03.09.2020, 15:42
Hat jemand schon das Urteil gefunden? Oder mag jmd seine Lösung mal darstellen? :blush:
03.09.2020, 15:43
03.09.2020, 15:43
(03.09.2020, 15:38)Gast schrieb: Ich habe nicht den ganzen Betrag zugesprochen ( was schon falsch ist) und dann auch noch vergessen im
übrigen abzuweisen. Damit ist man schon durchgefallen oder? Also weil der Tenor ja nicht stimmt.
mach Dich nicht verrückt - wer sagt, dass das falsch war, nur teilweise zuzusprechen....Sicher gab es dafür auch Argumente. Klageabweisung im Übrigen zu vergessen ist auch Fehler, der in der Hektik passiert. Abwarten, nicht zu ändern. Lieber auf morgen konzentrieren!
03.09.2020, 15:44
(03.09.2020, 15:38)Gast schrieb: Ich habe nicht den ganzen Betrag zugesprochen ( was schon falsch ist) und dann auch noch vergessen im
übrigen abzuweisen. Damit ist man schon durchgefallen oder? Also weil der Tenor ja nicht stimmt.
Wie kommst du drauf, dass das zwingend falsch ist, nicht alles zuzusprechen. Ich hab zwar alles zugesprochen, aber nur, weil ich sonst nicht gewusst hätte wie die Kostenentscheidung genau ausfiele. Und wegen des Tenors fällst du nicht gleich durch!
03.09.2020, 15:50
(03.09.2020, 15:44)GastNRW7 schrieb:(03.09.2020, 15:38)Gast schrieb: Ich habe nicht den ganzen Betrag zugesprochen ( was schon falsch ist) und dann auch noch vergessen im
übrigen abzuweisen. Damit ist man schon durchgefallen oder? Also weil der Tenor ja nicht stimmt.
Wie kommst du drauf, dass das zwingend falsch ist, nicht alles zuzusprechen. Ich hab zwar alles zugesprochen, aber nur, weil ich sonst nicht gewusst hätte wie die Kostenentscheidung genau ausfiele. Und wegen des Tenors fällst du nicht gleich durch!
Ich habe den Betrag teilweise zugesprochen und bin zeitlich aber gar nicht mehr zur kostenentscheidung gekommen. Absolut nichts dazu geschrieben. Nur das die Kosten auf §§92,91a beruhen. Das ist viel schlimmer als den Tenor falsch haben. Habe auch den 93 nicht mehr verwurschteln können. Genickbruch
03.09.2020, 15:58
(03.09.2020, 15:50)Gast schrieb:(03.09.2020, 15:44)GastNRW7 schrieb:(03.09.2020, 15:38)Gast schrieb: Ich habe nicht den ganzen Betrag zugesprochen ( was schon falsch ist) und dann auch noch vergessen im
übrigen abzuweisen. Damit ist man schon durchgefallen oder? Also weil der Tenor ja nicht stimmt.
Wie kommst du drauf, dass das zwingend falsch ist, nicht alles zuzusprechen. Ich hab zwar alles zugesprochen, aber nur, weil ich sonst nicht gewusst hätte wie die Kostenentscheidung genau ausfiele. Und wegen des Tenors fällst du nicht gleich durch!
Ich habe den Betrag teilweise zugesprochen und bin zeitlich aber gar nicht mehr zur kostenentscheidung gekommen. Absolut nichts dazu geschrieben. Nur das die Kosten auf §§92,91a beruhen. Das ist viel schlimmer als den Tenor falsch haben. Habe auch den 93 nicht mehr verwurschteln können. Genickbruch
Ich meinte zum Feststellungsantrag bezüglich 91a nichts geschrieben. Bin so durch:(
03.09.2020, 16:00
Gab es eigentlich Fristenprobleme? Der Kalender am Ende hat mich mega verunsichert. Aber mir ist bei der Bearbeitung nichts aufgefallen.
03.09.2020, 16:01
03.09.2020, 16:03
Wäre wirklich irre nett, wenn jemand hier vielleicht noch die Power hat, um den Sachverhalt der Klausur kurz zu schildern... :)
(Eventuell kennt ihr das noch aus eurer eigenen Vorbereitungszeit, dass man sich über die Wiedergabe der aktuellen Klausuren freut.)
Vielen Dank!
(Eventuell kennt ihr das noch aus eurer eigenen Vorbereitungszeit, dass man sich über die Wiedergabe der aktuellen Klausuren freut.)
Vielen Dank!
03.09.2020, 16:09