13.07.2020, 09:42
Gestern wieder gehört, Ex-Studienkollege. Einzelkanzlei im Bereich Verkehrs- und Versicherungsrecht. Ist eben der go-to Anwalt für eine große Versicherung in seiner Gegend geworden. Gewinn so 160-190 pro Jahr. Und das mit Mitte 30 und im Ländlichen. Riesiges Haus gekauft und macht jetzt eben sein Ding. War tatsächlich aber auch früher mal in der GK, seine Lösung war also kein Verlegenheitsweg.
Wenn normale Leute einen guten Anwalt erleben (und davon gibt es weniger als man denkt), dann kommen sie immer wieder.
Wenn normale Leute einen guten Anwalt erleben (und davon gibt es weniger als man denkt), dann kommen sie immer wieder.
13.07.2020, 09:55
(13.07.2020, 09:42)Gast Gast schrieb: Gestern wieder gehört, Ex-Studienkollege. Einzelkanzlei im Bereich Verkehrs- und Versicherungsrecht. Ist eben der go-to Anwalt für eine große Versicherung in seiner Gegend geworden. Gewinn so 160-190 pro Jahr. Und das mit Mitte 30 und im Ländlichen. Riesiges Haus gekauft und macht jetzt eben sein Ding. War tatsächlich aber auch früher mal in der GK, seine Lösung war also kein Verlegenheitsweg.Kenne auch jemanden, der so gutes Geld verdient. 2x5 P, aber konnte ein Dezernat in einer kleinen Kanzlei wegen Ruhestand kostengünstig übernehmen. Der Laden brummt und geldmäßig steckt er jeden GK-Anwalt bis auf den Partner weg.
Wenn normale Leute einen guten Anwalt erleben (und davon gibt es weniger als man denkt), dann kommen sie immer wieder.
13.07.2020, 09:57
So Beurteilungen von Außen finde ich ja schwierig. Fragt man einen Laien, machen alle Anwälte krass Geld.. :s
13.07.2020, 10:06
Natürlich gibt es auch Anwälte, die beide Examina knapp mit 4 P. bestanden haben und in der Praxis voll durchstarten und dick im Geschäft sind. Die Frage ist nur, ob das die Regel ist.
Gerade in Bezug auf kleine und mittelständische Kanzleien ist meine Erfahrung eher, dass die Leute dort auch fünf Jahre später noch mit einem Gehalt herumkrepeln, das durch jeden GK-Berufsanfänger übertroffen wird. Und das bei nur geringfügig besseren Arbeitszeiten (also nichts mit 18 Uhr Feierabend).
Gerade in Bezug auf kleine und mittelständische Kanzleien ist meine Erfahrung eher, dass die Leute dort auch fünf Jahre später noch mit einem Gehalt herumkrepeln, das durch jeden GK-Berufsanfänger übertroffen wird. Und das bei nur geringfügig besseren Arbeitszeiten (also nichts mit 18 Uhr Feierabend).
13.07.2020, 10:14
(13.07.2020, 09:42)Gast Gast schrieb: Gestern wieder gehört, Ex-Studienkollege. Einzelkanzlei im Bereich Verkehrs- und Versicherungsrecht. Ist eben der go-to Anwalt für eine große Versicherung in seiner Gegend geworden. Gewinn so 160-190 pro Jahr. Und das mit Mitte 30 und im Ländlichen. Riesiges Haus gekauft und macht jetzt eben sein Ding. War tatsächlich aber auch früher mal in der GK, seine Lösung war also kein Verlegenheitsweg.
Wenn normale Leute einen guten Anwalt erleben (und davon gibt es weniger als man denkt), dann kommen sie immer wieder.
Vor allem in ländlichen Gegenden, wo noch viel Mund-zu-Mund Propaganda und nicht so viel Auswahl ist bzw. man sich kennt, kann das auch als Einzelanwalt oder in kleiner Kanzlei super funktionieren. Vielleicht nicht unbedingt in einer Großstadt, aber selbst da ist es mit etwas Glück möglich.
