16.07.2020, 11:29
Denke da grad selbst drüber nach. Die Einhaltung der Teilzeitquote dürfte eher gewährleistet sein als in der Kanzlei. Wenn man nicht sofort verbeamtet werden will, finden sich auch Lösungen nach TV. Falls man vorher schon im öD war, kommen zudem Vorerfahrungszeiten in Betracht. Man muss aber erstmal eine halbe E 13-Stelle finden.
16.07.2020, 11:55
(16.07.2020, 11:29)Gast123 schrieb: Denke da grad selbst drüber nach. Die Einhaltung der Teilzeitquote dürfte eher gewährleistet sein als in der Kanzlei. Wenn man nicht sofort verbeamtet werden will, finden sich auch Lösungen nach TV. Falls man vorher schon im öD war, kommen zudem Vorerfahrungszeiten in Betracht. Man muss aber erstmal eine halbe E 13-Stelle finden.
Warum eine halbe E-13? 13er Stellen sind nun nicht so leicht zu bekommen, aber nimm doch eine ganze und mach nach 6 Monaten von dem Anspruch auf Brückenteilzeit Gebrauch. Das kannst Du ja bis zu 5 Jahre machen. Dann kannst Du nach 6 Monaten auf eine 3-4 Tage-Woche gehen, hast aber später den Anspruch wieder auf Vollzeit zurückzugehen. Kann ja sein, dass es Dir dort so gut gefällt, dass Du dort bleiben willst oder Du hast von der aktuellen Stelle dann Beförderungschancen.
Das ist jedenfalls die sinnvollste Vorgehensweise, selbst wenn Du später nicht dort bleiben willst. Denn so hast Du alle Optionen und die ersten 6 Monate Vollzeit sind auch während des Beginns der Diss. nicht so schlimm. Dürfte außerdem auch einfacher als die halbe Stelle sein.
06.09.2020, 17:12
Was spricht denn in so einer Konstellation gegen eine Verbeamtung und eine Besoldung nach A13? Da bleibt netto doch mehr übrig und man könnte nach 6 Monaten in Teilzeit auf 75% z.B. gehen. Wenn man nach der Promotion doch was anderes machen möchte, sollte das doch auch kein Problem sein.
06.09.2020, 22:05
Naja, verbrennt man sich mit einer (längeren) Tätigkeit im öD nicht für die Anwaltschaft ? Ich kenne jedenfalls keine Fälle, wo Leute promotionsbegleitend jenseits der Uni im öD waren und dann in die Anwaltschaft gegangen sind. Wenn man das also noch für sich erwägt, wird man wohl eher von so einer Option Abstand nehmen.
07.09.2020, 00:44
(06.09.2020, 22:05)Gast schrieb: Naja, verbrennt man sich mit einer (längeren) Tätigkeit im öD nicht für die Anwaltschaft ? Ich kenne jedenfalls keine Fälle, wo Leute promotionsbegleitend jenseits der Uni im öD waren und dann in die Anwaltschaft gegangen sind. Wenn man das also noch für sich erwägt, wird man wohl eher von so einer Option Abstand nehmen.
Ja, die Anwaltschaft hält einen für bequem, wenn man im ÖD war.
07.09.2020, 08:34
"die Anwaltschaft" hält einen für gar nichts. Manche. Anwälte und Anwältinnen mögen das so sehen, doch es gibt viele Kanzleien, die sich gern mit Menschen verstärken, die auch mal "die andere Seite" gesehen haben
07.09.2020, 09:41
(06.09.2020, 22:05)Gast schrieb: Naja, verbrennt man sich mit einer (längeren) Tätigkeit im öD nicht für die Anwaltschaft ? Ich kenne jedenfalls keine Fälle, wo Leute promotionsbegleitend jenseits der Uni im öD waren und dann in die Anwaltschaft gegangen sind. Wenn man das also noch für sich erwägt, wird man wohl eher von so einer Option Abstand nehmen.
Ich denke, dass viele Menschen, die einmal verbeamtet wurden, gar nicht erst versuchen, aus dem ÖD auszusteigen, da es dort so sicher ist. Wenn man aber gut begründen kann, warum der ÖD doch nichts für einen ist und vor allem, warum man lieber Anwalt sein will, warum sollte das nicht gehen?