06.09.2020, 10:21
(06.09.2020, 10:05)Gast schrieb: Guten Morgen,
fühlt ihr euch auch so schwach?! Ich habe leider am Freitag total versagt. Bin nicht fertig geworden und somit safe durchgefallen und Donnerstag habe ich auch so viele kleine Fehler gemacht. Bin irgendwie auch körperlich auch ziemlich am Ende, weiß nicht was los ist. Beim ersten hat man doch auch 5 Stunden Klausur geschrieben. Naja, hoffe bei euch lief es insgesamt besser.
Hey, ich fühle mich auch so... Die Klausur am Freitag lief bei mir auch ziemlich schlecht, sodass ich jetzt panische Angst habe vor dem was noch kommt. Vor einem liegen noch 6 Klausuren, aber ich bin jetzt schon total erschöpft... Ich weiß nicht wieso, aber das erste Examen hat mich nicht so psychisch belastet wie das zweite....Obwohl ich am Anfang das Gefühl hatte, dass ich mich für das zweite besser und intensiver vorbereitet habe...
06.09.2020, 10:29
(05.09.2020, 21:26)MaisBln. schrieb:(05.09.2020, 16:37)Bln schrieb:(05.09.2020, 12:45)Gast schrieb:(05.09.2020, 12:40)Bln schrieb:(05.09.2020, 09:05)MaisBln. schrieb: Hey,
ist jemand aus Bln hier? Wie habt ihr den ersten Anspruch gelöst? Also das mit 6.000 €
MietV stillschweigend verlängert wegen 545 und dann gesetzliche Frist Gewerbemiete (die steht ja weit hinten) 2 Quartale und daher dann Anspruch (+)?
Dito =)
Besteht Interesse zum Austausch über die Klausur? Also euer Eindruck? Ich fand es extrem viel und musste 3 h rasend schnell durchschreiben, um fertig zu werden. Wie war euer Eindruck? Lief es eher gut oder katastrophal?
Ich hatte auch Probleme mit der Zeit.. es war zwar nicht schwer, aber es waren viel zu viele Ansprüche die man prüfen sollte.. die letzten 2 habe ich nur ganz kurz geprüft... also für die Haftung des Feldmanns habe ich: § 736 II iVm. § 160 I HGB genommen..
Die Zweckmäßigkeitserwägungen sind zu kurz geraten.. Ich meinte es besteht der Anspruch des Feldmanns iHv. 1000 Euro gegen die Mdtin deshalb sollte sich vor der Klage schon mal aufrechnen... ist das Quatsch??
Die Ansprüche gegen die GbR waren allesamt zu bejahen. Die Kündigung war erst zum 31.03.2020 wirksam, § 580a II BGB. Hinsichtlich der anderen Positionen war die Rechtsprechung des BGH abgedruckt. Da lag mE einer der Schwerpunkte der Klausur, insbesondere, wenn man zeigen konnte, dass man weiß an welcher Stelle die abgedruckte Rechtsprechung des BGH anzusprechen ist und sie ggf. noch mit eigenen Argumenten untermauern konnte.
Die Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter waren wohl auch zu bejahen. Der Konstellation mit § 545 BGB liegt scheinbar eine Entscheidung des KG zugrunde, wo dieses die Nachhaftung mit dem Argument bejaht hat, dass die Möglichkeit der Vertragsverlängerung nach § 545 BGB ja in dem Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sei und dies keine vertragliche Vertragsverlängerung darstelle (KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09 - openJur 2012, 10876, Rn. 13).
Ich kannte diese Entscheidung leider nicht und habe mich gegen die Nachhaftung entschieden. Ich hoffe wirklich, dass da in der Lösungsskizze vorgesehen ist, dass die Leute sich auch mal anders / "falsch" entscheiden können, denn mE stellt § 545 BGB nichts anders als eine gesetzliche Ausformulierung einer an sich unter den Parteien konkludent vereinbarten Vertragsverlängerung dar, mit der Folge, dass eine Nachhaftung des ausg. Gesellschafters diesen unbillig belastet, da er keine Möglichkeit hatte die Vertragsverlängeung zu beeinflussen oder zu vereiteln.
Der Gegenanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters war nach § 535a II Nr. 1 BGB zu bejahen.
Die praktische Lösung dürfte dann davon abhängen, ob man eine Nachhaftung bejaht (und dementsprechend klagt) oder nicht, da mE der Sachverhalt so angelegt war, dass eine alleine Leistungsklage gegen die GbR wirtschaftlich sinnlos war, weil die übrigen Gesellschafter nun in den USA sind und von der GbR so einfach nichts zu holen ist.
