09.07.2020, 19:04
(09.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:28)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb:(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
Der Sinn dahinter ist, dass ein Behinderter gewöhnlich auch schlechtere Noten hat als ein Nichtbehinderter und dessen berufliches Fortkommen deshalb erschwert ist und man mit gewissen Noten oft gar nicht erst eingeladen wird. Ich finde das mit der Quote und dass man dann eingeladen werden muss, gerecht.
Steile These... Warum hat ein Behinderter für gewöhnlich schlechtere Noten?
Hindert ein Nierenleiden jemanden daran, ein Buch aufzuschlagen oder einen Stift zu halten?
Ist ein Rollstuhlfahrer automatisch amtsbekannt doof?
In unserer Ref.-Gruppe hat ein Schwerbehinderter das zweitbeste 2. Examen gemacht (aus der AG - 14 Leute). Und zwar ohne Nachteilsausgleich....
09.07.2020, 19:07
(09.07.2020, 17:01)Gast schrieb: Ihr könnt ja mal einen Schwerbehinderten fragen, wie er an seinen Job im ÖD gekommen ist. Der hatte irgendwelche Beziehungen oder Clubs, die sich für ihn eingesetzt hatten oder ist erst im Dienst erkrankt. Ohne Vitamin B muss man wohl viele Gespräche machen für eine Zusage, schätze so um die 50 - 100 bis man mal einen gut eingestellten Personalchef erwischt. Aber dafür ist die Einladungspflicht ja da. Dass man die Chance bekommt im persönlichen Gespräch durch sein Auftreten etc. zu überzeugen.
Ganz einfach: Bewerbung, Einladung, AC, Einstellung - im zweiten Bewerbungsverfahren im öD.
10.07.2020, 18:28
(09.07.2020, 19:04)RechtsanwaltII schrieb:(09.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:28)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb:(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
Der Sinn dahinter ist, dass ein Behinderter gewöhnlich auch schlechtere Noten hat als ein Nichtbehinderter und dessen berufliches Fortkommen deshalb erschwert ist und man mit gewissen Noten oft gar nicht erst eingeladen wird. Ich finde das mit der Quote und dass man dann eingeladen werden muss, gerecht.
Steile These... Warum hat ein Behinderter für gewöhnlich schlechtere Noten?
Hindert ein Nierenleiden jemanden daran, ein Buch aufzuschlagen oder einen Stift zu halten?
Ist ein Rollstuhlfahrer automatisch amtsbekannt doof?
In unserer Ref.-Gruppe hat ein Schwerbehinderter das zweitbeste 2. Examen gemacht (aus der AG - 14 Leute). Und zwar ohne Nachteilsausgleich....
Schmerzen und erhöhte Infektanfälligkeit könnten sich auf die Konzentration in Prüfungen auswirken. Leiden verschlimmern sich gewöhnlich unter Stress.
Diabetes führt z.B. zu Unterzuckerung und damit Konzentrationseinschränkungen, Tabletten gegen gewisse psychische Leiden oder Schlaflosigkeit (Neuroleptika) machen vergesslich und dämpfen durch Überhangeffekt. 50 Seiten pro Klausur kann man damit nicht mehr schreiben. Das Denken kann beschleunigt oder verlangsamt sein.
Häufiges Naseputzen bei Allergien und Infekten stört den Gedankenfluss.
10.07.2020, 18:36
Chronische Magen-Darm Erkrankungen wie Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn oder auch Reizdarm führen zu Bauchschmerzen, Durchfall, Blähungen, Erbrechen etc. vor und während der Prüfung, weshalb der Betroffene dann abgelenkt ist und ggf. längere Zeit auf der Toilette verbringt.
Außerdem nimmt der Betroffene dann Schonkost zu sich oder isst während der Prüfung nichts, was zu Unterzuckerung führen kann.
Außerdem nimmt der Betroffene dann Schonkost zu sich oder isst während der Prüfung nichts, was zu Unterzuckerung führen kann.
10.07.2020, 20:14
(09.07.2020, 19:04)RechtsanwaltII schrieb:(09.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:28)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb:(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
Der Sinn dahinter ist, dass ein Behinderter gewöhnlich auch schlechtere Noten hat als ein Nichtbehinderter und dessen berufliches Fortkommen deshalb erschwert ist und man mit gewissen Noten oft gar nicht erst eingeladen wird. Ich finde das mit der Quote und dass man dann eingeladen werden muss, gerecht.
Steile These... Warum hat ein Behinderter für gewöhnlich schlechtere Noten?
Hindert ein Nierenleiden jemanden daran, ein Buch aufzuschlagen oder einen Stift zu halten?
Ist ein Rollstuhlfahrer automatisch amtsbekannt doof?
In unserer Ref.-Gruppe hat ein Schwerbehinderter das zweitbeste 2. Examen gemacht (aus der AG - 14 Leute). Und zwar ohne Nachteilsausgleich....
