13.08.2020, 20:38
Hallo,
ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis (keine Kanzlei) und kenne de facto die Tätigkeit eines Anwalts nur noch vom Ref (5 Jahre her). Aus meiner Erinnerung ist es kein Hexenwerk. Ich habe nun überlegt mir die RA-Zulassung zu holen (Wohnzimmerkanzlei quasi) da ich über 2 Bekannte Aufträge bekommen könnte, die ich für sie anwaltlich bearbeiten soll. Ich bin jedoch etwas unsicher,
ob das zu risikoreich ist oder man sich da schon reingfuchst? Es gibt ja immerhin auch nicht wenige Leute, die sich nach dem Ref selbständig machen - die schaffen das ja scheinbar auch. Was meint ihr? Ich würde mir natürlich entsprechend viele Infos besorgen etc, aber: kriegt man das hin sich selbst eine kleine Kanzlei aufzuziehen oder ist das einfach zu riskant? Von meinem Arbeitgeber aus ist es übrigens kein Problem, da ich eh nur 70% arbeite und eine Genehmigung für Nebentätigkeit habe (richtig ausarten lassen würde ich die Anwaltsache eh nicht).
ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis (keine Kanzlei) und kenne de facto die Tätigkeit eines Anwalts nur noch vom Ref (5 Jahre her). Aus meiner Erinnerung ist es kein Hexenwerk. Ich habe nun überlegt mir die RA-Zulassung zu holen (Wohnzimmerkanzlei quasi) da ich über 2 Bekannte Aufträge bekommen könnte, die ich für sie anwaltlich bearbeiten soll. Ich bin jedoch etwas unsicher,
ob das zu risikoreich ist oder man sich da schon reingfuchst? Es gibt ja immerhin auch nicht wenige Leute, die sich nach dem Ref selbständig machen - die schaffen das ja scheinbar auch. Was meint ihr? Ich würde mir natürlich entsprechend viele Infos besorgen etc, aber: kriegt man das hin sich selbst eine kleine Kanzlei aufzuziehen oder ist das einfach zu riskant? Von meinem Arbeitgeber aus ist es übrigens kein Problem, da ich eh nur 70% arbeite und eine Genehmigung für Nebentätigkeit habe (richtig ausarten lassen würde ich die Anwaltsache eh nicht).
13.08.2020, 21:02
(13.08.2020, 20:38)Gast schrieb: Hallo,Probieren geht über studieren. Wie Du schon richtig sagst bekommen das andere ja auch hin. Und guck Die die Anwälte teilweise mal an...seriös wirkt das oft nicht. Trotzdem läuft es irgendwie.
ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis (keine Kanzlei) und kenne de facto die Tätigkeit eines Anwalts nur noch vom Ref (5 Jahre her). Aus meiner Erinnerung ist es kein Hexenwerk. Ich habe nun überlegt mir die RA-Zulassung zu holen (Wohnzimmerkanzlei quasi) da ich über 2 Bekannte Aufträge bekommen könnte, die ich für sie anwaltlich bearbeiten soll. Ich bin jedoch etwas unsicher,
ob das zu risikoreich ist oder man sich da schon reingfuchst? Es gibt ja immerhin auch nicht wenige Leute, die sich nach dem Ref selbständig machen - die schaffen das ja scheinbar auch. Was meint ihr? Ich würde mir natürlich entsprechend viele Infos besorgen etc, aber: kriegt man das hin sich selbst eine kleine Kanzlei aufzuziehen oder ist das einfach zu riskant? Von meinem Arbeitgeber aus ist es übrigens kein Problem, da ich eh nur 70% arbeite und eine Genehmigung für Nebentätigkeit habe (richtig ausarten lassen würde ich die Anwaltsache eh nicht).
Ist doch so auch eine super Ausgangslage. Du kannst ohne wirtschaftlichen Druck die Sache mal ausprobieren. Und zur Kanzleigründung/Steuern ect gibt es 1000 Bücher oder auch gute Beratung von den Kammern.
13.08.2020, 22:20
Ich habe auch so angefangen.
Im Grunde kann nichts passieren. Für „Haftungsfallen“ hast du eine Versicherung und wirtschaftlich pleite gehen ist schwierig, da du ja nur minimale Kosten hast (bzw. damit auskommen kannst). D.h. Versicherung, Kammerbeitrag, beA-Karte, Versorgungswerk... Das ist alles überschaubar.
Und es macht auch Spaß, ohne Erfolgsdruck etwas aufzubauen. Wenn Du etwas Talent hast und gerne „bastelst“, sind Homepage, vernünftiger Briefkopf, Visitenkarten etc. kein Problem.
