09.07.2020, 10:36
(08.07.2020, 21:53)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:36)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:20)GastBW schrieb: Wie lange "muss" man denn dafür bleiben? Reichen 1-2 Jahre?
Wie gesagt, hatte nach 1,5 Jahren ein Angebot für 120k
Hast du dich nach 1,5 aktiv beworben oder ist das über Headhunter "entstanden"? Ich nehme mal an, dass du in einer Kanzlei wie Hengeler, Freshfields oder Linklaters warst?
Ja, das stimmt.
Der Kontakt kam über einen Headhunter zustande. Ausgeschrieben war die Stelle nicht.
und hattest Du einen unterschriftsreifen Vertrag vor Dir liegen oder war es der klassische Anruf des Headhunters den man als Tier 1 Anwalt einmal pro Woche bekommt, schlicht weil man auf der Homepage ist?
09.07.2020, 12:00
(09.07.2020, 10:36)GastDUS schrieb:(08.07.2020, 21:53)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:36)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(08.07.2020, 16:20)GastBW schrieb: Wie lange "muss" man denn dafür bleiben? Reichen 1-2 Jahre?
Wie gesagt, hatte nach 1,5 Jahren ein Angebot für 120k
Hast du dich nach 1,5 aktiv beworben oder ist das über Headhunter "entstanden"? Ich nehme mal an, dass du in einer Kanzlei wie Hengeler, Freshfields oder Linklaters warst?
Ja, das stimmt.
Der Kontakt kam über einen Headhunter zustande. Ausgeschrieben war die Stelle nicht.
und hattest Du einen unterschriftsreifen Vertrag vor Dir liegen oder war es der klassische Anruf des Headhunters den man als Tier 1 Anwalt einmal pro Woche bekommt, schlicht weil man auf der Homepage ist?
Richtig. Das heißt nämlich noch gar nichts. Diese Mails landen bei mir inzwischen nur noch im Spam und Anrufe ignoriere ich. Wenn es danach geht, hab ich mind. 2 mal die Woche ein "Angebot", für 150k oder mehr zu wechseln.
03.08.2020, 11:21
Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
03.08.2020, 11:29
(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Das ist so ein wenig, wie die Sache "man will ein Star sein und beschwert sich dann darüber, dass einen die Leute ständig auf der Straße nach einem Foto ansprechen". Ja, genau so wie oben beschrieben läuft es in der GK oft. Dafür gibt es viel Geld und man arbeitet an spannenden Mandanten mit. Wer den Preis dafür nicht zahlen mag, muss nicht in die GK gehen. Nur wird keine GK zu einer Wohlfühloase werden, das beißt sich mit deren USP ("Wir sind sehr teuer für den Mandanten, dafür kommt er immer an erster Stelle").
Letzte Woche Freitag auch wieder einen Ex-Kollegen aus der GK morgens beim Bäcker getroffen, er hat mir ganz stolz davon erzählt, dass er den Freitag Urlaub hat. Ich habe ihn dann zu einem Bier eingeladen am Abend und bekam dann irgendwann die Nachricht von ihm, dass er leider doch nicht kann, spontan Stress beim Mandanten, er musste den Abend wieder rein und arbeiten.
Deswegen, geh nicht zur GK und beschwer dich über die Arbeitszeiten; Werde nicht Möbelpacker und beschwere dich, dass du schwere Dinge schleppen musst.
03.08.2020, 12:26
(03.08.2020, 11:29)Gast Gast schrieb:(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Das ist so ein wenig, wie die Sache "man will ein Star sein und beschwert sich dann darüber, dass einen die Leute ständig auf der Straße nach einem Foto ansprechen". Ja, genau so wie oben beschrieben läuft es in der GK oft. Dafür gibt es viel Geld und man arbeitet an spannenden Mandanten mit. Wer den Preis dafür nicht zahlen mag, muss nicht in die GK gehen. Nur wird keine GK zu einer Wohlfühloase werden, das beißt sich mit deren USP ("Wir sind sehr teuer für den Mandanten, dafür kommt er immer an erster Stelle").
Letzte Woche Freitag auch wieder einen Ex-Kollegen aus der GK morgens beim Bäcker getroffen, er hat mir ganz stolz davon erzählt, dass er den Freitag Urlaub hat. Ich habe ihn dann zu einem Bier eingeladen am Abend und bekam dann irgendwann die Nachricht von ihm, dass er leider doch nicht kann, spontan Stress beim Mandanten, er musste den Abend wieder rein und arbeiten.
Deswegen, geh nicht zur GK und beschwer dich über die Arbeitszeiten; Werde nicht Möbelpacker und beschwere dich, dass du schwere Dinge schleppen musst.
Richtig.
Jeder weiß, worauf er sich einlässt. Wer das Pensum/ den Lifestyle nicht schafft oder schaffen will, sollte etwas anderes machen.
Man kann sich diese ständigen verdeckten Neiddebatten auch sparen.
Justiz = mehr Freizeit, GK = mehr Geld. Was gibt's da groß zu diskutieren.
03.08.2020, 13:17
(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Ich arbeite auch bei Gleiss. 9-23 Uhr ist sowas von übertrieben. 9-20 Uhr kommt hin und das Wochenende ist in der Regel frei.
03.08.2020, 13:50
(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Zugegebenermaßen klingt es furchtbar, wenn man am Urlaubstag arbeiten muss.
In der Gesamtschau wirkt das aber gar nicht mehr so schlimm. In vielen Unternehmen ist Urlaub im 1. Monat nicht gern gesehen. Hier wurde ihm das immerhin ermöglicht.
