17.08.2020, 12:23
In Köln ist es verpflichtend. Jede Woche zwei mal halbtags. Also einmal pro Woche Zivilrecht und dazu abwechselnd einmal Straf- oder Öffentliches Recht.
Im wöchentlichen Wechsel wurde je Gebiet eine Klausur entweder geschrieben oder besprochen.
Die Hinweise bei den Korrekturen waren in etwa so hilfreich wie die Klausur-Korrekturen in der normalen Ref AG. Es kommt da leider auf den Dozenten an.
War es insgesamt hilfreich? Für mich eher nicht. Ich hätte lieber in Ruhe zuhause gelernt, davon hätte ich mehr gehabt.
Beispiel: Während der gesamten Wahlstation hatte ich absolut keine Berührungspunkte zum Zivil- oder dem Öff. Recht gehabt. Nach den drei Monaten der Wahlstation wurde aber direkt am ersten Repetenten-AG-Tag wieder eine Urteilsklausur im Zivilrecht gestellt... Manche Formalien bzw. Formulierungen sitzen dann einfach nicht mehr. Da wäre es sinnvoller gewesen, dass man sich zumindest für eine Woche wieder hätte einlesen dürfen bzw. Stoff wiederholen dürfen.
Zwischen der Nachricht, durchgefallen zu sein und dem ersten Rep.-AG-Tag lagen bei mir nämlich nur ein paar Tage. Da hat man kaum Zeit den Schock überhaupt zu verdauen. Außerdem muss man dann in der kurzen Zeit wieder einen Ausbilder für die Praxis finden und die aktuellen Gesetzestexte für den nächsten Versuch organisieren (je nach Durchgang [vor allem Juni u. Dezember] sind die Leihangebote bereits komplett vergriffen).
Finanziell gibt es natürlich eine Kürzung des Ref.gehalts und man muss rechnen, ob man dadurch Probleme bekommt oder genug Puffer hat. Außerdem will man ja noch Einsicht in die Examens-Klausuren nehmen. Das erfordert dann auch mindestens einen Tag.
Ich empfand die ersten beiden Rep. - AG-Klausuren unter diesen Umständen jedenfalls als absolut sinnfrei. Wie aber schon oben geschrieben wurde, sitzen in der AG auch Wiederholer aus vorherigen Durchgängen. Daher kann auf die "Neuzugänge" keine Rücksicht genommen werden.
Was ich jedem Wiederholer aber wirklich ans Herz legen möchte: wählt euren Ausbilder für die Praxis mit Bedacht aus! :exclamation:
Die Möglichkeit des Tauchens dürfte hier nämlich das Beste sein. Schließlich hat man nur drei Monate zum Lernen. Da ist selbst die Pendelzeit zum Ausbilder vertane Zeit und viel zu kostbar.
Ich habe den naiven Fehler gemacht und in meiner Verzweiflung die Ref.Abteilung um Unterstützung gebeten. Explizit bat ich um einen verständnisvollen Richter, der auch Zugriff auf den Klausuren-Pool hat, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.
Und was bekam ich? Einen recht alten, leider vergesslichen Richter, dem ich (ungelogen!) bei jeder Begegnung wieder erklären musste, dass ich Repetent bin und eben kein Referendar in der ersten Ausbildungsstation, dem man den Ablauf einer Gerichtsverhandlung erklären muss. Wirklich wie in einem schlechten Film oder wie bei der versteckten Kamera... :s
Das hatte jedenfalls zur Folge, dass ich bei ihm nicht eine einzige Klausur schrieb, sondern pro Woche eine Akte bearbeitete und wöchentlich zum Sitzungsdienst musste. Die Akten hatten einen Umfang von ca. 250 Seiten. Mietrecht. Prüfung von Nebenkostenabrechnungen etc. Das hatte also Null mit dem zu tun, was in den Examensklausuren dran kommt. Natürlich habe ich (mehrfach) höflichst versucht mit diesem Richter zu reden, dass der Sitzungsdienst in meiner Lage nicht wirklich sinnvoll sei und Klausuren zur Vorbereitung doch eigentlich besser wären. Als Antwort habe ich erhalten, dass Mietrecht aber doch auch häufig im Examen dran käme und seine Methode mich genau richtig schulen würde.
Dass im zweiten Examen aber nicht seitenweise Tabellen mit Zahlen überprüft werden und mit dem Taschenrechner irgendwelche Prozentsätze wegen Mietkürzungen berechnet werden, war ihm offenbar nicht geläufig.
