18.07.2020, 20:13
Ich habe mich in meinem Lieblingsbundesland beworben und wurde vom OLG zum Gespräch eingeladen, anschließend aber nicht genommen.
Ich möchte mich nun in anderen Bundesländern bewerben.
Wie sehr wirkt sich die erste Absage auf die Erfolgsaussichten in den anderen Bundesländern aus?
Entscheiden diese völlig frei davon oder fragen die sich, warum das OLG mich nach dem Gespräch nicht eingestellt hat und sind negativ voreingenommen oder fragen die dort sogar direkt nach?
Gibt es hier Erfahrungen,, dass jemand nach Absage in einem Bundesland in einem anderen eingestellt wurde oder gerade dort dann auch nicht?
Ich möchte mich nun in anderen Bundesländern bewerben.
Wie sehr wirkt sich die erste Absage auf die Erfolgsaussichten in den anderen Bundesländern aus?
Entscheiden diese völlig frei davon oder fragen die sich, warum das OLG mich nach dem Gespräch nicht eingestellt hat und sind negativ voreingenommen oder fragen die dort sogar direkt nach?
Gibt es hier Erfahrungen,, dass jemand nach Absage in einem Bundesland in einem anderen eingestellt wurde oder gerade dort dann auch nicht?
18.07.2020, 20:57
Gibt es nicht Datenschutz?
18.07.2020, 21:19
18.07.2020, 21:34
Ich denke, dass sich das gar nicht auswirkt. Ich weiß von einem Fall, wo sich jemand in NRW nach einer Absage bei einem OLG bei einem anderen OLG beworben hat und dort genommen worden ist. Da wird das bei einem anderen BL ja nicht anders sein.
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!
18.07.2020, 21:39
(18.07.2020, 20:13)Gast schrieb: Ich habe mich in meinem Lieblingsbundesland beworben und wurde vom OLG zum Gespräch eingeladen, anschließend aber nicht genommen.
Ich möchte mich nun in anderen Bundesländern bewerben.
Wie sehr wirkt sich die erste Absage auf die Erfolgsaussichten in den anderen Bundesländern aus?
Entscheiden diese völlig frei davon oder fragen die sich, warum das OLG mich nach dem Gespräch nicht eingestellt hat und sind negativ voreingenommen oder fragen die dort sogar direkt nach?
Gibt es hier Erfahrungen,, dass jemand nach Absage in einem Bundesland in einem anderen eingestellt wurde oder gerade dort dann auch nicht?
Jedes Bundesland trifft eine eigenständige Entscheidung. Es ist gar nicht so selten, dass ein*e Bewerber*in in einehm Land nicht genommen wird, in einem anderen schon. Du solltest Dich dennoch hinterfragen und analysieren, woran es jetzt gelegen hat und ob Du daraus für zukünftige Gespräche etwas lernen kannst.
19.07.2020, 09:39
(18.07.2020, 21:39)Auch Bln schrieb:(18.07.2020, 20:13)Gast schrieb: Ich habe mich in meinem Lieblingsbundesland beworben und wurde vom OLG zum Gespräch eingeladen, anschließend aber nicht genommen.
Ich möchte mich nun in anderen Bundesländern bewerben.
Wie sehr wirkt sich die erste Absage auf die Erfolgsaussichten in den anderen Bundesländern aus?
Entscheiden diese völlig frei davon oder fragen die sich, warum das OLG mich nach dem Gespräch nicht eingestellt hat und sind negativ voreingenommen oder fragen die dort sogar direkt nach?
Gibt es hier Erfahrungen,, dass jemand nach Absage in einem Bundesland in einem anderen eingestellt wurde oder gerade dort dann auch nicht?
Jedes Bundesland trifft eine eigenständige Entscheidung. Es ist gar nicht so selten, dass ein*e Bewerber*in in einehm Land nicht genommen wird, in einem anderen schon. Du solltest Dich dennoch hinterfragen und analysieren, woran es jetzt gelegen hat und ob Du daraus für zukünftige Gespräche etwas lernen kannst.
In welchen Bundesländern kennst du jemanden?
Waren die Kandidaten ehrlich oder haben sie das verschwiegen?
19.07.2020, 10:01
Was heißt denn ehrlich?
