!(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Ich verstehe den Erwartungshorizont des JPA auch nicht so ganz. Es wird eine praxistaugliche Lösung erwartet. Aber keine Klausur im LG Klausurenkurs und keine Akte beim Einzelausbilder war so überladen, wie die Z Klausuren der letzten Tage. Was wird denn damit abgeprüft? Wer kann am schnellsten ein Urteil schreiben? Das hat hat doch nichts mehr mit juristischem Arbeiten zu tun
Ich bin da vollkommen bei Euch. Allerdings habe ich von allen Kolleginnen, die in der Justiz tätig sind und teilweise selbst ausbilden erfahren, dass es wirklich darauf ankommt, dass man fertig wird. Es wird nicht das eine, richtige Ergebnis verlangt, sondern, dass man in Stresssituationen zu einem vertretbaren, praktischen Ergebnis kommt. Natürlich ist es unrealistisch, dass ein Richter in 5 Stunden einen Rechtsstreit entscheidet, aber wir sind nunmal in der Bringschuld.
10.09.2020, 14:09
Habt ihr die Brandstiftungsdelikte geprüft?
10.09.2020, 14:14
10.09.2020, 14:14
10.09.2020, 14:14