Durch diese Aktenbearbeitung, das Abfassen der Urteile und den wöchentlichen Sitzungsdienst verlor ich in den kurzen drei Monaten enorm viel Lernzeit. Und nein, man kann diese Arbeit auch nicht einfach so verweigern, schließlich wird auch über diese Station ein Zeugnis erstellt. Die Ref.Abteilung war auch nicht wirklich hilfreich. Von dort wurde der Richter lediglich einmal drauf angesprochen, das war es dann aber auch schon. Irgendeine Wirkung hatte es jedenfalls nicht. Und zwischenmenschlich war (leider) alles in Ordnung, ein Wechsel des Ausbilders daher eigentlich nicht angezeigt.
Das Beste kam jedoch zum Schluss. Da hat mir der Richter noch eine SMS geschrieben (Mail war ihm scheinbar zu neumodisch), ich solle doch bitte noch zu zwei Gerichtsverhandlungen kommen, weil der letzte Sitzungstag wegen eines Feiertags o.ä. ausgefallen war. Dass bereits das Abschlussgespräch stattgefunden hatte, er mir viel Erfolg gewünscht hatte und ich an beiden Daten Examensklausuren schrieb, war ihm wieder entfallen. :-/
Bestanden habe ich die Wiederholung zum Glück trotz allem. Notentechnisch wäre im Schriftlichen wahrscheinlich ein wenig mehr drin gewesen, wenn der ganze, nerven- und zeitraubende Mist durch diese sinnfreie Praxisausbildung nicht gewesen wäre... es hat auf alle Fälle einen starken Einfluss auf die Vorbereitungszeit gehabt.
So kann es eben auch laufen. Also sucht euch den geeigneten Praxis-Ausbilder besser selbst aus.
Viel Glück allen Wiederholern!
Im wöchentlichen Wechsel wurde je Gebiet eine Klausur entweder geschrieben oder besprochen.
Die Hinweise bei den Korrekturen waren in etwa so hilfreich wie die Klausur-Korrekturen in der normalen Ref AG. Es kommt da leider auf den Dozenten an.
War es insgesamt hilfreich? Für mich eher nicht. Ich hätte lieber in Ruhe zuhause gelernt, davon hätte ich mehr gehabt.
Beispiel: Während der gesamten Wahlstation hatte ich absolut keine Berührungspunkte zum Zivil- oder dem Öff. Recht gehabt. Nach den drei Monaten der Wahlstation wurde aber direkt am ersten Repetenten-AG-Tag wieder eine Urteilsklausur im Zivilrecht gestellt... Manche Formalien bzw. Formulierungen sitzen dann einfach nicht mehr. Da wäre es sinnvoller gewesen, dass man sich zumindest für eine Woche wieder hätte einlesen dürfen bzw. Stoff wiederholen dürfen.
Zwischen der Nachricht, durchgefallen zu sein und dem ersten Rep.-AG-Tag lagen bei mir nämlich nur ein paar Tage. Da hat man kaum Zeit den Schock überhaupt zu verdauen. Außerdem muss man dann in der kurzen Zeit wieder einen Ausbilder für die Praxis finden und die aktuellen Gesetzestexte für den nächsten Versuch organisieren (je nach Durchgang [vor allem Juni u. Dezember] sind die Leihangebote bereits komplett vergriffen).
Finanziell gibt es natürlich eine Kürzung des Ref.gehalts und man muss rechnen, ob man dadurch Probleme bekommt oder genug Puffer hat. Außerdem will man ja noch Einsicht in die Examens-Klausuren nehmen. Das erfordert dann auch mindestens einen Tag.
Ich empfand die ersten beiden Rep. - AG-Klausuren unter diesen Umständen jedenfalls als absolut sinnfrei. Wie aber schon oben geschrieben wurde, sitzen in der AG auch Wiederholer aus vorherigen Durchgängen. Daher kann auf die "Neuzugänge" keine Rücksicht genommen werden.
Was ich jedem Wiederholer aber wirklich ans Herz legen möchte: wählt euren Ausbilder für die Praxis mit Bedacht aus! :exclamation:
Die Möglichkeit des Tauchens dürfte hier nämlich das Beste sein. Schließlich hat man nur drei Monate zum Lernen. Da ist selbst die Pendelzeit zum Ausbilder vertane Zeit und viel zu kostbar.
Ich habe den naiven Fehler gemacht und in meiner Verzweiflung die Ref.Abteilung um Unterstützung gebeten. Explizit bat ich um einen verständnisvollen Richter, der auch Zugriff auf den Klausuren-Pool hat, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.
