09.09.2020, 13:20
(09.09.2020, 13:18)Gast schrieb: Leute eine allgemeine Frage:
wenn man materiell eine Klausur ganz ok löst und den praktischen Teil verka..., ist die Klausur komplett hinüber, sprich nicht bestanden? Denn eigentlich wollen die im zweiten Examen ja prüfen, ob wir praxisgerecht arbeiten können. Materielles hat man ja schon im 1. Examen bewiesen. wenn ich also eine Klausur vertretbar löse aber keine anwaltliches Schreiben verfasse oder das Mandantenschreiben nicht mehr habe oder dinge die halt den praktischen Teil betreffen, war es das dann?
So ein Quatsch. Im praktischen Teil darfst du ja auf die rechtlichen Ausführungen verweisen, weil niemand alles nochmal lesen will, was du davor geschrieben hast. Kenne Leute, die haben im praktischen Teil zwei Sätze geschrieben und komplett aufs Gutachten verwiesen, mittleres befriedigend raus gekommen. Setzt natürlich voraus, dass das Gutachten nicht Mist ist
09.09.2020, 13:23
Solche Fragen sollte man während eines gerade laufenden Durchgangs echt lassen. Das macht doch alle nur wahnsinnig. Keiner kann das doch so wirklich beantworten.
09.09.2020, 13:25
(09.09.2020, 13:20)Gast schrieb:(09.09.2020, 13:18)Gast schrieb: Leute eine allgemeine Frage:
wenn man materiell eine Klausur ganz ok löst und den praktischen Teil verka..., ist die Klausur komplett hinüber, sprich nicht bestanden? Denn eigentlich wollen die im zweiten Examen ja prüfen, ob wir praxisgerecht arbeiten können. Materielles hat man ja schon im 1. Examen bewiesen. wenn ich also eine Klausur vertretbar löse aber keine anwaltliches Schreiben verfasse oder das Mandantenschreiben nicht mehr habe oder dinge die halt den praktischen Teil betreffen, war es das dann?
So ein Quatsch. Im praktischen Teil darfst du ja auf die rechtlichen Ausführungen verweisen, weil niemand alles nochmal lesen will, was du davor geschrieben hast. Kenne Leute, die haben im praktischen Teil zwei Sätze geschrieben und komplett aufs Gutachten verwiesen, mittleres befriedigend raus gekommen. Setzt natürlich voraus, dass das Gutachten nicht Mist ist
Ich glaube ich habe halt den praktischen Teil gar nicht umgesetzt. Hätte wahrscheinlich eine Klage verfassen müssen. Nicht gemacht. Und im Mandantenschreiben (was das einzig praktische ist, was ich geschrieben habe) habe ich auch nicht verwiesen, sondern hab nur kurz erläutert ob er Ansprüche hat oder nicht. Das ist halt komisch. dachte irgendwie ist halt grade das praktische denen wichtig, weil das ja neu ist im zweiten.
09.09.2020, 13:26
09.09.2020, 13:31
(09.09.2020, 13:23)Gast schrieb: Solche Fragen sollte man während eines gerade laufenden Durchgangs echt lassen. Das macht doch alle nur wahnsinnig. Keiner kann das doch so wirklich beantworten.
Die Frage bezieht sich darauf wie die Gewichtung des praktischen Teils ist. Das könnte irgendwo in irgendeiner AG mal zur Sprache gekommen sein wie das zu sehen. Ist doch eine legitime Frage
09.09.2020, 14:48
Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
09.09.2020, 14:52
09.09.2020, 15:09
Ich hab auch nur vier Sätze, aber davon ist jeder ne knappe Seite lang. Reicht das?
09.09.2020, 15:30
kann für die unentspannten Leute die keine fragen in einem FORUM lesen wollen den "Innere Ruhe" Tee empfehlen. Soll helfen!
09.09.2020, 15:30
(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.