05.09.2020, 07:05
(05.09.2020, 06:48)Gast schrieb:Man hatte hier die Aussicht der Klage geprüft und der Rücktritt war nur hilfsweise erklärt worden.(05.09.2020, 06:27)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb: Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ich habe das Verschulden abgelehnt damit ich zum Rücktritt komme. Habe gesagt er hat ja schon eine recht umfangreiche Sichtprüfung gemacht und auch eine Probefahrt. Es gab keinen Anlass diese elektrische Verbindung im Auto zu prüfen. Das könne man so anlasslos auch dann nicht erwarten.
Wirklich eine Klausur in der sich vieles hören ließ.
Ist das beim Gutachten nicht so, dass man alles was in Frage kommt durchprüft? Also selbst wenn der Schadensersatzanspruch durchgeht könnte ihm auch ein Rücktrittsrecht zustehen.
05.09.2020, 07:30
(05.09.2020, 07:05)Gast schrieb:(05.09.2020, 06:48)Gast schrieb:Man hatte hier die Aussicht der Klage geprüft und der Rücktritt war nur hilfsweise erklärt worden.(05.09.2020, 06:27)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb: Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ich habe das Verschulden abgelehnt damit ich zum Rücktritt komme. Habe gesagt er hat ja schon eine recht umfangreiche Sichtprüfung gemacht und auch eine Probefahrt. Es gab keinen Anlass diese elektrische Verbindung im Auto zu prüfen. Das könne man so anlasslos auch dann nicht erwarten.
Wirklich eine Klausur in der sich vieles hören ließ.
Ist das beim Gutachten nicht so, dass man alles was in Frage kommt durchprüft? Also selbst wenn der Schadensersatzanspruch durchgeht könnte ihm auch ein Rücktrittsrecht zustehen.
Aber stand da nicht, dass der Mandant darüber hinaus wissen wollte ob der Käufer ein auch ein Rücktrittsrecht hat? Den Rücktritt in der Klage hatte doch die Versicherung hilfsweise erklärt.
05.09.2020, 07:54
(05.09.2020, 07:30)Gast schrieb:(05.09.2020, 07:05)Gast schrieb:(05.09.2020, 06:48)Gast schrieb:Man hatte hier die Aussicht der Klage geprüft und der Rücktritt war nur hilfsweise erklärt worden.(05.09.2020, 06:27)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb: Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ich habe das Verschulden abgelehnt damit ich zum Rücktritt komme. Habe gesagt er hat ja schon eine recht umfangreiche Sichtprüfung gemacht und auch eine Probefahrt. Es gab keinen Anlass diese elektrische Verbindung im Auto zu prüfen. Das könne man so anlasslos auch dann nicht erwarten.
Wirklich eine Klausur in der sich vieles hören ließ.
Ist das beim Gutachten nicht so, dass man alles was in Frage kommt durchprüft? Also selbst wenn der Schadensersatzanspruch durchgeht könnte ihm auch ein Rücktrittsrecht zustehen.
Aber stand da nicht, dass der Mandant darüber hinaus wissen wollte ob der Käufer ein auch ein Rücktrittsrecht hat? Den Rücktritt in der Klage hatte doch die Versicherung hilfsweise erklärt.
Ja genau stand da so. Für mich war das auch ein Wink, dass man zu der Frage quasi "organisch" kommt indem man den SE ablehnt. Aber wie gesagt, da war sicher vieles vertretbar.
05.09.2020, 09:05
Hey,
ist jemand aus Bln hier? Wie habt ihr den ersten Anspruch gelöst? Also das mit 6.000 €
ist jemand aus Bln hier? Wie habt ihr den ersten Anspruch gelöst? Also das mit 6.000 €
05.09.2020, 12:40
05.09.2020, 12:45
(05.09.2020, 12:40)Bln schrieb:(05.09.2020, 09:05)MaisBln. schrieb: Hey,
ist jemand aus Bln hier? Wie habt ihr den ersten Anspruch gelöst? Also das mit 6.000 €
MietV stillschweigend verlängert wegen 545 und dann gesetzliche Frist Gewerbemiete (die steht ja weit hinten) 2 Quartale und daher dann Anspruch (+)?
Dito =)
05.09.2020, 13:16
Weiß jemand was in Hessen in der Z II Klausur die letzten 3-4 Durchgänge dran kam? Ich meine die ZVS Klausur. Ich meine das letzte mal 767. und davor?
05.09.2020, 13:31
05.09.2020, 16:10
Ich habe beim Verschulden des Verkäufers mit § 346 HGB argumentiert, aber keine Ahnung, ob das Stimmt. Jedenfalls (Verschulden (-) und Klageabweisungsantrag gestellt.
05.09.2020, 16:12