Und was bekam ich? Einen recht alten, leider vergesslichen Richter, dem ich (ungelogen!) bei jeder Begegnung wieder erklären musste, dass ich Repetent bin und eben kein Referendar in der ersten Ausbildungsstation, dem man den Ablauf einer Gerichtsverhandlung erklären muss. Wirklich wie in einem schlechten Film oder wie bei der versteckten Kamera... :s
Das hatte jedenfalls zur Folge, dass ich bei ihm nicht eine einzige Klausur schrieb, sondern pro Woche eine Akte bearbeitete und wöchentlich zum Sitzungsdienst musste. Die Akten hatten einen Umfang von ca. 250 Seiten. Mietrecht. Prüfung von Nebenkostenabrechnungen etc. Das hatte also Null mit dem zu tun, was in den Examensklausuren dran kommt. Natürlich habe ich (mehrfach) höflichst versucht mit diesem Richter zu reden, dass der Sitzungsdienst in meiner Lage nicht wirklich sinnvoll sei und Klausuren zur Vorbereitung doch eigentlich besser wären. Als Antwort habe ich erhalten, dass Mietrecht aber doch auch häufig im Examen dran käme und seine Methode mich genau richtig schulen würde.
Dass im zweiten Examen aber nicht seitenweise Tabellen mit Zahlen überprüft werden und mit dem Taschenrechner irgendwelche Prozentsätze wegen Mietkürzungen berechnet werden, war ihm offenbar nicht geläufig.
Durch diese Aktenbearbeitung, das Abfassen der Urteile und den wöchentlichen Sitzungsdienst verlor ich in den kurzen drei Monaten enorm viel Lernzeit. Und nein, man kann diese Arbeit auch nicht einfach so verweigern, schließlich wird auch über diese Station ein Zeugnis erstellt. Die Ref.Abteilung war auch nicht wirklich hilfreich. Von dort wurde der Richter lediglich einmal drauf angesprochen, das war es dann aber auch schon. Irgendeine Wirkung hatte es jedenfalls nicht. Und zwischenmenschlich war (leider) alles in Ordnung, ein Wechsel des Ausbilders daher eigentlich nicht angezeigt.
Das Beste kam jedoch zum Schluss. Da hat mir der Richter noch eine SMS geschrieben (Mail war ihm scheinbar zu neumodisch), ich solle doch bitte noch zu zwei Gerichtsverhandlungen kommen, weil der letzte Sitzungstag wegen eines Feiertags o.ä. ausgefallen war. Dass bereits das Abschlussgespräch stattgefunden hatte, er mir viel Erfolg gewünscht hatte und ich an beiden Daten Examensklausuren schrieb, war ihm wieder entfallen. :-/
Bestanden habe ich die Wiederholung zum Glück trotz allem. Notentechnisch wäre im Schriftlichen wahrscheinlich ein wenig mehr drin gewesen, wenn der ganze, nerven- und zeitraubende Mist durch diese sinnfreie Praxisausbildung nicht gewesen wäre... es hat auf alle Fälle einen starken Einfluss auf die Vorbereitungszeit gehabt.
So kann es eben auch laufen. Also sucht euch den geeigneten Praxis-Ausbilder besser selbst aus.
Viel Glück allen Wiederholern!
17.08.2020, 13:47
Danke für deine ausführliche Antwort, aber jetzt bin ich deprimiert.
Oh Gott, hoffentlich bin ich nicht durchgefallen ...
Oh Gott, hoffentlich bin ich nicht durchgefallen ...
17.08.2020, 14:22
(17.08.2020, 12:23)Gast schrieb: In Köln ist es verpflichtend. Jede Woche zwei mal halbtags. Also einmal pro Woche Zivilrecht und dazu abwechselnd einmal Straf- oder Öffentliches Recht.
Im wöchentlichen Wechsel wurde je Gebiet eine Klausur entweder geschrieben oder besprochen.
Die Hinweise bei den Korrekturen waren in etwa so hilfreich wie die Klausur-Korrekturen in der normalen Ref AG. Es kommt da leider auf den Dozenten an.
War es insgesamt hilfreich? Für mich eher nicht. Ich hätte lieber in Ruhe zuhause gelernt, davon hätte ich mehr gehabt.
Beispiel: Während der gesamten Wahlstation hatte ich absolut keine Berührungspunkte zum Zivil- oder dem Öff. Recht gehabt. Nach den drei Monaten der Wahlstation wurde aber direkt am ersten Repetenten-AG-Tag wieder eine Urteilsklausur im Zivilrecht gestellt... Manche Formalien bzw. Formulierungen sitzen dann einfach nicht mehr. Da wäre es sinnvoller gewesen, dass man sich zumindest für eine Woche wieder hätte einlesen dürfen bzw. Stoff wiederholen dürfen.