Außerdem war das Spiel das Urlaubsziel. Das konnte er ohne Einschränkungen sehen. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
03.08.2020, 14:05
(03.08.2020, 13:50)Gast schrieb: Zugegebenermaßen klingt es furchtbar, wenn man am Urlaubstag arbeiten muss.
In der Gesamtschau wirkt das aber gar nicht mehr so schlimm. In vielen Unternehmen ist Urlaub im 1. Monat nicht gern gesehen. Hier wurde ihm das immerhin ermöglicht.
Außerdem war das Spiel das Urlaubsziel. Das konnte er ohne Einschränkungen sehen. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Das Problem haben in der Regel nur die nahestehenden Liebsten... Das sind dann nämlich die tatsächlichen Leidtragenden. Egal ob der Partner in der Beziehung, die eigenen Kinder oder vielleicht die eigenen Eltern. Bei so wenig Privatleben bleibt nunmal irgendwer auf der Strecke.
Also ist man bei solchen Jobs am besten Single oder hat einen Partner, der genau so eingebunden in die Arbeit ist. Die alten Freunde müssen sich zudem damit abfinden, dass man nur noch per WhatsApp eine zuverlässige Verbindung hat...
Der Job und das damit verbundene Geld geht vor, alles andere steht dahinter an... Sofern niemand gerade gestorben ist. Und selbst dann ist es besser, wenn man das Notebook auf der Beerdigung dabei hat. Alles andere wäre unprofessionell.
03.08.2020, 14:10
(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Mein Gott, das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Du bist DIENSTLEISTER. D.h. du arbeitest exakt dann und exakt so lange, wie es der Mandant braucht. Das ist dein Job und zwr völlig unabhängig von der Kanzleigröße. Wenn in deiner FWW Kanzlei ein wichtiger Mandant am Sonntag die Hütte brennen hat, dann springst du auch und arbeitest durch, egal ob Sonntag, Urlaub oder ne verdammte Alieninvasion. So ist es und wer darauf keinen Bock hat, wird einfach nicht Anwalt. Fertig.
Abgesehen davon, kommt es auf das Regel-Ausnahmeverhältnis an. Aber wer nen geregelten 35h Pimmeljob will, in dem seine Leistung keinen interessiert und man Dienst nach Formular macht inkl. pünktlich Stift fallen lassen, geht einfach bitte in die Verwaltung und zerbricht man sich nicht den Kopf darüber, warum man sich "sowas" (wie einen spannenden Job als Anwalt zB) "antut".
03.08.2020, 14:17
(03.08.2020, 14:10)Gast3 schrieb:(03.08.2020, 11:21)Gast schrieb: Hole den Thread noch mal hoch, weil ich in der LTO ein aufschlussreiches Interview gelesen habe: https://www.lto.de/arbeitgeber-insights/...e-moderow/
Unter anderem:
"Wenn es aber darum geht, wichtige persönliche Anliegen möglich zu machen, dann nehmen wir darauf Rücksicht. Nicht zu Lasten des Mandanten, der geht weiterhin vor; im Rahmen dessen, was das Mandat braucht, gibt es aber durchaus Freiräume.
Ein Beispiel: In meinem ersten Arbeitsmonat als Anwalt bei Gleiss Lutz hatte Eintracht Frankfurt ein Auswärtsspiel in Bordeaux. Ich hatte schon vor Arbeitsantritt gesagt, dass ich dafür gerne Urlaub nehmen möchte. Ich habe auch Urlaub bekommen und konnte hinfliegen. Dafür saß ich am Spieltag bis zwei Stunden vor Anpfiff im AirBnB-Zimmer und habe an einem Schriftsatz gearbeitet. Aber ich konnte das Spiel sehen und danach ein langes Wochenende in Bordeaux genießen."
Die GK erwarten also offenbar, dass man selbst an Urlaubstagen bis in den späten Nachmittag hinein arbeitet. Und das will der Partner als herausragendes Merkmal von GL präsentieren? Ich muss mich echt fragen, weshalb man sich das antut. Aber es passt zu den Arbeitszeiten eines Bekannten: Mo-Sa 09:00-23:00 Uhr.
Mein Gott, das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Du bist DIENSTLEISTER. D.h. du arbeitest exakt dann und exakt so lange, wie es der Mandant braucht. Das ist dein Job und zwr völlig unabhängig von der Kanzleigröße. Wenn in deiner FWW Kanzlei ein wichtiger Mandant am Sonntag die Hütte brennen hat, dann springst du auch und arbeitest durch, egal ob Sonntag, Urlaub oder ne verdammte Alieninvasion. So ist es und wer darauf keinen Bock hat, wird einfach nicht Anwalt. Fertig.
Abgesehen davon, kommt es auf das Regel-Ausnahmeverhältnis an. Aber wer nen geregelten 35h Pimmeljob will, in dem seine Leistung keinen interessiert und man Dienst nach Formular macht inkl. pünktlich Stift fallen lassen, geht einfach bitte in die Verwaltung und zerbricht man sich nicht den Kopf darüber, warum man sich "sowas" (wie einen spannenden Job als Anwalt zB) "antut".
Kann dieses Dienstleidergeschwätz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Mein Friseur ist sich Dienstleister. Trotzdem steht der nicht um 23 Uhr am Sonntag auf der Matte, nur weil ich genau dann ne Dauerwelle haben will. Diestleitung bedeutet nicht, dass man seine eigenen Interessen stehts denen des Auftragsgebers unterzuordnen hat.