Kommt immer drauf an, was das für eine Erkrankung ist. In deinem Beispiel konnte er das ggf. durch Hochbegabung ausgleichen oder hatte eine Krankheit, von der man nicht immer was merkt wie z.B. phasenweise auftretende Krankheiten oder körperliche Krankheiten.
10.07.2020, 20:16
Viele Schwerbehinderte leisten mehr als viele "Gesunde", wie kann man sich nur daran aufgeilen, dass es Menschen mit unterschiedlichsten Leiden gibt!
10.07.2020, 20:22
(09.07.2020, 14:41)Gast schrieb: Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
Hallo,
also ich war in meinem Bewerbungsprozess auch bei mehreren ACen / Vorstellungsgesprächen im ÖD. Meistens auch Voraussetzung 2x befriedigend oder 7 Punkte im Zweiten. Ich habe in beiden Examen n VB und bin auch bei mehreren ACen durchgefallen. Die Note kann es also nicht entscheiden. Ich glaube die sind in so Verfahren einfach relativ picky. Und n goldenen Weg gibt es da denke ich nicht, kommt viel auf die Kommission an.
Also Mut nicht verlieren! An eine pro forma Einladung glaube ich nicht.
10.07.2020, 20:23
Migräne, Akne, Rheuma, Tinnitus...kann alles eine Schwerbehinderung sein. Mit Akne kann man immer noch ein gutes Examen schreiben.
Viele Schwerbehinderte müssen sich aber wegen ihren Einschränkungen mehr anstrengen als andere, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.
https://www.fitbook.de/health/schwerbehi...uch-nutzen
Viele Schwerbehinderte müssen sich aber wegen ihren Einschränkungen mehr anstrengen als andere, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.
https://www.fitbook.de/health/schwerbehi...uch-nutzen
10.07.2020, 21:17
(10.07.2020, 20:14)Gast schrieb:(09.07.2020, 19:04)RechtsanwaltII schrieb:(09.07.2020, 16:34)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:28)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb: Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
Der Sinn dahinter ist, dass ein Behinderter gewöhnlich auch schlechtere Noten hat als ein Nichtbehinderter und dessen berufliches Fortkommen deshalb erschwert ist und man mit gewissen Noten oft gar nicht erst eingeladen wird. Ich finde das mit der Quote und dass man dann eingeladen werden muss, gerecht.
Steile These... Warum hat ein Behinderter für gewöhnlich schlechtere Noten?
Hindert ein Nierenleiden jemanden daran, ein Buch aufzuschlagen oder einen Stift zu halten?
Ist ein Rollstuhlfahrer automatisch amtsbekannt doof?
In unserer Ref.-Gruppe hat ein Schwerbehinderter das zweitbeste 2. Examen gemacht (aus der AG - 14 Leute). Und zwar ohne Nachteilsausgleich....
Kommt immer drauf an, was das für eine Erkrankung ist. In deinem Beispiel konnte er das ggf. durch Hochbegabung ausgleichen oder hatte eine Krankheit, von der man nicht immer was merkt wie z.B. phasenweise auftretende Krankheiten oder körperliche Krankheiten.
In meinem Beispiel konnte er das einfach durch Willensstärke ausgleichen. Er war ich.
Morbus Crohn, GdB 80.
Sämtliche Prüfungen meines Lebens habe ich ohne Nachteilsausgleich absolviert. Die Kollegen im Ref. wussten das nichtmal und wissen es bis heute nicht (soweit noch Kontakt besteht).
Nur vor der Mündlichen musste ich es auf Nachfrage des Vorsitzenden offenlegen, weil es in der Pers.-Akte steht.
Viele Kranke entwickeln erstaunliche Sonderfähigkeiten.
Ein Kollege ist blind (also vollblind - sieht gar nichts). Ich wollte mit dem mal Mucke machen, er ist Trommler.
Der hört sich ein Lied zweimal an und kann es spielen - unglaublich!
Der wäre auch ein guter Richter / Anwalt. Ich bin sicher, der kann hören, wenn Leute lügen.
Gerade bei Jura spielen Behinderungen / Krankheiten m.E. eine untergeordnete Rolle, sofern es keine Intelligenzminderung o.ä. ist. Pilot wird ein Blinder hingegen nicht...
10.07.2020, 22:07
Bewundernswert.
Nein, mit Intelligenzminderungen haben psychische Behinderungen nichts zu tun, aber mit der Konzentrationsfähigkeit, dem Denken und der Wahrnehmung. Du hast noch Glück, dass du nur eine Krankheit hast. Manche haben eben 2-3 Krankheiten. Das lässt sich dann mit Willenskraft nicht mehr ausgleichen.
Nein, mit Intelligenzminderungen haben psychische Behinderungen nichts zu tun, aber mit der Konzentrationsfähigkeit, dem Denken und der Wahrnehmung. Du hast noch Glück, dass du nur eine Krankheit hast. Manche haben eben 2-3 Krankheiten. Das lässt sich dann mit Willenskraft nicht mehr ausgleichen.