Wird man das auf jeden Fall gefragt? Ansonsten würde ich doch nicht von mir aus mal alle Absagen aufzählen?
Aber selbst wenn, würde das auch nicht dramatisch sehen, man kann bei dem Gespräch mal n schlechten Tag haben oder die Chemie zwischen den Anwesenden passt mal nicht.
Inhaltlich solltest du das nicht bestande Gespräch aber natürlich mal intensiv kritisch reflektieren.
Wird man das auf jeden Fall gefragt? Ansonsten würde ich doch nicht von mir aus mal alle Absagen aufzählen?
Aber selbst wenn, würde das auch nicht dramatisch sehen, man kann bei dem Gespräch mal n schlechten Tag haben oder die Chemie zwischen den Anwesenden passt mal nicht.
Inhaltlich solltest du das nicht bestande Gespräch aber natürlich mal intensiv kritisch reflektieren.
19.07.2020, 10:40
Im Zweifel sieht man das an der Akte aus dem Ref, die zuvor angefordert wurde.
Wenn die Lüge auffliegt, wird das einer Einstellung wohl entgegen stehen.
Wenn die Lüge auffliegt, wird das einer Einstellung wohl entgegen stehen.
19.07.2020, 10:51
(19.07.2020, 09:39)Gast schrieb:(18.07.2020, 21:39)Auch Bln schrieb:(18.07.2020, 20:13)Gast schrieb: Ich habe mich in meinem Lieblingsbundesland beworben und wurde vom OLG zum Gespräch eingeladen, anschließend aber nicht genommen.
Ich möchte mich nun in anderen Bundesländern bewerben.
Wie sehr wirkt sich die erste Absage auf die Erfolgsaussichten in den anderen Bundesländern aus?
Entscheiden diese völlig frei davon oder fragen die sich, warum das OLG mich nach dem Gespräch nicht eingestellt hat und sind negativ voreingenommen oder fragen die dort sogar direkt nach?
Gibt es hier Erfahrungen,, dass jemand nach Absage in einem Bundesland in einem anderen eingestellt wurde oder gerade dort dann auch nicht?
Jedes Bundesland trifft eine eigenständige Entscheidung. Es ist gar nicht so selten, dass ein*e Bewerber*in in einehm Land nicht genommen wird, in einem anderen schon. Du solltest Dich dennoch hinterfragen und analysieren, woran es jetzt gelegen hat und ob Du daraus für zukünftige Gespräche etwas lernen kannst.
In welchen Bundesländern kennst du jemanden?
Waren die Kandidaten ehrlich oder haben sie das verschwiegen?
Ich kenne Lebenszeitrichter*innen bzw. Assessor*innen mit erfolglosen Bewerbungsgesprächen in Brandenburg, Hamburg, Bayern und Sachsen-Anhalt (!), die jetzt in Berlin tätig sind.
Hamburg und Bayern könnte mMn an den höheren Notenanforderungen bzw. der Landeskinderumrechnung liegen. Bei Brandenburg und Sachsen-Anhalt habe ich mich ehrlich gesagt sehr gewundert - könnte mir aber vorstellen, dass die Einstellungskomitees da schon vermutet haben, dass der/die Bewerber*in eigentlich nach Berlin will...
Wichtig ist mE, dass die Kommission den Eindruck hat, eine*n motivierte*n Bewerber*in zu gewinnen, die/der den Justizdienst des Landes dauerhaft gut erfüllt.
Ich verweise dazu wieder auf den Vergleich aus einem vorherigen Thread: einer Ehe steht nicht entgegen, dass Du vorher eine andere Partnerin hattest. Wenn Du schon mal verlobt warst oder geschieden bist, prüft die neue Partnerin ggf. gründlicher, aber wenn Du sie dann überzeugst, steht der (neuen) Eheschließung nichts im Wege.
19.07.2020, 11:42
(19.07.2020, 10:40)Gastili schrieb: Im Zweifel sieht man das an der Akte aus dem Ref, die zuvor angefordert wurde.
Wenn die Lüge auffliegt, wird das einer Einstellung wohl entgegen stehen.
Zumindest für NRW stimmt das nicht. Da steht (darf nicht) in der Akte wann und wohin die verschickt wurde. Wäre ja noch schöner ^^