13.08.2020, 15:02
(13.08.2020, 14:47)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:26)Nrwli schrieb:(13.08.2020, 14:23)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:19)GastNRWWW schrieb:(13.08.2020, 14:10)Gast schrieb: Ist bei GPA so üblich. Sind ja 3 Bundesländer zusammen.
Man bekommt die Landesvorschriften abgedruckt.
Interessant.
Und bekommt ihr dann immer Landesrecht NRW oder auch mal Nds/BW/etc.?
Kann aus allen Bundesländern kommen. GPA hat deshalb den Vorteil, dass man sich nicht vertieft mit dem Landesrecht beschäftigen muss. Auch Kommunalrecht kommt wegen der Stadtstaaten als Einheitsgemeinde nicht.
Du bekommst immer die relevanten Normen abgedruckt (mal mehr, mal weniger).
Hat in NRW noch jemand abgewiesen ?
Jo! Aber keine Ahnung warum:D fand es notwendig um alle Einwendungen des Klägers anzusprechen.. aber eigentlich hätte ich ihm gerne Recht gegeben...
Deswegen war ja umfassend Stellung zu nehmen laut bearbeitervermerk
13.08.2020, 15:03
(13.08.2020, 14:55)GPASH schrieb:Hab gerade nachgeguckt. Kann man machen, wobei es wohl vorzügswürdig ist, in den Gründen zu sagen, dass Wiedereinsetzung gewährt wird.(13.08.2020, 14:43)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:38)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:36)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:34)Gast schrieb: Doch aber nicht als Einzelrichter entscheiden. Aber das war ja deutlich im SV mit dem Berichterstatter angelegt, sodass man es auch so erkannt hat.
Aber wo stand denn seit wann er schon Richter ist? Habs gar nicht diskutiert, weil die Info fehlte.
Wie gesagt für die 87a war es egal. Im Rubrum hatte aber halt nur Richter und nicht Richter am Verwaltungsgericht stehen dürfen. Habs auch nicht bemerkt.
Hätte man eigentlich über den Antrag auf Wiedereinsetzung im Tenor entscheiden müssen? Also laut Kommentar prüft das Gericht das ja vpn Amts wegen, sodass es keinen Antrag braucht.
Habe ich deshalb nicht gemacht...
Ich habs im Tenor gemacht, aber war mir sehr unsicher. Ich glaube üblicherweise macht man es nicht im Tenor.
13.08.2020, 15:06
Ginge nicht auch ein Gerichtsbescheid?
13.08.2020, 15:17
13.08.2020, 15:19
13.08.2020, 15:24
13.08.2020, 15:27
(13.08.2020, 15:24)Gast schrieb:Ich glaube da dreht man Dir keinen Strick raus, wenn Du das gut begründet hast.(13.08.2020, 15:19)Gast schrieb:(13.08.2020, 15:06)Gast schrieb: Ginge nicht auch ein Gerichtsbescheid?
Klingt nicht schlecht. Der Fall war ja (im GPA) materiell rechtlich vom Ergebnis her klar. Das konnte man ja nur abweisen.
Dachte ich halt auch... deswegen hab ich mich einfach mal getraut?
13.08.2020, 15:29
Habe auch über einen Gerichtsbescheid nachgedacht, es dann aber gelassen.
13.08.2020, 15:41
Warum gabs in nrw einen Antrag auf Anfechtung und einen auf Verpflichtung zur beseitigungsanordnung? War das quasi nur so n fba annex ?
13.08.2020, 15:45
Man muss halt die Beteiligten vorher zwingend dazu hören, § 84 Abs. 1 S. 2 VwGO.