06.09.2020, 10:32
(06.09.2020, 10:21)gastgast schrieb:(06.09.2020, 10:05)Gast schrieb: Guten Morgen,
fühlt ihr euch auch so schwach?! Ich habe leider am Freitag total versagt. Bin nicht fertig geworden und somit safe durchgefallen und Donnerstag habe ich auch so viele kleine Fehler gemacht. Bin irgendwie auch körperlich auch ziemlich am Ende, weiß nicht was los ist. Beim ersten hat man doch auch 5 Stunden Klausur geschrieben. Naja, hoffe bei euch lief es insgesamt besser.
Hey, ich fühle mich auch so... Die Klausur am Freitag lief bei mir auch ziemlich schlecht, sodass ich jetzt panische Angst habe vor dem was noch kommt. Vor einem liegen noch 6 Klausuren, aber ich bin jetzt schon total erschöpft... Ich weiß nicht wieso, aber das erste Examen hat mich nicht so psychisch belastet wie das zweite....Obwohl ich am Anfang das Gefühl hatte, dass ich mich für das zweite besser und intensiver vorbereitet habe...
Ich dachte auch, dass ich mich nach dem WE fitter fühlen würde, aber bin immer noch genauso kaputt wie am Freitag nach der Klausur. Mich schlaucht das irgendwie auch voll. Aber eigentlich gut, dass wir nächste Woche schon vier hinter uns bringen und dann sind es nur noch zwei
06.09.2020, 10:37
(06.09.2020, 10:32)Gast schrieb:ja, ich denke auch dass wir uns nächstes WE besser fühlen werden... Einfach die Woche überstehen - Augen zu und durch!(06.09.2020, 10:21)gastgast schrieb:(06.09.2020, 10:05)Gast schrieb: Guten Morgen,
fühlt ihr euch auch so schwach?! Ich habe leider am Freitag total versagt. Bin nicht fertig geworden und somit safe durchgefallen und Donnerstag habe ich auch so viele kleine Fehler gemacht. Bin irgendwie auch körperlich auch ziemlich am Ende, weiß nicht was los ist. Beim ersten hat man doch auch 5 Stunden Klausur geschrieben. Naja, hoffe bei euch lief es insgesamt besser.
Hey, ich fühle mich auch so... Die Klausur am Freitag lief bei mir auch ziemlich schlecht, sodass ich jetzt panische Angst habe vor dem was noch kommt. Vor einem liegen noch 6 Klausuren, aber ich bin jetzt schon total erschöpft... Ich weiß nicht wieso, aber das erste Examen hat mich nicht so psychisch belastet wie das zweite....Obwohl ich am Anfang das Gefühl hatte, dass ich mich für das zweite besser und intensiver vorbereitet habe...
Ich dachte auch, dass ich mich nach dem WE fitter fühlen würde, aber bin immer noch genauso kaputt wie am Freitag nach der Klausur. Mich schlaucht das irgendwie auch voll. Aber eigentlich gut, dass wir nächste Woche schon vier hinter uns bringen und dann sind es nur noch zwei
06.09.2020, 11:06
Ich fühle mich auch eigenartig. Nach dem 1. Examen ist man irgendwie mit einem ganz anderen Gefühl aus den Klausuren raus. Da wusste ich „ja das wird reichen zum bestehen„. Jetzt habe ich so viele Fehler gemacht, kleine und auch sehr große. Ich weiß nicht, was nötig ist um überhaupt zu bestehen. Reicht ein einigermaßen durchschnittlicher Tatbestand. Oder fällt man durch wenn man schon no Gos macht. Diese Gedanken machen müde und es sind noch 6 vor einem für die man eigentlich fit sein muss.
06.09.2020, 11:27
(06.09.2020, 11:06)Gast schrieb: Ich fühle mich auch eigenartig. Nach dem 1. Examen ist man irgendwie mit einem ganz anderen Gefühl aus den Klausuren raus. Da wusste ich „ja das wird reichen zum bestehen„. Jetzt habe ich so viele Fehler gemacht, kleine und auch sehr große. Ich weiß nicht, was nötig ist um überhaupt zu bestehen. Reicht ein einigermaßen durchschnittlicher Tatbestand. Oder fällt man durch wenn man schon no Gos macht. Diese Gedanken machen müde und es sind noch 6 vor einem für die man eigentlich fit sein muss.
Das geht mir genauso. Ich kann es überhaupt nicht einschätzen. Man hört auch immer, dass im Examen noch strenger bewertet wird als im Klausurkurs am LG und da grübelt man schon.
Ich habe mir eigentlich vorgenommen von Klausur zu Klausur zu denken und nicht über die geschrieben nachzudenken. Das habe ich am Wochenende überhaupt nicht geschafft und mich so über Fehler geärgert.
