13.08.2020, 14:11
13.08.2020, 14:12
Dann ist das die erste Klausur in diesem Durchgang gewesen, die nicht im GPA und NRW mehr oder weniger gleich lief
13.08.2020, 14:13
(13.08.2020, 14:09)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:07)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:04)Gast schrieb:(13.08.2020, 13:58)Gast schrieb: Ich habs ausreichen lassen dass die Klage beim LG gelandet ist.
Das habe ich im Rahmen der Wiedereinsetzung auch ausreichen lassen. Weil das LG zu lange gebraucht hat, die Klage weiterzuleiten.
In HH hat das LG aber keine 5 Werktage gebraucht (Ostern!)
Mist, das mit Ostern habe ich übersehen.
Glaub selbst ohne Ostern wären es keine 5 Werktage gewesen wegen Wochenende.
Wann hat LG das weitergeleitet? Wisst ihr das noch?
13.08.2020, 14:15
Kommt bei „ohne mündliche Verhandlung“ überhaupt ein Datum ins Rubrum?
Habt ihr abgewiesen?
Habt ihr abgewiesen?
13.08.2020, 14:16
13.08.2020, 14:17
hab abgewiesen, klägerin hatte keine argumente, nur ansichten.
nahm 87a, da der richter auf probe war (war nur richter, kein richter am verwaltungsgericht).
nahm 87a, da der richter auf probe war (war nur richter, kein richter am verwaltungsgericht).
13.08.2020, 14:18
Und ich hab um 11 erst gecheckt dass wir nur bis 12:20 schreiben und ich doch absolut scheiße in der Zeit bin
13.08.2020, 14:19
13.08.2020, 14:19
(13.08.2020, 14:10)Gast schrieb:(13.08.2020, 14:09)Ich schrieb:Ist bei GPA so üblich. Sind ja 3 Bundesländer zusammen.(13.08.2020, 14:05)GastHH schrieb: Ich hätte folgenden Vorschlag:
Wiedereinsetzung wird gewährt.
Darüber war zu entscheiden weil gesetzliche Frist verpasst (Klagefrist)
Inzidentprüfung Klagefrist verpasst, weil spätestens am Dienstag 14.4. hätte dort sein müssen, es aber erst am 15.4 einging beim VG
Frist auch nicht wegen 58 VwGO verlängert weil Rechtsbehelfsbelehrung ok (nicht verwirrend;Fristbeginn muss nicht genannt werden; Formbelehrung m.E. auch kein Problem)
Insoweit Sachenscheidung über Widereinsetzungsantrag in den Entscheidungsgründen:
Formell Antrag (+)
Materielle: Verschulden?
(+) Für Auszubildenden, denn Anwältin trifft Überwachungsverschulden des täglichen Fax-Postausgangs, gerade weil sie weiß dass die eigentlich zuständige Büroleiterin krank ist und der Auszubildende neu
Dieses Verschulden aber nicht kausal wenn anderer Einwand entschuldigt (keine Ahnung ob man das so machen kann!?)
Anwältin hat Klage rechtzeitig postalisch versendet und durfte auf Post vertrauen, da in der Regel Zustellung nach 1 Werktag und hier zwei Werktage vor Fristablauf noch waren.
Meinungen?
Habt ihr in der Begründetheit den Kostenbescheid (77 VwVG NRW) auch Ersatzvornahme im abgekürzten Verfahren (Sofortvollzug) nach 55 Abs. 2, 59 VwVG NRW geprüft?
Hä wieso habt ihr in Hamburg nrw Vorschriften geprüft? Wir hatten in nrw Baurecht (Nachbar)
Man bekommt die Landesvorschriften abgedruckt.
Interessant.
Und bekommt ihr dann immer Landesrecht NRW oder auch mal Nds/BW/etc.?
13.08.2020, 14:21
kommt alles mögliche, nicht nur nrw.