09.05.2016, 15:46
(09.05.2016, 15:39)Gast schrieb: Die Ansprüche im ersten Teil hab ich mangels kausaler Verletzung der Verkehrssicherungspflicht scheitern lassen: denn wären die Mandanten runtergegangen und hätten die Gäste wie der Zeuge aufgefordert, den Start der Laternen zu unterlassen, hätten sie m.E. genauso wenig Erfolg gehabt. Bei der zitierten Rspr. war gerade niemand vorhanden, der die Gäste vom Start abhalten wollte.
Die Kausalitäten stand meiner Lösung nach aufgrund des SV Gutachtens der Versicherung fest.
Das ein dritter versuchte erfolglos dazwischen zu treten, kann mE nach nicht die gleiche Qualität haben, wie der Mandant.
Aber es kommt eh auf die Begründung an, also wie man s verpackt
09.05.2016, 15:46
Das was uns morgen in Strafrecht erwartet reicht sicherlich auch für drei Klausuren so meine Vermutung :)
09.05.2016, 15:48
Jetzt kommt der Thorsten Kaiser und sagt sich seinen Kunden
"Volltreffer" fliegende Brandstifter-Fall oder "jeaaaahhh" der "himmellaternen-Fall.
"Volltreffer" fliegende Brandstifter-Fall oder "jeaaaahhh" der "himmellaternen-Fall.
09.05.2016, 15:58
Habe die Vermutung gehabt , dass der Passant angegeben war, damit dieser hinsichtlich des wahren Verursachers befragt werden kann , damit etwaige beweisanträge gestellt werden unter Benennung des Namens
09.05.2016, 16:07
09.05.2016, 16:20
(09.05.2016, 16:07)Gast schrieb:(09.05.2016, 15:58)Nrw schrieb: Habe die Vermutung gehabt , dass der Passant angegeben war, damit dieser hinsichtlich des wahren Verursachers befragt werden kann , damit etwaige beweisanträge gestellt werden unter Benennung des Namens
Hab ich auch so gemacht
Was für ein Passant?
09.05.2016, 16:32
(09.05.2016, 16:20)Gast schrieb:(09.05.2016, 16:07)Gast schrieb:(09.05.2016, 15:58)Nrw schrieb: Habe die Vermutung gehabt , dass der Passant angegeben war, damit dieser hinsichtlich des wahren Verursachers befragt werden kann , damit etwaige beweisanträge gestellt werden unter Benennung des Namens
Hab ich auch so gemacht
Was für ein Passant?
Der Kleingärtnerty der nach der 3ten Laterne da angerannt kam und die aufgefordert hat das wegen Brandgefahr zu unterlassen
09.05.2016, 17:18
Ich hab bzgl der Laterne 823 I bei beiden (+), 823 II iVm VO (-), da darin nur eigenes Verhalten und keine Verkehrssicherungspflicht für andere, aber 823 II iVm 1004 I (+) und 823 II iVm 306 Nr1, 306d (+)
906, 907 passten nicht.
Beim Wohnmobil Mangel nur nach 434 II Nr 2, da keine Zusicherung/Beschaffenheitsvereinbarung beweisbar.
Was habt ihr?
906, 907 passten nicht.
Beim Wohnmobil Mangel nur nach 434 II Nr 2, da keine Zusicherung/Beschaffenheitsvereinbarung beweisbar.
Was habt ihr?
09.05.2016, 18:07
So ähnlich, hab noch Feststellung des Verzugs beantragt wg Zug um Zug Verurteilung und Wirkung der 756 & 765 zpo. Und halt wegen Zug um Zug keine Verzugszinsen aber irgendwie bin ich mit unsicher ob VerzugsZinsen nicht doch gehen und nur RHK Zinsen bei Zug um Zug (-) sind ...
09.05.2016, 18:37
Ich hab mit Zinsen. Warum soll es nicht gehen?