Alleine die Vorstellung noch 6 schreiben zu müssen schlauch extrem.
06.09.2020, 11:42
(05.09.2020, 21:26)MaisBln. schrieb:(05.09.2020, 16:37)Bln schrieb:(05.09.2020, 12:45)Gast schrieb:(05.09.2020, 12:40)Bln schrieb:(05.09.2020, 09:05)MaisBln. schrieb: Hey,
ist jemand aus Bln hier? Wie habt ihr den ersten Anspruch gelöst? Also das mit 6.000 €
MietV stillschweigend verlängert wegen 545 und dann gesetzliche Frist Gewerbemiete (die steht ja weit hinten) 2 Quartale und daher dann Anspruch (+)?
Dito =)
Besteht Interesse zum Austausch über die Klausur? Also euer Eindruck? Ich fand es extrem viel und musste 3 h rasend schnell durchschreiben, um fertig zu werden. Wie war euer Eindruck? Lief es eher gut oder katastrophal?
Ich hatte auch Probleme mit der Zeit.. es war zwar nicht schwer, aber es waren viel zu viele Ansprüche die man prüfen sollte.. die letzten 2 habe ich nur ganz kurz geprüft... also für die Haftung des Feldmanns habe ich: § 736 II iVm. § 160 I HGB genommen..
Die Zweckmäßigkeitserwägungen sind zu kurz geraten.. Ich meinte es besteht der Anspruch des Feldmanns iHv. 1000 Euro gegen die Mdtin deshalb sollte sich vor der Klage schon mal aufrechnen... ist das Quatsch??
Ich hab es ähnlich, aber den Feldmann Anspruch abgelehnt und die Nachhaftung über die falschen Normen begründet (GbR iVm 128 analog), weil ich einfach so wenig Zeit hatte, dass ich die HGB-Norm (160 I) nicht mehr suchen konnte, obwohl ich wusste, dass es da was speziellers gibt. Ärgere mich soo sehr darüber aber war einfach so knapp :(.
06.09.2020, 13:59
(06.09.2020, 11:27)Gast Sep. 2020 schrieb:(06.09.2020, 11:06)Gast schrieb: Ich fühle mich auch eigenartig. Nach dem 1. Examen ist man irgendwie mit einem ganz anderen Gefühl aus den Klausuren raus. Da wusste ich „ja das wird reichen zum bestehen„. Jetzt habe ich so viele Fehler gemacht, kleine und auch sehr große. Ich weiß nicht, was nötig ist um überhaupt zu bestehen. Reicht ein einigermaßen durchschnittlicher Tatbestand. Oder fällt man durch wenn man schon no Gos macht. Diese Gedanken machen müde und es sind noch 6 vor einem für die man eigentlich fit sein muss.
Das geht mir genauso. Ich kann es überhaupt nicht einschätzen. Man hört auch immer, dass im Examen noch strenger bewertet wird als im Klausurkurs am LG und da grübelt man schon.
Ich habe mir eigentlich vorgenommen von Klausur zu Klausur zu denken und nicht über die geschrieben nachzudenken. Das habe ich am Wochenende überhaupt nicht geschafft und mich so über Fehler geärgert.
Alleine die Vorstellung noch 6 schreiben zu müssen schlauch extrem.
heute finde ich es auch besonders schlimm. Schafft ihr denn heute was?
06.09.2020, 14:24
(06.09.2020, 13:59)Gast schrieb:(06.09.2020, 11:27)Gast Sep. 2020 schrieb:(06.09.2020, 11:06)Gast schrieb: Ich fühle mich auch eigenartig. Nach dem 1. Examen ist man irgendwie mit einem ganz anderen Gefühl aus den Klausuren raus. Da wusste ich „ja das wird reichen zum bestehen„. Jetzt habe ich so viele Fehler gemacht, kleine und auch sehr große. Ich weiß nicht, was nötig ist um überhaupt zu bestehen. Reicht ein einigermaßen durchschnittlicher Tatbestand. Oder fällt man durch wenn man schon no Gos macht. Diese Gedanken machen müde und es sind noch 6 vor einem für die man eigentlich fit sein muss.
Das geht mir genauso. Ich kann es überhaupt nicht einschätzen. Man hört auch immer, dass im Examen noch strenger bewertet wird als im Klausurkurs am LG und da grübelt man schon.
Ich habe mir eigentlich vorgenommen von Klausur zu Klausur zu denken und nicht über die geschrieben nachzudenken. Das habe ich am Wochenende überhaupt nicht geschafft und mich so über Fehler geärgert.
