04.09.2020, 20:19
(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:00)Gast schrieb: Wie habt ihr das Verschulden bejaht oder verneint? Ich hab gesagt, dass es vermutet wird. Für eine mögliche exkulpation sollte der Mandant gefragt werden, ob neben der sichtprüfung noch weitere prüfungen - insb. Die des Gutachters - üblich seien bro Autohändlern, wenn die einen Gebrauchtwagen kaufen ?♀️
Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
04.09.2020, 20:23
(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:00)Gast schrieb: Wie habt ihr das Verschulden bejaht oder verneint? Ich hab gesagt, dass es vermutet wird. Für eine mögliche exkulpation sollte der Mandant gefragt werden, ob neben der sichtprüfung noch weitere prüfungen - insb. Die des Gutachters - üblich seien bro Autohändlern, wenn die einen Gebrauchtwagen kaufen ?♀️
Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
04.09.2020, 20:25
(04.09.2020, 20:09)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:07)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:05)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:04)Gast schrieb:(04.09.2020, 19:51)Gast schrieb: Ich habe gesagt dass die Rücktritts rechte nach 413 übergehen könnenUuuh, das klingt richtig
Ist 86 I 1 VVG nicht einfach ne cessio legis?? Und im Wortlaut stand ja „ersatzansprüche“, also auch Wertersatz haha.
„... soweit der Schaden ersetzt wurde“ Das hieß für mich, dass Ansprüche aus 346 nicht übergehen.
Die Frage war ja aber auch was wäre wenn der Käufer Rücktritt erklärt... die Rücktritt Erklärung in der Klage war doch ne Hilfsbegründung oder? Wenn man SE bejaht hat, musste man den Rücktritt dort ja eh nicht prüfen...
Hat ja auch die Kollegin, die oben ihren Lösungsweg aufgezeigt und darauf hingewiesen hat, dass sie den SE-AS abgelehnt hat.
04.09.2020, 20:30
(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:00)Gast schrieb: Wie habt ihr das Verschulden bejaht oder verneint? Ich hab gesagt, dass es vermutet wird. Für eine mögliche exkulpation sollte der Mandant gefragt werden, ob neben der sichtprüfung noch weitere prüfungen - insb. Die des Gutachters - üblich seien bro Autohändlern, wenn die einen Gebrauchtwagen kaufen ?♀️
Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ist es nicht so bei Anwaltsklausuren, dass wenn man eine AGL-Voraussetzung verneint, dennoch weiter prüft aus anwaltlicher Vorsicht? Weil man ja nicht weiß, wie das Gericht es sieht. So habe ich es zumindest gemacht. Dadurch bpraucht man auch nicht befürchten, dass man sich was "abschneidet".
04.09.2020, 20:40
(04.09.2020, 20:30)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb: Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ist es nicht so bei Anwaltsklausuren, dass wenn man eine AGL-Voraussetzung verneint, dennoch weiter prüft aus anwaltlicher Vorsicht? Weil man ja nicht weiß, wie das Gericht es sieht. So habe ich es zumindest gemacht. Dadurch bpraucht man auch nicht befürchten, dass man sich was "abschneidet".
Ja aber wenn es zeitlich eh schon eng ist, dann willst du ja alles Problematische ansprechen und wenn du alles aus anwaltlicher Sorge weiter prüfst, dann wird's an anderen Stellen eng. Deswegen hab ich schon Abstriche gemacht.. Mich ärgert halt nur, dass ich zb keine richtige AGB Prüfung hab. Nur paar Sätze geschafft.. Egal, bringt jetzt nichts.
04.09.2020, 20:53
Habe am Ende der Klageerwiderung den Hinweis "Einfache und beglaubigte Abschrift anbei." vergessen. :s glaubt ihr das gibt große Abzüge?