Die notwendigen Formulare pp. findest Du in einem Formularbuch und kannst dich dadurch auch reinfuchsen, was man alles so braucht.
Nur zu, macht Spaß, so anwaltlich zu arbeiten!
Im Grunde kann nichts passieren. Für „Haftungsfallen“ hast du eine Versicherung und wirtschaftlich pleite gehen ist schwierig, da du ja nur minimale Kosten hast (bzw. damit auskommen kannst). D.h. Versicherung, Kammerbeitrag, beA-Karte, Versorgungswerk... Das ist alles überschaubar.
Und es macht auch Spaß, ohne Erfolgsdruck etwas aufzubauen. Wenn Du etwas Talent hast und gerne „bastelst“, sind Homepage, vernünftiger Briefkopf, Visitenkarten etc. kein Problem.
Die notwendigen Formulare pp. findest Du in einem Formularbuch und kannst dich dadurch auch reinfuchsen, was man alles so braucht.
Nur zu, macht Spaß, so anwaltlich zu arbeiten!
19.08.2020, 21:54
Danke. Hast du konkrete Lektüreempfehlungen?
19.08.2020, 22:08
(19.08.2020, 21:54)Gast schrieb: Danke. Hast du konkrete Lektüreempfehlungen?
Das war jetzt generell gemeint. Google das mal.
Ich würde Dir tatsächlich eher die Gründungsberatung der Kammern empfehlen. Für HH kann ich sagen, dass die wirklich gut sind und Dir unproblematisch sagen können, was Du beachten musst.
20.08.2020, 08:05
Hab es genauso wie du gemacht. Hört sich doch super an. Man fuchst sich rein.
Kann ich empfehlen: https://anwaltverein.de/de/dav-ratgeber
Kann ich empfehlen: https://anwaltverein.de/de/dav-ratgeber
20.08.2020, 08:07
Es gibt von Beck ein Kanzleihandbuch, was einen in schwierigen Fragen mal weiterhilft..
Ansonsten braucht man für die Wohnzimmerkanzlei nicht wirklich was
Versicherung
Zulassung
beA
Für die wenigen Mandate reichen klassischen Handakten
Homepage ist bei ner WOhnzimmerkanzlei überbewertet
Trau dich. Mehr als Falsch machen kannst du nicht. Die Gerichte sind auch nett und weisen dich auf ihre Art aufFehler hin. Ein Fehler führt auch selten zu einer Unzulässigkeit der Klage.
Beispielsweise: Beglaubigte Abschrift nicht formarlgemäß erfüllt. "Unterschrift vor den Anlagen"
Gericht schreibt: BLa bla bla, eine beglaubigte Abschrift zur Weiterleitung an die Gegenseite liegt nicht vor. Wir bitten um Zusendung."
Wenn man den Wink mit dem Zaunpfahl versteht, dann weiß man nun, was zu tun ist
Ansonsten braucht man für die Wohnzimmerkanzlei nicht wirklich was
Versicherung
Zulassung
beA
Für die wenigen Mandate reichen klassischen Handakten
Homepage ist bei ner WOhnzimmerkanzlei überbewertet
Trau dich. Mehr als Falsch machen kannst du nicht. Die Gerichte sind auch nett und weisen dich auf ihre Art aufFehler hin. Ein Fehler führt auch selten zu einer Unzulässigkeit der Klage.
Beispielsweise: Beglaubigte Abschrift nicht formarlgemäß erfüllt. "Unterschrift vor den Anlagen"
Gericht schreibt: BLa bla bla, eine beglaubigte Abschrift zur Weiterleitung an die Gegenseite liegt nicht vor. Wir bitten um Zusendung."
Wenn man den Wink mit dem Zaunpfahl versteht, dann weiß man nun, was zu tun ist
20.08.2020, 12:56
Woher bekommt man als Anwalt dann die Beglaubigung? Muss man zum Rathaus latschen oder macht der Mandant das? Und wovon die beglaubigte Abschrift?
20.08.2020, 13:58
20.08.2020, 14:05
(20.08.2020, 13:58)fassungslos schrieb:(20.08.2020, 12:56)Gast schrieb: Woher bekommt man als Anwalt dann die Beglaubigung? Muss man zum Rathaus latschen oder macht der Mandant das? Und wovon die beglaubigte Abschrift?
Lol , bist du in der Anwaltsstation getaucht?
Vllt sollte man sich besser nicht selbstständig machen, wenn man eigentlich von nichts eine Ahnung hat :D