Alleine die Vorstellung noch 6 schreiben zu müssen schlauch extrem.
heute finde ich es auch besonders schlimm. Schafft ihr denn heute was?
ist wirklich komisch. bei mir geht es heute besser, aber die letzten tage konnte ich kaum was machen. bin verbesserer, beim letzten versuch hab ich in der zwischenzeit zwischen den Klausuren richtig viel gebüffelt, diesmal muss ich mich viel viel mehr zwingen, mir was anzugucken.
06.09.2020, 14:36
(06.09.2020, 10:29)Berliner Referendar schrieb:(05.09.2020, 21:26)MaisBln. schrieb:(05.09.2020, 16:37)Bln schrieb:(05.09.2020, 12:45)Gast schrieb:(05.09.2020, 12:40)Bln schrieb: MietV stillschweigend verlängert wegen 545 und dann gesetzliche Frist Gewerbemiete (die steht ja weit hinten) 2 Quartale und daher dann Anspruch (+)?
Dito =)
Besteht Interesse zum Austausch über die Klausur? Also euer Eindruck? Ich fand es extrem viel und musste 3 h rasend schnell durchschreiben, um fertig zu werden. Wie war euer Eindruck? Lief es eher gut oder katastrophal?
Ich hatte auch Probleme mit der Zeit.. es war zwar nicht schwer, aber es waren viel zu viele Ansprüche die man prüfen sollte.. die letzten 2 habe ich nur ganz kurz geprüft... also für die Haftung des Feldmanns habe ich: § 736 II iVm. § 160 I HGB genommen..
Die Zweckmäßigkeitserwägungen sind zu kurz geraten.. Ich meinte es besteht der Anspruch des Feldmanns iHv. 1000 Euro gegen die Mdtin deshalb sollte sich vor der Klage schon mal aufrechnen... ist das Quatsch??
Die Ansprüche gegen die GbR waren allesamt zu bejahen. Die Kündigung war erst zum 31.03.2020 wirksam, § 580a II BGB. Hinsichtlich der anderen Positionen war die Rechtsprechung des BGH abgedruckt. Da lag mE einer der Schwerpunkte der Klausur, insbesondere, wenn man zeigen konnte, dass man weiß an welcher Stelle die abgedruckte Rechtsprechung des BGH anzusprechen ist und sie ggf. noch mit eigenen Argumenten untermauern konnte.
Die Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter waren wohl auch zu bejahen. Der Konstellation mit § 545 BGB liegt scheinbar eine Entscheidung des KG zugrunde, wo dieses die Nachhaftung mit dem Argument bejaht hat, dass die Möglichkeit der Vertragsverlängerung nach § 545 BGB ja in dem Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sei und dies keine vertragliche Vertragsverlängerung darstelle (KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09 - openJur 2012, 10876, Rn. 13).
Ich kannte diese Entscheidung leider nicht und habe mich gegen die Nachhaftung entschieden. Ich hoffe wirklich, dass da in der Lösungsskizze vorgesehen ist, dass die Leute sich auch mal anders / "falsch" entscheiden können, denn mE stellt § 545 BGB nichts anders als eine gesetzliche Ausformulierung einer an sich unter den Parteien konkludent vereinbarten Vertragsverlängerung dar, mit der Folge, dass eine Nachhaftung des ausg. Gesellschafters diesen unbillig belastet, da er keine Möglichkeit hatte die Vertragsverlängeung zu beeinflussen oder zu vereiteln.
Der Gegenanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters war nach § 535a II Nr. 1 BGB zu bejahen.
Die praktische Lösung dürfte dann davon abhängen, ob man eine Nachhaftung bejaht (und dementsprechend klagt) oder nicht, da mE der Sachverhalt so angelegt war, dass eine alleine Leistungsklage gegen die GbR wirtschaftlich sinnlos war, weil die übrigen Gesellschafter nun in den USA sind und von der GbR so einfach nichts zu holen ist.
Bei der Nachhaftung ist ME hinsichtlich der Verlängerung beides zu vertreten, MM nach ist die Verlängerung nicht mehr im ursprünglichen Vertrag "angelegt", deswegen Enthaftung.
Bei den Schönheitsreparaturen, finde ich, dasss die Abnutzung auch dem F "zuzurechnen" ist, aber wie ist es da : 6M Verjährung für F eingetreten, es gab ja da keine genauen Daten oder? Klausurtaktisch hätte man dann wohl wsl einen Anspruch des F iHv 1000 bejahen und dann für die M aufrechnen sollen?
Ich hab natürlich total verwirrt in letzter Sekunde noch die Verjährungshemmung für M angenommen und den Anspruch des F abgelehnt, weil nur eine Anzeige aber keine Aufforderung zur Behebung erfolgt ist :s