Zwischen der Nachricht, durchgefallen zu sein und dem ersten Rep.-AG-Tag lagen bei mir nämlich nur ein paar Tage. Da hat man kaum Zeit den Schock überhaupt zu verdauen. Außerdem muss man dann in der kurzen Zeit wieder einen Ausbilder für die Praxis finden und die aktuellen Gesetzestexte für den nächsten Versuch organisieren (je nach Durchgang [vor allem Juni u. Dezember] sind die Leihangebote bereits komplett vergriffen).
Finanziell gibt es natürlich eine Kürzung des Ref.gehalts und man muss rechnen, ob man dadurch Probleme bekommt oder genug Puffer hat. Außerdem will man ja noch Einsicht in die Examens-Klausuren nehmen. Das erfordert dann auch mindestens einen Tag.
Ich empfand die ersten beiden Rep. - AG-Klausuren unter diesen Umständen jedenfalls als absolut sinnfrei. Wie aber schon oben geschrieben wurde, sitzen in der AG auch Wiederholer aus vorherigen Durchgängen. Daher kann auf die "Neuzugänge" keine Rücksicht genommen werden.
Was ich jedem Wiederholer aber wirklich ans Herz legen möchte: wählt euren Ausbilder für die Praxis mit Bedacht aus! :exclamation:
Die Möglichkeit des Tauchens dürfte hier nämlich das Beste sein. Schließlich hat man nur drei Monate zum Lernen. Da ist selbst die Pendelzeit zum Ausbilder vertane Zeit und viel zu kostbar.
Ich habe den naiven Fehler gemacht und in meiner Verzweiflung die Ref.Abteilung um Unterstützung gebeten. Explizit bat ich um einen verständnisvollen Richter, der auch Zugriff auf den Klausuren-Pool hat, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.
Und was bekam ich? Einen recht alten, leider vergesslichen Richter, dem ich (ungelogen!) bei jeder Begegnung wieder erklären musste, dass ich Repetent bin und eben kein Referendar in der ersten Ausbildungsstation, dem man den Ablauf einer Gerichtsverhandlung erklären muss. Wirklich wie in einem schlechten Film oder wie bei der versteckten Kamera... :s
Das hatte jedenfalls zur Folge, dass ich bei ihm nicht eine einzige Klausur schrieb, sondern pro Woche eine Akte bearbeitete und wöchentlich zum Sitzungsdienst musste. Die Akten hatten einen Umfang von ca. 250 Seiten. Mietrecht. Prüfung von Nebenkostenabrechnungen etc. Das hatte also Null mit dem zu tun, was in den Examensklausuren dran kommt. Natürlich habe ich (mehrfach) höflichst versucht mit diesem Richter zu reden, dass der Sitzungsdienst in meiner Lage nicht wirklich sinnvoll sei und Klausuren zur Vorbereitung doch eigentlich besser wären. Als Antwort habe ich erhalten, dass Mietrecht aber doch auch häufig im Examen dran käme und seine Methode mich genau richtig schulen würde.
Dass im zweiten Examen aber nicht seitenweise Tabellen mit Zahlen überprüft werden und mit dem Taschenrechner irgendwelche Prozentsätze wegen Mietkürzungen berechnet werden, war ihm offenbar nicht geläufig.
Durch diese Aktenbearbeitung, das Abfassen der Urteile und den wöchentlichen Sitzungsdienst verlor ich in den kurzen drei Monaten enorm viel Lernzeit. Und nein, man kann diese Arbeit auch nicht einfach so verweigern, schließlich wird auch über diese Station ein Zeugnis erstellt. Die Ref.Abteilung war auch nicht wirklich hilfreich. Von dort wurde der Richter lediglich einmal drauf angesprochen, das war es dann aber auch schon. Irgendeine Wirkung hatte es jedenfalls nicht. Und zwischenmenschlich war (leider) alles in Ordnung, ein Wechsel des Ausbilders daher eigentlich nicht angezeigt.
