24.07.2020, 10:23
(24.07.2020, 09:54)Gast schrieb:(24.07.2020, 08:59)Gast schrieb:(24.07.2020, 07:14)Gast schrieb:(23.07.2020, 23:29)Bewerber schrieb:Lass Dich nicht runtermachen. Versuchen kann man es durchaus schon mit Deinen Noten. Nur Hamburg und Berlin wird sehr schwierig. Grundsätzlich: einfach bewerben und auf Kommentare in diesem Forum pfeifen!(23.07.2020, 21:57)Herforder schrieb: Mit diesen Noten hat man überhaupt keine Chance, vielleicht minimal im Osten. Aber im Westen kann man sicher sein, dass nur Absagen kommen. Hättest du im zweiten Ex. mind. 8 P., wäre vielleicht was drin, dann aber mit Glück.
Ich habe mich deshalb nicht beworben. Ich werde mich demnächst selbständig machen und dann mal sehen wie es läuft.
Bewerben kann er sich in allen Bundesländern. Nur hat das mit nahezu 100iger Wahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg. Der Großteil der Länder fällt wegen konkreter Punkteanforderungen raus. Die, die ausnahmsweise Abweichungen von 8 Punkten zulassen, gehen nicht so weit runter. Jedenfalls nicht, wenn das 1. Examen nicht überragend (also besser als "normales VB") ist und wirklich großer Bedarf besteht. Letzteres ist momentan aber nicht der Fall. Speziell nicht in der derzeitigen Situation, in der offensichtlich der Staatsdienst wieder sehr gefragt ist. Wenn, wie aus anderen threads ersichtlich, Leute mit deutlich über 8 Punkten seit Wochen/Monaten auf Rückmeldung warten, dann wird jemand mit knapp über 7 Punkten erst recht nicht eingeladen.
Thüringen verlangt zwar offiziell nur 15 mit mind. 2 befriedigend, aber da ich jemanden kenne, der sich mit fast identischer (minimal besserer) Zahl inkl. Dr. kürzlich beworben hat und nicht weiter berücksichtigt wurde, sehe ich da auch Null Chancen.
Wenn hier jemand nach einer Einschätzung fragt, sollte man schon eine realistische Antwort geben. Bewerbungen mit zu schlechten Noten sind nicht strafbar, man hat also außer eigener Zeit- und Geldverschwendung keine Nachteile zu befürchten. Außer, dass man sich lächerlich macht bzw. Verärgerung hervorruft, wenn man sich bewirbt, obwohl ein Land explizite Mindestgrenzen vorgibt, die (deutlich) verfehlt wurden. Aber wenn jemand Bewerbungen nicht als ABM - ich gehe beim TE nicht davon aus, dass er dies tut - sieht, sondern auch Chancen haben will, sollte man eine vernünftige Lageeinschätzung abgeben.
Das längere Warten muss doch gar nichts mit den Noten zu tun haben. Ich habe in einem Bundesland auch länger auf etwas konkretes gewartet, dann aber eine Zusage wo anders bekommen. Der Grund das Wartens war schlicht, dass gerade ein Einstellungsdurchgang lief.
Und lächerlich macht man sich schonmal gar nicht mit solchen Noten. Was soll so eine Aussage? Die meisten „Vorgaben“ sind schlicht nicht in Stein gemeißelt. Außer vielleicht in Hamburg, okay.
Und der Bedarf ist dennoch groß in der Justiz und es haben einfach nicht viele Menschen 2x 9 Punkte Examen. Das verstehen auch immer mehr Bundesländer.
Aber wenn es feste Vorgaben wie 7,76 oder 7,5 Punkte gibt, reicht das nun mal nicht. Gleiches gilt, wenn 8 Punkte verlangt werden und wenn mal ausnahmsweise Abweichungen davon möglich sind, wird hier ständig empfohlen, es doch mal zu versuchen und wenn man nur 6,5 oder etwas mehr hat. Das ist lächerlich, vor allem, wenn Leute mit leicht über 8 gerade auch nicht reinkommen.
I.Ü. verfängt Deine Äußerung bzgl. der 9 Punkte nun überhaupt nicht. Denn die meisten Länder lassen gerade deswegen Kandidaten ab 8 Punkten oder manchmal sogar mit einer 7 davor rein. Nur ist eben 7,2 von den verlangten Noten auch noch zu weit entfernt.
Zwar kann es sein, dass man mal warten muss. Vor allem in Ländern, in denen nicht ganz so viel eingestellt wird. Wenn Du dann aber weißt, dass sich da ziemlich viele mit (deutlich) besseren Noten beworben haben, die aktuell überhaupt nicht berücksichtigt wurden (obwohl eingestellt wurde) bzw. denen bestenfalls ein Platz auf einer Warteliste zugesagt wurde, ist das doch auch nicht zielführend. Im Schönreden ist man hier ganz groß.
