09.09.2020, 11:54
(09.09.2020, 10:46)T. Kaiser schrieb:(09.09.2020, 09:55)Gast schrieb:(08.09.2020, 08:55)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb: Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente einGenau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
Welche Auflage ist das? Habe die 6.
8. Auflage ist die aktuelle, die Fundstellen beziehen sich darauf. Viel Glück für Strafrecht. Hoffentlich wird es wieder nicht so eine perverse Rennfahrerklausur.
Ok, weil bei der 6. gibt es nicht die Randnummer 27a ff.
Aber bei der Erinnerung stand das auch in der Auflage
09.09.2020, 11:58
Strafrecht ist immer zu viel finde ich. Alleine wenn ich die Lösung der Probeklausuren abschreiben würde, würde ich 6,5 std brauchen. NUR das abschreiben. Ohne Akte lesen, Skizze, eigene Gedanken. Das ist dämlich. Verstehe nicht, warum es nicht weniger ist, dafür dann aber die Qualität stimmt.
09.09.2020, 12:03
(09.09.2020, 11:58)Gast schrieb: Strafrecht ist immer zu viel finde ich. Alleine wenn ich die Lösung der Probeklausuren abschreiben würde, würde ich 6,5 std brauchen. NUR das abschreiben. Ohne Akte lesen, Skizze, eigene Gedanken. Das ist dämlich. Verstehe nicht, warum es nicht weniger ist, dafür dann aber die Qualität stimmt.
das stimmt! Welche Probeklausuren meinst du?
09.09.2020, 12:04
(09.09.2020, 12:03)Gast schrieb:Zum Beispiel die vom Kammergericht Berlin(09.09.2020, 11:58)Gast schrieb: Strafrecht ist immer zu viel finde ich. Alleine wenn ich die Lösung der Probeklausuren abschreiben würde, würde ich 6,5 std brauchen. NUR das abschreiben. Ohne Akte lesen, Skizze, eigene Gedanken. Das ist dämlich. Verstehe nicht, warum es nicht weniger ist, dafür dann aber die Qualität stimmt.
das stimmt! Welche Probeklausuren meinst du?
09.09.2020, 12:06
Weiss jemand, ob in Hessen auch Abschlussverfügungen verlangt werden oder ist das meist erlassen?
09.09.2020, 13:00
09.09.2020, 13:01
Uns wurde in der AG gesagt, dass es nicht mehr immer automatisch ausgeschlossen ist, sodass man es wohl besser können sollte um sicher zu gehen und nicht überrascht zu sein :(
09.09.2020, 13:03
(07.09.2020, 20:46)MaisBln. schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Bei mir das gleiche Problem... wie löst man dieses Problem mit der Klagefrist??
Das war doch eine Feststellungsklage, da gibt es doch keine Frist.
09.09.2020, 13:09
(09.09.2020, 13:03)Gast schrieb:(07.09.2020, 20:46)MaisBln. schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Bei mir das gleiche Problem... wie löst man dieses Problem mit der Klagefrist??
Das war doch eine Feststellungsklage, da gibt es doch keine Frist.
Ich habe eine Fortsetzungsfeststellungsklage daraus gemacht. Es geht wohl auch...
09.09.2020, 13:18
Leute eine allgemeine Frage:
wenn man materiell eine Klausur ganz ok löst und den praktischen Teil verka..., ist die Klausur komplett hinüber, sprich nicht bestanden? Denn eigentlich wollen die im zweiten Examen ja prüfen, ob wir praxisgerecht arbeiten können. Materielles hat man ja schon im 1. Examen bewiesen. wenn ich also eine Klausur vertretbar löse aber keine anwaltliches Schreiben verfasse oder das Mandantenschreiben nicht mehr habe oder dinge die halt den praktischen Teil betreffen, war es das dann?
wenn man materiell eine Klausur ganz ok löst und den praktischen Teil verka..., ist die Klausur komplett hinüber, sprich nicht bestanden? Denn eigentlich wollen die im zweiten Examen ja prüfen, ob wir praxisgerecht arbeiten können. Materielles hat man ja schon im 1. Examen bewiesen. wenn ich also eine Klausur vertretbar löse aber keine anwaltliches Schreiben verfasse oder das Mandantenschreiben nicht mehr habe oder dinge die halt den praktischen Teil betreffen, war es das dann?