Das Beste kam jedoch zum Schluss. Da hat mir der Richter noch eine SMS geschrieben (Mail war ihm scheinbar zu neumodisch), ich solle doch bitte noch zu zwei Gerichtsverhandlungen kommen, weil der letzte Sitzungstag wegen eines Feiertags o.ä. ausgefallen war. Dass bereits das Abschlussgespräch stattgefunden hatte, er mir viel Erfolg gewünscht hatte und ich an beiden Daten Examensklausuren schrieb, war ihm wieder entfallen. :-/
Bestanden habe ich die Wiederholung zum Glück trotz allem. Notentechnisch wäre im Schriftlichen wahrscheinlich ein wenig mehr drin gewesen, wenn der ganze, nerven- und zeitraubende Mist durch diese sinnfreie Praxisausbildung nicht gewesen wäre... es hat auf alle Fälle einen starken Einfluss auf die Vorbereitungszeit gehabt.
So kann es eben auch laufen. Also sucht euch den geeigneten Praxis-Ausbilder besser selbst aus.
Viel Glück allen Wiederholern!
Auch von mir (TE) lieben Dank für deinen ausführlichen Bericht - toll, dass du es trotz dieser suboptimalen Umstände gemeistert hast!
Am meisten fürchte ich mich auch vor der Zeit danach, wenn man wieder drei Monate warten muss. Ich hoffe einfach, dass man dann aber mit einem besseren Gefühl als den Klausuren geht und quasi nur noch auf die Liste wartet, sich aber eigentlich sicher ist, dass es gereicht hat.
17.08.2020, 16:55
(17.08.2020, 14:22)Gast schrieb: Auch von mir (TE) lieben Dank für deinen ausführlichen Bericht - toll, dass du es trotz dieser suboptimalen Umstände gemeistert hast!
Am meisten fürchte ich mich auch vor der Zeit danach, wenn man wieder drei Monate warten muss. Ich hoffe einfach, dass man dann aber mit einem besseren Gefühl als den Klausuren geht und quasi nur noch auf die Liste wartet, sich aber eigentlich sicher ist, dass es gereicht hat.
Erst einmal abwarten. Meistens hat es dann doch schon mit dem ersten Versuch für die Mündliche gereicht.
Und selbst wenn das nicht der Fall sein sollte: es ist kein Grund sich zu stressen oder gar zu schämen. In der Repetenten-AG sitzen zuweilen Personen mit einem guten ersten Examen die gerade ihre Diss. anfertigen. Man ist also kein Dummkopf nur weil man nicht auf Anhieb bestanden hat. Manche erreichen beim zweiten Versuch sogar ein VB. Hat es alles schon gegeben.
Das Gefühl beim zweiten Anlauf ist ein anderes, weil man ja nun doch noch drei Monate etwas on Top gelernt oder Fehler ausgebessert hat. Zumindest wurden nach dem ersten gescheiterten Versuch noch ein paar Klausuren angefertigt und alleine das verleiht einem mehr Erfahrung und etwas Routine.
In der Rückschau würde ich aber sagen, dass kein Examensdurchgang ähnlich ist. Man ist also nie wirklich vorbereitet auf das, was da kommt. Die Konstellation der Klausuren war in beiden Durchgängen sehr verschieden. Das hängt davon ab, wie viele "Exoten" (z.B. in Bezug auf ein Rechtsgebiet) bzw. wie viele exotische einzel-Probleme unter den Klausuren zu finden sind. Oder wie viele Klausuren den Fokus plötzlich auf dem materiellen Recht haben, statt auf dem Prozessrechtlichen. Manche Klausuren sind aufgrund der Masse deutlich auf Zeitknappheit ausgelegt. In anderen hat man sogar das Glück und es kommt eine dankbare kleine Abwandlung eines bekannten "Standardfalls" dran.
Insoweit waren meine Durchgänge sehr unterschiedlich und ich fand den ersten Versuch irgendwie angenehmer, obwohl ich da durchgefallen war.
Hinterher war es bei mir leider wie beim ersten Versuch. Man geht noch Tage danach die einzelnen Klausuren geistig durch und entdeckt kleine Fehler oder Lücken. Man rechnet sich für jede Klausur eine Punktespanne aus. An manchen Tagen ist man optimistisch, an anderen ist man sich sicher, es wieder nicht geschafft zu haben und der absolute Versager zu sein.
Zum Glück bietet einem die dreimonatigen Wartezeit durch die viele Freizeit die Gelegenheit, sich bei Bedarf ablenken zu können und Dinge zu tun, die einem Freude bereiten und die man vielleicht seit Jahren aufgeschoben hat. Die Zeit kann auch gut genutzt werden um sich fortzubilden oder beruflich zu schauen, welche Richtung man bald einschlagen möchte. Sinnvoll ist es beispielsweise auch eine weitere, freiwillige Wahlstation zu absolvieren, um irgendwo schon mal einen Fuß in der Türe zu haben. Ansonsten ist es auch sehr hilfreich, den Plan-B aufzustellen für das Worst-Case-Szenario: Ein letzter dritter Versuch oder mit dem ersten Examen einen beruflichen Einstieg wagen? Zeit genug zum Denken hat man dann jedenfalls.