Ein Ex-Kollege, der erst 2 Jahre in einer großen Kanzlei nur Arbeitsrecht gemacht hat, ist jetzt in einer kleinen Kanzlei in Stuttgarter Nähe. Dort macht er neben Arbeitsrecht noch diverse andere Sachen, auch wenn es derzeit noch nicht so gut bezahlt ist, und soll in 3-4 Jahren in die super laufende Kanzlei des Vaters einsteigen und die dann übernehmen. Wenn man wirkliche Anwaltstätigkeit mag, kann man damit immer noch viel Geld verdienen und das vor allem ohne Vorgesetzte.
Das ist vermutlich auch vielen klar. Nur die meisten GK-Juristen, die hier schreiben, definieren sich über ihre Zugehörigkeit zu einem Tier-Kreis. Das interessiert ein paar wenige Juristen, aber wer ernsthaft Juve oder AZUR für Bibeln hält, die die Juristenwelt definieren, denen ist nicht zu helfen. Dass mich das als Richter herzlich wenig beeindruckt und für den Großteil der Bevölkerung Anwalt=Anwalt ist, kapieren die nicht. Genauso wenig, dass man sich auch mit guten Noten bewusst gegen eine GK entscheiden kann, egal ob Justiz, Unternehmen oder kleine Kanzlei. Und wenn man gerne Gerichtstermine und vielseitige Tätigkeiten mag, spricht nichts gegen eine kleine Kanzlei.
Dann muss man sich aber auch in einer entsprechenden kleinen oder mittleren Kanzlei darauf vorbereiten, d.h. die ersten Lehrjahre gibt es vielleicht nur ein Gehalt zwischen knapp 40-50k. Dafür kann es später deutlich mehr als bei GK-Anwälten sein, bei meist deutlich geringeren Arbeitszeiten. Aber man muss eben der Typ dafür sein. Das ist letztlich bei jeder Stelle so, sei es GK-oder Mittelstandsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Syndikus. Die Noten sind dann später regelmäßig sekundär.
13.07.2020, 10:31
(13.07.2020, 10:06)Gast schrieb: Natürlich gibt es auch Anwälte, die beide Examina knapp mit 4 P. bestanden haben und in der Praxis voll durchstarten und dick im Geschäft sind. Die Frage ist nur, ob das die Regel ist.
Gerade in Bezug auf kleine und mittelständische Kanzleien ist meine Erfahrung eher, dass die Leute dort auch fünf Jahre später noch mit einem Gehalt herumkrepeln, das durch jeden GK-Berufsanfänger übertroffen wird. Und das bei nur geringfügig besseren Arbeitszeiten (also nichts mit 18 Uhr Feierabend).
Das Wichtige ist, dass man eben trotzdem ein guter Anwalt sein sollte (oder jedenfalls top in der Akquise). Nur weil man doppel Prädikat hat, ist man kein super Einzelkämpfer. Aber natürlich startet auch niemand mit 2x 4P dann in der Praxis automatisch durch, weil man viel klüger ist und besser mit Menschen umgehen kann, als die Absolventen mit Prädikat...
Gute Anwälte können sowohl in großen wie auch in kleinen Einheiten gutes Geld verdienen. Schlechte Anwälte haben es überall schwer. Nur als schlechter Jurist mit guten Noten (kommt ja auch mal vor) landet man eben sanfter, weil man irgendwie in die Justiz kommt oder nach ein paar Jahren mit Glück in irgendeinem Unternehmen landet.
13.07.2020, 10:48
(13.07.2020, 10:31)Gast Gast schrieb:(13.07.2020, 10:06)Gast schrieb: Natürlich gibt es auch Anwälte, die beide Examina knapp mit 4 P. bestanden haben und in der Praxis voll durchstarten und dick im Geschäft sind. Die Frage ist nur, ob das die Regel ist.
Gerade in Bezug auf kleine und mittelständische Kanzleien ist meine Erfahrung eher, dass die Leute dort auch fünf Jahre später noch mit einem Gehalt herumkrepeln, das durch jeden GK-Berufsanfänger übertroffen wird. Und das bei nur geringfügig besseren Arbeitszeiten (also nichts mit 18 Uhr Feierabend).
