Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
03.08.2020, 18:53
In NRW sind die 6,5 tatsächlich fix, drunter geht die Bewerbung sofort inklusive Absage zurück. Ich habe nun in der Praxis aber schon einige Leute getroffen, die vorher in einem anderen Bundesland Vollzugsjurist waren - wenns also der Traumjob ist, vllt mal dort erkundigen, wie die Voraussetzungen sind.
Mein Fazit nach nun 4 Monaten - kanns nur empfehlen, wenn man bock drauf hat :)
Mein Fazit nach nun 4 Monaten - kanns nur empfehlen, wenn man bock drauf hat :)
04.08.2020, 01:12
Nee ich lasse jetzt nicht bestimmt nicht Freunde und Familie zurück für eine A13 Stelle ohne Zulage (selbst nen Lehrer verdient besser). Ist doch ein Witz ey. Wenn der Staat mich nicht will, entgeht ihm halt etwas. Soooo sinnlos diese Notengrenzen. Zum Glück hab ich rechtzeitig in Bitcoin und Etherium investiert und bin in der privilegierten Lage nirgendwo um einen Job betteln zu müssen. Müssen sie halt jemanden nehmen der schlechter ist als ich und das Ganze nur für die sichere Beamtenstelle macht und nicht aus Motivation. Selbst schuld.
04.08.2020, 07:42
Die haben genug Erfahrung um diejenigen auszuwählen, die es aus Motivation machen. Regelmäßig soll man ja einen entspr. SP oder eine Station dort gemacht haben. Man hat rechtlich doch einige anspruchsvolle Aufgaben aus allen rechtlichen Bereichen. Ich kann verstehen, dass sie zumindest ein Befriedigend wollen... Mach doch die Verbesserung?
04.08.2020, 09:23
Nee, die nehmen jemanden, der besser ist als du. Das ist ja grade der Witz der Notengrenze...
04.08.2020, 09:44
(02.08.2020, 14:10)Gast schrieb:(02.08.2020, 09:43)Gast schrieb:(02.08.2020, 00:46)Gast schrieb:(01.08.2020, 18:00)Gast schrieb: Bei nem guten ersten Examen mache ich das.
In welchem Bundesland lebst du? NRW (wegen meines Peter Biesenbach Jokes)?
Gibt es da eine ernsthafte Möglichkeit? Im Internet finde ich nur Infos nach denen es allein auf die Note um 2. Examen ankommt und als Voraussetzung wird "mindestens befriedigend" angegeben.
Mein Witz war eigentlich aus der Verzweifelung heraus, aber Vollzugsjurist wäre wirklich mein absoluter Traumberuf und ich hätte diverse gute Gründe vorzuweisen, warum das Land sicher keinen Fehler damit machen würde mich einzustellen! Wäre der wahnsinn, wenn es da irgend eine Chance gäbe mich zu beweisen :blush: .
Dann mach doch Verbesserung? Als Berufseinsteiger werden sie dich mit nem ausreichend wohl nicht nehmen.
Sehe das ähnlich..
Also ich hab mal mit der zuständigen Dame im JM telefoniert, um vorab mal zu erfragen wie das Auswahlverfahren so abläuft usw.
Die meinte tatsächlich, dass sie als erstes auf die Note vom 2. StEx guckt. Wenn die 6,5 nicht erreicht ist, legt sie die Bewerbung weg, egal was da sonst für Qualifikationen oder Empfehlungen drin sind. Das befriedigend ist zwingend. Wenn du also noch den Verbesserungsversuch machen kannst, mach es!
Und auf was wird dann sekundär geguckt, wenn man die 6,5+ erreicht hat?
04.08.2020, 16:40
(04.08.2020, 09:44)Ja Gast schrieb:(02.08.2020, 14:10)Gast schrieb:(02.08.2020, 09:43)Gast schrieb:(02.08.2020, 00:46)Gast schrieb:(01.08.2020, 18:00)Gast schrieb: Bei nem guten ersten Examen mache ich das.