Mein Fazit: Für die Klausuren ist es wirklich, wirklich wichtig, fertig zu werden. Damit schafft man es meistens zumindest über die 4 Pkt.-Schwelle und damit quasi ans sichere Ufer. Das erscheint auch logisch, denn die Klausuren werden von Praktikern korrigiert und in der Praxis braucht man nunmal vollständige Urteile, Anklageschriften und Co. Also übt das Schnellschreiben so oft ihr nur könnt und so gut es Hand und Sehnen hergeben. Übt Formulierungen, damit ihr darüber nicht mehr nachdenken müsst. Und schaut bei kleinsten, unwichtigen Unsicherheiten nicht jedes Mal in die Kommentare, um euch zu vergewissern. Das klaut zu viel Zeit. Auch die häufigsten prozessrechtlichen Hausnummern (Paragraphen) sollten dann im Schlaf sitzen. Denn nur ein "ungefähr bei... irgendwo bei zweihundert-irgendwas" - Blättern kostet wertvolle Zeit, die ihr nicht habt. So ein simples, sicheres Wissen verschafft euch bei jedem einzelnen Mal ein paar Sekunden mehr Schreibzeit, weil ihr nicht mehr hektisch suchen und lesen müsst. Das summiert sich am Ende und macht einen Unterschied.
Wer sein Wissen hinsichtlich mat. und prozessrechtlichen Problemen regelmäßig und in der oberflächlichen Breite auffrischen oder ergänzen möchte, dem rate ich zur Durchsicht der mündlichen Aktenvorträge in NRW mit Musterlösung. Die sind online verfügbar und aufgrund der Kürze gut als Happen zwischendurch zu konsumieren.
Nochmals viel Erfolg!
17.08.2020, 17:57
(17.08.2020, 16:55)Gast schrieb:(17.08.2020, 14:22)Gast schrieb: Auch von mir (TE) lieben Dank für deinen ausführlichen Bericht - toll, dass du es trotz dieser suboptimalen Umstände gemeistert hast!
Am meisten fürchte ich mich auch vor der Zeit danach, wenn man wieder drei Monate warten muss. Ich hoffe einfach, dass man dann aber mit einem besseren Gefühl als den Klausuren geht und quasi nur noch auf die Liste wartet, sich aber eigentlich sicher ist, dass es gereicht hat.
Erst einmal abwarten. Meistens hat es dann doch schon mit dem ersten Versuch für die Mündliche gereicht.
Und selbst wenn das nicht der Fall sein sollte: es ist kein Grund sich zu stressen oder gar zu schämen. In der Repetenten-AG sitzen zuweilen Personen mit einem guten ersten Examen die gerade ihre Diss. anfertigen. Man ist also kein Dummkopf nur weil man nicht auf Anhieb bestanden hat. Manche erreichen beim zweiten Versuch sogar ein VB. Hat es alles schon gegeben.
Das Gefühl beim zweiten Anlauf ist ein anderes, weil man ja nun doch noch drei Monate etwas on Top gelernt oder Fehler ausgebessert hat. Zumindest wurden nach dem ersten gescheiterten Versuch noch ein paar Klausuren angefertigt und alleine das verleiht einem mehr Erfahrung und etwas Routine.
In der Rückschau würde ich aber sagen, dass kein Examensdurchgang ähnlich ist. Man ist also nie wirklich vorbereitet auf das, was da kommt. Die Konstellation der Klausuren war in beiden Durchgängen sehr verschieden. Das hängt davon ab, wie viele "Exoten" (z.B. in Bezug auf ein Rechtsgebiet) bzw. wie viele exotische einzel-Probleme unter den Klausuren zu finden sind. Oder wie viele Klausuren den Fokus plötzlich auf dem materiellen Recht haben, statt auf dem Prozessrechtlichen. Manche Klausuren sind aufgrund der Masse deutlich auf Zeitknappheit ausgelegt. In anderen hat man sogar das Glück und es kommt eine dankbare kleine Abwandlung eines bekannten "Standardfalls" dran.
Insoweit waren meine Durchgänge sehr unterschiedlich und ich fand den ersten Versuch irgendwie angenehmer, obwohl ich da durchgefallen war.
