03.08.2020, 16:04
03.08.2020, 16:09
War §123 verfristet?
03.08.2020, 16:14
Dumme Frage, aber hätte man nach Logik nicht abweisen müssen?
Wenn ich beispielsweise eine arglistige Täuschung bejahe, dann muss ich doch auf die Feuchtigkeitsproblematik gar nicht eingehen, da das Ziel ja schon erreicht werde. Und im Urteil darf man ja nur einen Anspruch prüfen, wenn dieser durch geht...
Wenn ich beispielsweise eine arglistige Täuschung bejahe, dann muss ich doch auf die Feuchtigkeitsproblematik gar nicht eingehen, da das Ziel ja schon erreicht werde. Und im Urteil darf man ja nur einen Anspruch prüfen, wenn dieser durch geht...
03.08.2020, 16:21
Also ich habe 437, 346 I, 326 V, 323 I
Inzident wucher abgelehnt, anfechtung als verfristet, dann Mängel geprüft, wegen feucht abgelehnt weil nach art und Güte bei haus von 1930 so zu erwarten, dann baugenehmigung mangel +, da fuer vertragsgem. Verwendung gem 434 I s. 2 nr 1 vorausgesetzt, daher als auch nach bgh nicht formnichtig, dann kenntnis 442 abgelehnt, 444 geprüft und Gewährleistungsauss. kassiert wegen arglist.
Wegen rechtlicher unmöglichkeit (unbehebbarer mangel) daher Rücktritt ohne frist - nutzungsersatz
Kaufnebenkosten über cic zugesprochen, da nicht gesperrt bei arglist.
Frage mich nur ob 123 wirklich verfristet war weil ich 124 abs. 2 nicht gelesen habe - wozu auch.
Inzident wucher abgelehnt, anfechtung als verfristet, dann Mängel geprüft, wegen feucht abgelehnt weil nach art und Güte bei haus von 1930 so zu erwarten, dann baugenehmigung mangel +, da fuer vertragsgem. Verwendung gem 434 I s. 2 nr 1 vorausgesetzt, daher als auch nach bgh nicht formnichtig, dann kenntnis 442 abgelehnt, 444 geprüft und Gewährleistungsauss. kassiert wegen arglist.
Wegen rechtlicher unmöglichkeit (unbehebbarer mangel) daher Rücktritt ohne frist - nutzungsersatz
Kaufnebenkosten über cic zugesprochen, da nicht gesperrt bei arglist.
Frage mich nur ob 123 wirklich verfristet war weil ich 124 abs. 2 nicht gelesen habe - wozu auch.
03.08.2020, 16:24
(03.08.2020, 16:21)Gaste883 schrieb: Also ich habe 437, 346 I, 326 V, 323 I
Inzident wucher abgelehnt, anfechtung als verfristet, dann Mängel geprüft, wegen feucht abgelehnt weil nach art und Güte bei haus von 1930 so zu erwarten, dann baugenehmigung mangel +, da fuer vertragsgem. Verwendung gem 434 I s. 2 nr 1 vorausgesetzt, daher als auch nach bgh nicht formnichtig, dann kenntnis 442 abgelehnt, 444 geprüft und Gewährleistungsauss. kassiert wegen arglist.
Wegen rechtlicher unmöglichkeit (unbehebbarer mangel) daher Rücktritt ohne frist - nutzungsersatz
Kaufnebenkosten über cic zugesprochen, da nicht gesperrt bei arglist.
Frage mich nur ob 123 wirklich verfristet war weil ich 124 abs. 2 nicht gelesen habe - wozu auch.
Wieso 123? Wo hast du den angesprochen? Ich glaub GPA war der nicht relevant
03.08.2020, 16:26
Habe ich auch so ähnlich gelöst, die Vertragskosten habe ich aber nicht über cic, sondern über 437 Nr. 3, 284 zugesprochen.
03.08.2020, 16:58
Habe nicht mitgeschrieben. Altes Haus mit feuchtem Keller erinnert mich an BGH Urteil v. 19.01.2018 - V ZR 256/16. Wars dieses Urteil?
03.08.2020, 17:37
Das war mir zu viel Stoff in der Klausur. für mich zeitlich nicht machbar, jedenfalls mit adäquater Eindringtiefe und sauberem Urteilstil. brauche immer zu lange bei der SV-Analyse und Lösungsskizze. Shit happens
03.08.2020, 17:46
(03.08.2020, 17:37)GPAnord schrieb: Das war mir zu viel Stoff in der Klausur. für mich zeitlich nicht machbar, jedenfalls mit adäquater Eindringtiefe und sauberem Urteilstil. brauche immer zu lange bei der SV-Analyse und Lösungsskizze. Shit happens
mach dir nichts draus, fand ich auch. Morgen gehts weiter und das wird schon!
03.08.2020, 17:49
(03.08.2020, 17:37)GPAnord schrieb: Das war mir zu viel Stoff in der Klausur. für mich zeitlich nicht machbar, jedenfalls mit adäquater Eindringtiefe und sauberem Urteilstil. brauche immer zu lange bei der SV-Analyse und Lösungsskizze. Shit happens
Ging mir genauso. Der Tatbestand dauert auch Ewigkeiten, bis ich mit dem fertig bin, wars das dann auch fast mit der Klausurzeit