In welchem Bundesland lebst du? NRW (wegen meines Peter Biesenbach Jokes)?
Gibt es da eine ernsthafte Möglichkeit? Im Internet finde ich nur Infos nach denen es allein auf die Note um 2. Examen ankommt und als Voraussetzung wird "mindestens befriedigend" angegeben.
Mein Witz war eigentlich aus der Verzweifelung heraus, aber Vollzugsjurist wäre wirklich mein absoluter Traumberuf und ich hätte diverse gute Gründe vorzuweisen, warum das Land sicher keinen Fehler damit machen würde mich einzustellen! Wäre der wahnsinn, wenn es da irgend eine Chance gäbe mich zu beweisen :blush: .
Dann mach doch Verbesserung? Als Berufseinsteiger werden sie dich mit nem ausreichend wohl nicht nehmen.
Sehe das ähnlich..
Also ich hab mal mit der zuständigen Dame im JM telefoniert, um vorab mal zu erfragen wie das Auswahlverfahren so abläuft usw.
Die meinte tatsächlich, dass sie als erstes auf die Note vom 2. StEx guckt. Wenn die 6,5 nicht erreicht ist, legt sie die Bewerbung weg, egal was da sonst für Qualifikationen oder Empfehlungen drin sind. Das befriedigend ist zwingend. Wenn du also noch den Verbesserungsversuch machen kannst, mach es!
Und auf was wird dann sekundär geguckt, wenn man die 6,5+ erreicht hat?
Auf dem Papier zB mögliche Zusatzqualifikationen, die zum Vollzug passen. Station oder Praktikum im Vollzug, Schwerpunkt im Studium, ehrenamtliche Tätigkeit mit Bezug zum Strafvollzug... steht aber alles auf den Seiten des Ministeriums. Wie das alles tatsächlich gewichtet wird, weiß ich nicht. Aber die Note ist Eingangskriterium.
Später dann gibt es laut Auskunft beim JM (was ja scheinbar laut der hier schreibenden bereits eingestellten Bewerber auch so zutrifft) einen Hospitationstag inkl. psychologischem Test und dann ein Gespräch im JM.
04.08.2020, 20:49
Es wird wohl ein Ranking aus Examensnote und Vorerfahrung gebildet und in dieser Reihenfolge zur Hospitation geladen. Da gibt's dann einen Psychotest und eine Rückmeldung der Jva, in der man hospitiert hat, und dann ggf. das Vorstellungsgespräch im Ministerium.
04.08.2020, 20:52
(04.08.2020, 20:49)NRWfee schrieb: Es wird wohl ein Ranking aus Examensnote und Vorerfahrung gebildet und in dieser Reihenfolge zur Hospitation geladen. Da gibt's dann einen Psychotest und eine Rückmeldung der Jva, in der man hospitiert hat, und dann ggf. das Vorstellungsgespräch im Ministerium.
Danke! Das ist schon mal gut. Habe Station und Schwerpunkt als Vorerfahrungen...
14.08.2020, 01:19
Bin demnächst zur Hospitation eingeladen. Hab jetzt das Problem dass ich mich zwischen Vollzugsjurist und Richter entscheiden muss. Kann von den Leuten die schon dabei sind vielleicht jemand nochmal kurz sagen was für ihn für und gegen den Justizvollzug spricht? Wie sind die beförderungschancen? R1 ist ja ähnlich wie A13-A15, nur wenn man bei A13 hängen bleibt ist es blöd. Da würde ich dann wohl lieber R1 mit sicherem A15 verdienst am Ende nehmen. Danke
14.08.2020, 01:36
Der Vorteil bei Vollzugsjurist ist, dass man nicht in Corona verseuchten Gerichtssälen verhandeln muss, aber Corona gibt es auch in Gefängnissen. Der Nachteil Beförderung ist nicht garantiert und hängt von dir ab. Ich würde R1 nehmen, viel vergleichen und eine ruhige Kugel schieben. R1 geht um 1.
Die Hospitation würde ich mir sparen.
Die Hospitation würde ich mir sparen.