Hinterher war es bei mir leider wie beim ersten Versuch. Man geht noch Tage danach die einzelnen Klausuren geistig durch und entdeckt kleine Fehler oder Lücken. Man rechnet sich für jede Klausur eine Punktespanne aus. An manchen Tagen ist man optimistisch, an anderen ist man sich sicher, es wieder nicht geschafft zu haben und der absolute Versager zu sein.
Zum Glück bietet einem die dreimonatigen Wartezeit durch die viele Freizeit die Gelegenheit, sich bei Bedarf ablenken zu können und Dinge zu tun, die einem Freude bereiten und die man vielleicht seit Jahren aufgeschoben hat. Die Zeit kann auch gut genutzt werden um sich fortzubilden oder beruflich zu schauen, welche Richtung man bald einschlagen möchte. Sinnvoll ist es beispielsweise auch eine weitere, freiwillige Wahlstation zu absolvieren, um irgendwo schon mal einen Fuß in der Türe zu haben. Ansonsten ist es auch sehr hilfreich, den Plan-B aufzustellen für das Worst-Case-Szenario: Ein letzter dritter Versuch oder mit dem ersten Examen einen beruflichen Einstieg wagen? Zeit genug zum Denken hat man dann jedenfalls.
Mein Fazit: Für die Klausuren ist es wirklich, wirklich wichtig, fertig zu werden. Damit schafft man es meistens zumindest über die 4 Pkt.-Schwelle und damit quasi ans sichere Ufer. Das erscheint auch logisch, denn die Klausuren werden von Praktikern korrigiert und in der Praxis braucht man nunmal vollständige Urteile, Anklageschriften und Co. Also übt das Schnellschreiben so oft ihr nur könnt und so gut es Hand und Sehnen hergeben. Übt Formulierungen, damit ihr darüber nicht mehr nachdenken müsst. Und schaut bei kleinsten, unwichtigen Unsicherheiten nicht jedes Mal in die Kommentare, um euch zu vergewissern. Das klaut zu viel Zeit. Auch die häufigsten prozessrechtlichen Hausnummern (Paragraphen) sollten dann im Schlaf sitzen. Denn nur ein "ungefähr bei... irgendwo bei zweihundert-irgendwas" - Blättern kostet wertvolle Zeit, die ihr nicht habt. So ein simples, sicheres Wissen verschafft euch bei jedem einzelnen Mal ein paar Sekunden mehr Schreibzeit, weil ihr nicht mehr hektisch suchen und lesen müsst. Das summiert sich am Ende und macht einen Unterschied.
Wer sein Wissen hinsichtlich mat. und prozessrechtlichen Problemen regelmäßig und in der oberflächlichen Breite auffrischen oder ergänzen möchte, dem rate ich zur Durchsicht der mündlichen Aktenvorträge in NRW mit Musterlösung. Die sind online verfügbar und aufgrund der Kürze gut als Happen zwischendurch zu konsumieren.
Nochmals viel Erfolg!
Danke dir und auch nochmal vielen Dank für deine Zeilen und deine persönlichen Erfahrungen.
Tatsächlich habe ich sehr darauf geachtet irgendwie formal fertig zu werden und in den meisten ist es mir auch gelungen, aber was bringt das wenn die Seiten davor murks waren. Fürchte nicht sonderlich viel. Aber du hast natürlich sonst recht und deshalb habe ich da auch drauf geachtet und werde es weiterhin tun.
Und ich persönlich liebe prozessuale, vertraute Konstellationen, denn genau da kann man (wenn auch recht stumpf und nicht gerade juristische Hochleistung,ja) ein paar Punkte sammeln und ich gewinne dadurch in der Klausur selbst total an Sicherheit.
Leider war es dieses Mal vor allem in den RA-Klausuren gefühlt so gar nicht relevant. Da hätte man sich das Kaiserseminar, welches ich übrigens super fand, leider sparen können. Das war zb für mich auch ein eher unschöner Umstand, der nur besser werden kann.
Alles Gute wünsche ich jedenfalls dir für deinen weiteren Weg :)
17.08.2020, 18:21
Danke für das Lob. Es kamen in diesem August-Durchgang viele Sachen aus dem RA-Seminar von uns dran, die Frage ist halt immer nur, ob man es wiedererkennt oder nicht. Gerade in unbekanntem Gewande. Ich hoffe, dass du es aber trotzdem alles gut hinbekommen hast.
Liebe Grüße T. K.
Liebe Grüße T. K.
