06.08.2020, 16:17
(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
06.08.2020, 16:28
(06.08.2020, 16:17)T. Kaiser schrieb:(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
Gut, dass ich mir das gestern noch reingezogen habe und trotzdem nicht hinbekommen habe
06.08.2020, 16:37
Shit. Warum?
06.08.2020, 16:45
(06.08.2020, 16:28)Gast schrieb:(06.08.2020, 16:17)T. Kaiser schrieb:(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
Gut, dass ich mir das gestern noch reingezogen habe und trotzdem nicht hinbekommen habe
War auch mMn ein ganz ekelhafter Fall. Der auszulegende Tenor war mMn einfach so schlecht und uneindeutig formuliert, dass man da in verschiedene Richtungen auslegen konnte, sogar als zu unbestimmt betrachten konnte. Hat man die Entscheidung gekannt, dann war das natürlich ein Selnbstläufer.
06.08.2020, 16:47
(06.08.2020, 16:45)GPA schrieb:(06.08.2020, 16:28)Gast schrieb:(06.08.2020, 16:17)T. Kaiser schrieb:(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
Gut, dass ich mir das gestern noch reingezogen habe und trotzdem nicht hinbekommen habe
War auch mMn ein ganz ekelhafter Fall. Der auszulegende Tenor war mMn einfach so schlecht und uneindeutig formuliert, dass man da in verschiedene Richtungen auslegen konnte, sogar als zu unbestimmt betrachten konnte. Hat man die Entscheidung gekannt, dann war das natürlich ein Selnbstläufer.
Naja dank Bearbeitervermerk kannte man ja zumindest die Lösung des Falles....
Und ob man nun die Widerklage für begründet/unbegründet hält, who cares
06.08.2020, 16:48
(06.08.2020, 16:45)GPA schrieb:(06.08.2020, 16:28)Gast schrieb:(06.08.2020, 16:17)T. Kaiser schrieb:(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
Gut, dass ich mir das gestern noch reingezogen habe und trotzdem nicht hinbekommen habe
War auch mMn ein ganz ekelhafter Fall. Der auszulegende Tenor war mMn einfach so schlecht und uneindeutig formuliert, dass man da in verschiedene Richtungen auslegen konnte, sogar als zu unbestimmt betrachten konnte. Hat man die Entscheidung gekannt, dann war das natürlich ein Selnbstläufer.
Wobei sich der Kläger ja explizit NICHT auf die Unbestimmtheit berufen hat (sondern nur der Beklagte dazu was gesagt hat) und daher sein Begehren weder eine Titelgegenklage noch eine zweige 767er Klage gegen sen Beschlusstitel übers Zwangsgeld beinhaltet haben dürfte...
06.08.2020, 16:53
(06.08.2020, 16:45)GPA schrieb:(06.08.2020, 16:28)Gast schrieb:(06.08.2020, 16:17)T. Kaiser schrieb:(06.08.2020, 15:16)Typo schrieb: Woher weiß dieser T. Kaiser eigentlich immer so super schnell, was lief?
Für die zukünftigen Kandidaten: Die Klausurthematik steht übrigens in meinem ZVR-Lehrbuch bei Rn. 12 (sonstige Probleme zur Zulässigkeit von § 767 ZPO). Die BGH-Entscheidung steht mit Fundstelle auch im Skript beim Thema unbestimmer Titel.
Gut, dass ich mir das gestern noch reingezogen habe und trotzdem nicht hinbekommen habe
War auch mMn ein ganz ekelhafter Fall. Der auszulegende Tenor war mMn einfach so schlecht und uneindeutig formuliert, dass man da in verschiedene Richtungen auslegen konnte, sogar als zu unbestimmt betrachten konnte. Hat man die Entscheidung gekannt, dann war das natürlich ein Selnbstläufer.
Du brauchst die Entscheidung gar nicht zu kennen, um hier halbwegs gut abzuschneiden. Gerade bei diesen etwas kniffeligen Klausuren reicht es aus, wenn du die angesprochene Probleme sauber abarbeitest. Die Schwerpunkt waren doch - wie immer bei solchen Klausuren - deutlich der Akte entnehmbar. Zack, da hast du es. Gerade die Auslegung und Argumentation war doch einer der Schwerpunkte!!!
und weißt du, was bei solchen Klausuren in den Examensvoten stehen wird?
06.08.2020, 17:03
Fehlende Eindringungstiefe
06.08.2020, 17:12
Die Klausur wies einen geringen Schwierigkeitsgrad auf ... steht ja eh quasi immer da
06.08.2020, 17:20
(06.08.2020, 17:12)Gastxyz schrieb: Die Klausur wies einen geringen Schwierigkeitsgrad auf ... steht ja eh quasi immer daIch fand es geil. Gerne mehr davon. Bei diesen Standard-Klausuren muss man viel zu sehr nach dem immer gleichen Schema arbeiten und Fehler fallen viel stärker ins Gewicht.
Dann lieber was wo man wirklich mal nachdenken muss und nicht bloß stumpf runterschreiben.