Das Wichtige ist, dass man eben trotzdem ein guter Anwalt sein sollte (oder jedenfalls top in der Akquise). Nur weil man doppel Prädikat hat, ist man kein super Einzelkämpfer. Aber natürlich startet auch niemand mit 2x 4P dann in der Praxis automatisch durch, weil man viel klüger ist und besser mit Menschen umgehen kann, als die Absolventen mit Prädikat...
Gute Anwälte können sowohl in großen wie auch in kleinen Einheiten gutes Geld verdienen. Schlechte Anwälte haben es überall schwer. Nur als schlechter Jurist mit guten Noten (kommt ja auch mal vor) landet man eben sanfter, weil man irgendwie in die Justiz kommt oder nach ein paar Jahren mit Glück in irgendeinem Unternehmen landet.
Das glaube ich eher nicht. Man ist vielleicht ein schlechter Anwalt, weil dazu eben ab einem bestimmten Level z.B. noch Akquise etc. gehört oder weil man nicht damit klar kommt, jeden Mist zu schreiben, den der gut zahlende Mandant ggf. wünscht. Aber dann ist man eine gute Besetzung für die Justiz oder etwas Anderes. Dass jemand, der gute Examina hat, tatsächlich juristisch handwerklich schlechte Arbeit - und das ist für mich ein schlechter Jurist- abliefert, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Umgekehrt können souverän-überhebliches Verhalten und viel Erfolg bei Mandatsakquise aber lange darüber hinwegtäuschen, dass es am Nutzwert der juristischen Arbeit erheblich fehlt. Wir hatten einen Partner, der schon in diversen anderen großen Kanzleien eine hohe Position hatte und mehrfach gewechselt war. Ist bei Mitte 50 aber auch nicht so ungewöhnlich. Nachdem er das erste Jahr noch gute Zahlen ablieferte, kam dann in den nächsten 2 Jahren so gut wie nichts mehr, dafür 2 heftige Haftungsfälle. Jetzt ist er endgültig verbrannt und es war teuer in loszuwerden. Aber der hat sich trotz mäßiger juristischer Kenntnisse jahrzehntelang erfolgreich durchgemogelt und hatte nach außen in seinem Bereich einen bekannten Namen. Ich kenne seine Noten nicht und vielleicht würde er meine oben dargestellte Meinung widerlegen. Im Hinblick auf die Haftungsfälle und das, was Kollegen über seine Ausarbeitungen sagten, glaube ich aber eher, dass er schlechte juristische Fähigkeiten gut überspielt hat.
13.07.2020, 10:55
Ich sage nicht, dass juristisch handwerklich schlechte Arbeitet geleistet wird aber die Arbeit kann eben stark am praktischen Nutzen vorbei gehen. Das sind dann die Anwälte, die das praktische Problem des Mandanten gar nicht verstehen und im Memo seitenlang über irgendeine unwichtige Mindermeinung schreiben, oder die Staatsanwälte, die mit ihrem Dezernat absaufen, weil sie jede Akte wie einen Examensfall behandeln und bis ins letzte Detail durchdenken wollen (beides schon erlebt). Das sind dann insofern "schlechte" Berufstätige, weil sie einfach den Anforderungen nicht entsprechen.
13.07.2020, 10:59
schlechte Juristen sind aber super Verhandler. Die sehen die Schwächen der eigenen Position gar nicht und verhandeln sehr selbstbewusst.
13.07.2020, 11:03
(13.07.2020, 10:59)Gast schrieb: schlechte Juristen sind aber super Verhandler. Die sehen die Schwächen der eigenen Position gar nicht und verhandeln sehr selbstbewusst.
Kann, muss aber nicht. In der Regel sind die besten Verhandler auch top Juristen, weil die alles im Blick haben. Wenn ein schlechter mit einem guten Juristen verhandelt, kann der gute Jurist den schlechten ganz entspannt an die Wand spielen, weil er die Schwächen der Gegenseite besser kennt als die Gegenseite selbst...