17.08.2020, 18:31
(17.08.2020, 18:21)T. Kaiser schrieb: Danke für das Lob. Es kamen in diesem August-Durchgang viele Sachen aus dem RA-Seminar von uns dran, die Frage ist halt immer nur, ob man es wiedererkennt oder nicht. Gerade in unbekanntem Gewande. Ich hoffe, dass du es aber trotzdem alles gut hinbekommen hast.
Liebe Grüße T. K.
Ja, mag sein, dass ich eher nicht so viel erkannt habe. Natürlich habe ich bei jedem Obersatz an euch gedacht? Und auch im Rahmen der Klageschrift, aber ansonsten hatte ich persönlich in den Klausuren dennoch das beschriebene Gefühl.
Aber wie gesagt, lag vielleicht an mir. Wobei andere ähnliches schilderten.
Nun, jedenfalls lag es nicht an euch? und ich würde die Seminare auch weiterhin machen.
17.08.2020, 18:33
(17.08.2020, 18:31)Gast schrieb:(17.08.2020, 18:21)T. Kaiser schrieb: Danke für das Lob. Es kamen in diesem August-Durchgang viele Sachen aus dem RA-Seminar von uns dran, die Frage ist halt immer nur, ob man es wiedererkennt oder nicht. Gerade in unbekanntem Gewande. Ich hoffe, dass du es aber trotzdem alles gut hinbekommen hast.
Liebe Grüße T. K.
Ja, mag sein, dass ich eher nicht so viel erkannt habe. Natürlich habe ich bei jedem Obersatz an euch gedacht? Und auch im Rahmen der Klageschrift, aber ansonsten hatte ich persönlich in den Klausuren dennoch das beschriebene Gefühl.
Aber wie gesagt, lag vielleicht an mir. Wobei andere ähnliches schilderten.
Nun, jedenfalls lag es nicht an euch? und ich würde die Seminare auch weiterhin machen.
Sorry, die „Fragezeichen“ waren eigentlich: ;)
Hat mein Handy nicht übernommen.
17.08.2020, 18:37
Hab Vertrauen, du wirst das Kind schon geschaukelt haben.
Gerade in der Z2 Klausur waren ganz viele Sachen sowohl aus dem BGB Seminar und dem RA Seminar enthalten. Wenn man die Themen einmal gehört hat, ist es oft so, dass man intuitiv viele Dinge richtig macht, weil und wenn sie einem in Fleisch und Blut übergegangen sind.Das wird bestimmt bei dir genauso gewesen sein.
Die Z4 Klausur hätte ich aber auch nicht gerne mitgeschrieben :-) Erbvertrag.. WTF
Gerade in der Z2 Klausur waren ganz viele Sachen sowohl aus dem BGB Seminar und dem RA Seminar enthalten. Wenn man die Themen einmal gehört hat, ist es oft so, dass man intuitiv viele Dinge richtig macht, weil und wenn sie einem in Fleisch und Blut übergegangen sind.Das wird bestimmt bei dir genauso gewesen sein.
Die Z4 Klausur hätte ich aber auch nicht gerne mitgeschrieben :-) Erbvertrag.. WTF
17.08.2020, 18:44
(17.08.2020, 18:37)T. Kaiser schrieb: Hab Vertrauen, du wirst das Kind schon geschaukelt haben.
Gerade in der Z2 Klausur waren ganz viele Sachen sowohl aus dem BGB Seminar und dem RA Seminar enthalten. Wenn man die Themen einmal gehört hat, ist es oft so, dass man intuitiv viele Dinge richtig macht, weil und wenn sie einem in Fleisch und Blut übergegangen sind.Das wird bestimmt bei dir genauso gewesen sein.
Die Z4 Klausur hätte ich aber auch nicht gerne mitgeschrieben :-) Erbvertrag.. WTF
Danke dir - die Z2 war bei mir leider am Ende ziemliches Chaos und so nicht praktisch brauchbar leider. Aber das habe ich selbst verbockt, war da auf dem richtigen Weg und habe mich dann selbst total rausgebracht.
Da wird der Korrektor sich mittendrin fragen, was ich denn jetzt mache nachdem die ersten Seiten vermutlich sogar ganz gut waren. Dann wird’s leider katastrophal.
Ich kann da nur hoffen, dass ich für die separaten Aspekte dennoch irgendwie abstrakt Punkte bekomme, auch wenn das Gerüst am Ende schlichtweg nicht brauchbar ist. Ich weiß nicht inwieweit das geht.
Die ärgert mich mit am meisten. Ich hätte mir da mal selbst vertrauen sollen während der Klausur, keine Ahnung was mich da geritten hat.