11.08.2020, 16:49
(11.08.2020, 16:38)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:28)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:18)Gasto schrieb: Was habt ihr bei der Sachrüge?
Ich hab 253,255 (+) in Bezug auf das Geld. Aber gef WK (-), hier noch 250 II Nr. 3 geprüft aber abgelehnt.
Dann KV an dem Kerl 223,224 (+) bei 224 im Bezug auf den Kerl noch Nr. 3,4,5 geprüft.
In Bezug auf die Frau ebenso 3,4,5 geprüft.
Der Handy Kram Exzess und nicht zuzurechnen.
Zusätzlich 30 II geprüft.
Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Voll gut, 250 II Nr. 3 habe ich nicht geprüft, hätte man aber tun können und sogar bejahen müssen?! Dann hätte man eine Quali gehabt und könnte die Nichtannahme eines minder schweren Falls nach 250 III wegen der bisherigen Straflosigkeit im Rechtsfolgenausspruch kritisieren können.
Ja, ich habe glaube ich 250 II Nr. 3 abgelehnt weil keine konkrete Gefahr sondern nur abstrakt. Aber keine Ahnung.
Habe aber 224 Nr. 5 bejaht weil hier abstrakt die Schläge gegen den Kopf/das Gesicht laut Kommentar reichten.
Hinterlistiger Überfall habe ich auch bejaht mit „Freundlichkeit vortäuschen“ stand irgendwie so auch im Kommentar. Hab gesagt sie hatten zwar nicht geplant sie da hin zu locken um sie in Ruhe vermöbeln zu können im Sinne einer Absicht aber irgendwas hab ich das noch gelesenen was dann evtl doch passte und dass eine solche Absicht nicht vorliegen musste. Irgendwie sowas.
11.08.2020, 16:50
Also für mich war das A!??!?!?!?!?!? zumindest im GPA, der der geschrieben hat, dass es B war, bist du aus NRW?
11.08.2020, 16:50
(11.08.2020, 16:48)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:47)GPAHH schrieb:(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb: Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?
Nein das war der andere Angeklagte B
Also im GPA war es der Mandant A
Ja definitiv
In NRW wars der andere Angeklagte.... das war dann wohl die Abwandlung beider Klausuren
11.08.2020, 16:51
(11.08.2020, 16:40)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb: Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?
Nein das war der andere Angeklagte B
Bin mir recht sicher, dass in Hamburg der A das Handy von der Frau genommen hat und sich von ihr das Portmonnaie hat geben lassen
Ah, in NRW hat die Frau ihm ne Ansichtssache gegeben aber das Handy nahm der andere
11.08.2020, 16:51
(11.08.2020, 16:50)Gast schrieb:Junge du hast mir einen Schrecken eingejagt, habe gegen den Schrank geschlagen. Danke dafür(11.08.2020, 16:48)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:47)GPAHH schrieb:(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb: Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?
Nein das war der andere Angeklagte B
Also im GPA war es der Mandant A
Ja definitiv
In NRW wars der andere Angeklagte.... das war dann wohl die Abwandlung beider Klausuren
11.08.2020, 16:52
11.08.2020, 16:52
11.08.2020, 16:52
(11.08.2020, 16:51)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:50)Gast schrieb:Junge du hast mir einen Schrecken eingejagt, habe gegen den Schrank geschlagen. Danke dafür(11.08.2020, 16:48)Gast schrieb:(11.08.2020, 16:47)GPAHH schrieb:(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb: Nein das war der andere Angeklagte B
Also im GPA war es der Mandant A
Ja definitiv
In NRW wars der andere Angeklagte.... das war dann wohl die Abwandlung beider Klausuren
Oh Sorry :s :(
11.08.2020, 16:52
11.08.2020, 16:53
Und irgendwie war "im Sommer 2019" zu unbestimmt, wusste aber nicht wie man das mit der Revision angreifen soll, und habe am Ende einfach gar nichts dazu geschrieben- super!