24.07.2020, 10:33
Zwischen 7,2 und 7,9 liegen tausende Kandidaten. So tief geht die Justiz nicht. Muss sie halt auch nicht.
24.07.2020, 19:15
(24.07.2020, 10:33)Gast schrieb: Zwischen 7,2 und 7,9 liegen tausende Kandidaten. So tief geht die Justiz nicht. Muss sie halt auch nicht.
Wenn man bedenkt, dass zwischen 7,2 und 7,9, also 0,7 Unterschied beim 8-Klausuren-Examen nur 6 Klausurpunkte liegen, also zB in zwei Klausuren 3 Punkte besser, dann ist das schon strange, dass dazwischen Tausende tummeln.
Erzähl mir hier keiner, dass der Unterschied was mit verschiedener Leistungsfähigkeit zu tun hat. Es ist verrückt. Scheiß Jura, diese Hure!
24.07.2020, 20:05
Gaußsche Normalverteilung halt? Zwischen IQ 100 und 130 tummeln sich auch 47% der Bevölkerung.
24.07.2020, 20:23
Knapp unter 8,0 im zweiten ist jedenfalls in BaWü nicht aussichtslos.
30.07.2020, 09:37
Muss man sich als Proberichter eigentlich verschiedene Roben kaufen?
In manchen BL werden Proberichter ja in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt, zb im VG gibt es ja andere Roben als in der ordentlichen.
In manchen BL werden Proberichter ja in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt, zb im VG gibt es ja andere Roben als in der ordentlichen.
16.08.2020, 14:08
Habt ihr Ehrfahrungen oder Tipps, wie es aussieht, wenn man sich bewirbt (VB im Ersten, 8 im Zweiten) und nicht angenommen werden sollte und sich dann ca. 1 Jahr später nach dem Verbesserungsversuch nochmal bewirbt? Habe "Angst", dass mein Name dann quasi schon verbrannt ist.
Oder sollte man die erste Bewerbung besser lassen, den Verbesserungsversuch schreiben und sich dann mit der (hoffentlich) verbesserten Note bewerben? Was denkt ihr?
Oder sollte man die erste Bewerbung besser lassen, den Verbesserungsversuch schreiben und sich dann mit der (hoffentlich) verbesserten Note bewerben? Was denkt ihr?
16.08.2020, 15:42
(30.07.2020, 09:37)Gast schrieb: Muss man sich als Proberichter eigentlich verschiedene Roben kaufen?
In manchen BL werden Proberichter ja in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt, zb im VG gibt es ja andere Roben als in der ordentlichen.
Das ist in Berlin zwar der Fall, aber dort tragen alle Richter (ordentliche, SG, VG) schwarz ;)
16.08.2020, 16:32
(16.08.2020, 14:08)BesucherUnknown1010 schrieb: Habt ihr Ehrfahrungen oder Tipps, wie es aussieht, wenn man sich bewirbt (VB im Ersten, 8 im Zweiten) und nicht angenommen werden sollte und sich dann ca. 1 Jahr später nach dem Verbesserungsversuch nochmal bewirbt? Habe "Angst", dass mein Name dann quasi schon verbrannt ist.
Oder sollte man die erste Bewerbung besser lassen, den Verbesserungsversuch schreiben und sich dann mit der (hoffentlich) verbesserten Note bewerben? Was denkt ihr?
Ne, jetzt bewerben, sonst weisst du nicht, ob du mit der Note ne Chance hast.Vllt brauchst du den Verbesserungsversuch dann nicht mehr.
Du kannst deine Bewerberdaten ja löschen lassen bzw. wie lange werden die denn gespeichert? Ich hab mal was von 6 Monaten gehört.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
16.08.2020, 17:20
(16.08.2020, 16:32)Gast schrieb:Ich glaube es könnte sogar von Vorteil sein, wenn die wissen, dass Du Dich schon mal beworben hast...dann sehen die nämlich, dass Justiz wirklich Dein Wunschberuf ist und Du da nicht nur aus Verlegenheit oder wegen der Sicherheit hingehst. Wird denke ich mal gerne gesehen.(16.08.2020, 14:08)BesucherUnknown1010 schrieb: Habt ihr Ehrfahrungen oder Tipps, wie es aussieht, wenn man sich bewirbt (VB im Ersten, 8 im Zweiten) und nicht angenommen werden sollte und sich dann ca. 1 Jahr später nach dem Verbesserungsversuch nochmal bewirbt? Habe "Angst", dass mein Name dann quasi schon verbrannt ist.
Oder sollte man die erste Bewerbung besser lassen, den Verbesserungsversuch schreiben und sich dann mit der (hoffentlich) verbesserten Note bewerben? Was denkt ihr?
Ne, jetzt bewerben, sonst weisst du nicht, ob du mit der Note ne Chance hast.Vllt brauchst du den Verbesserungsversuch dann nicht mehr.
Du kannst deine Bewerberdaten ja löschen lassen bzw. wie lange werden die denn gespeichert? Ich hab mal was von 6 Monaten gehört.