04.09.2020, 20:55
04.09.2020, 21:03
(04.09.2020, 20:55)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:53)Gast schrieb: Habe am Ende der Klageerwiderung den Hinweis "Einfache und beglaubigte Abschrift anbei." vergessen. :s glaubt ihr das gibt große Abzüge?
Hab ich auch nicht.. Meine Klageerwiderung ist auch echt einfach sooo wenig. war halt einfach keine Zeit
Habe das auch nicht, ist glaube ich nicht schlimm. Meine Klageerwiderung ist auch nur Obersätze mit Verweisungen aufs Gutachten. Hatte nur noch 10 Minuten dafür ca
05.09.2020, 06:27
(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:00)Gast schrieb: Wie habt ihr das Verschulden bejaht oder verneint? Ich hab gesagt, dass es vermutet wird. Für eine mögliche exkulpation sollte der Mandant gefragt werden, ob neben der sichtprüfung noch weitere prüfungen - insb. Die des Gutachters - üblich seien bro Autohändlern, wenn die einen Gebrauchtwagen kaufen ?♀️
Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ich habe das Verschulden abgelehnt damit ich zum Rücktritt komme. Habe gesagt er hat ja schon eine recht umfangreiche Sichtprüfung gemacht und auch eine Probefahrt. Es gab keinen Anlass diese elektrische Verbindung im Auto zu prüfen. Das könne man so anlasslos auch dann nicht erwarten.
Wirklich eine Klausur in der sich vieles hören ließ.
05.09.2020, 06:48
(05.09.2020, 06:27)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:23)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:19)GastNRW7 schrieb:(04.09.2020, 20:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 20:03)Gast schrieb: Habe gesagt dass das Fahrzeug, obwohl es nur zwei Jahre alt war, eine hohe Laufleistung hatte, was für einen höheren Verschleiß innerhalb kurzer Zeit sprechen kann. Und dass er sich auch so nicht mit einer „Sichtprobe“ begnügen kann bzw. ausgehen kann dass das ausreicht um technische Defekte festzustellen oder sonstige Mängel. Und dass er als BMW Typ ja wohl wissen kann wie man da ne Stromprobe macht an diesem Functiondesk da
Hab es ähnlich. Vor allem hab ich den Kaufpreis von 30.000 Euro was ja nicht wenig ist noch als Argument gebracht. Dass der Käufer bei so einem Betrag davon ausgehen darf, dass der Verkäufer alles macht um defekte auszuschließen. Die Kosten für so eine strommessung vom Sachverständiger (die ja nur er laut Bericht durchführen konnte) steht im Verhältnis zum Kaufpreis auch nicht außer Verhältnis.
Finde es erstaunlich, an wie vielen Stellen man wirklich gut beide Seiten vertreten kann. Aber leider finde ich braucht man für die Skizze immer länger weil man sich selbst fragt, welcher Weg am meisten Sinn macht ?
Ich hatte zeitlich heute auch große Probleme, weil ich es so schwierig fand, den "richtigen" Weg zu finden- Man war sich an so vielen Punkten einfach unsicher und wusste nicht, wie man sich entscheiden soll. Hatte auch andauernd Angst, dass ich mir sonst ein Problem abschneide. Das hat mich heute einfach so viel Zeit gekostet.. Vieles ist dadurch leider sehr oberflächlich geworden. Das ärgert mich sehr
Ich habe das Verschulden abgelehnt damit ich zum Rücktritt komme. Habe gesagt er hat ja schon eine recht umfangreiche Sichtprüfung gemacht und auch eine Probefahrt. Es gab keinen Anlass diese elektrische Verbindung im Auto zu prüfen. Das könne man so anlasslos auch dann nicht erwarten.
Wirklich eine Klausur in der sich vieles hören ließ.
Ist das beim Gutachten nicht so, dass man alles was in Frage kommt durchprüft? Also selbst wenn der Schadensersatzanspruch durchgeht könnte ihm auch ein Rücktrittsrecht zustehen.