09.07.2020, 22:29
(09.07.2020, 10:41)Gast schrieb:(08.07.2020, 21:02)Gast schrieb: Es sind zwei Noten, nach denen ausgewählt wird. Das erste Examen zählt zur Hälfte rein.Das ist im OLG Bezirk Hamm definitiv nicht so. Die gucken eher auf die Note in den staatlichen Stationen des Refs. Kenne mehrere Richter auf Probe, die im Laufe des letzten Jahres eingestellt wurden, mit einem ausreichend im Ersten, dafür aber super Stationsnoten. Die kriegt man hier dafür auch nicht hinterher geworfen, sondern muss wirklich was bringen.
Quelle: Eigene Erfahrung im Auswahlverfahren.
War aber auch schon früher so.
Ich bin Mitglied des Einstellungsberaterteams. Ich werde wohl wissen, wie es ist.
Ist schon bemerkenswert, was hier manche von sich geben
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
09.07.2020, 22:52
(09.07.2020, 22:29)Gast schrieb:Beim OLG Hamm? Sure....(09.07.2020, 10:41)Gast schrieb:(08.07.2020, 21:02)Gast schrieb: Es sind zwei Noten, nach denen ausgewählt wird. Das erste Examen zählt zur Hälfte rein.Das ist im OLG Bezirk Hamm definitiv nicht so. Die gucken eher auf die Note in den staatlichen Stationen des Refs. Kenne mehrere Richter auf Probe, die im Laufe des letzten Jahres eingestellt wurden, mit einem ausreichend im Ersten, dafür aber super Stationsnoten. Die kriegt man hier dafür auch nicht hinterher geworfen, sondern muss wirklich was bringen.
Quelle: Eigene Erfahrung im Auswahlverfahren.
War aber auch schon früher so.
Ich bin Mitglied des Einstellungsberaterteams. Ich werde wohl wissen, wie es ist.
Ist schon bemerkenswert, was hier manche von sich geben
Ist schon bemerkenswert, was hier manche von sich geben. :D
10.07.2020, 06:57
Dass beide Examina berücksichtigt werden steht bereits in der Broschüre des OLG Hamm. Lesen bildet.
Ich zitiere:
"Die für eine Einstellung in den richterlichen Dienst erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich an- hand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. (...)
Aufgrund des für den öffentlichen Dienst geltenden Prinzips der Bestenauslese werden die Bewerber grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer fachlichen Quali- fikation zu den Auswahlterminen eingeladen. Welche Bewerber zu welchem Zeitpunkt eine Einladung zum Vorstellungstermin erhalten, ist dementsprechend von der Zahl der Bewerber und der zu besetzenden Stellen sowie von den Examensergebnissen der Bewerber abhängig."
Natürlich ist aber nur eine Punktzahl über 7,76 Voraussetzung für die Einladung. Das heißt aber nicht, dass das erste Examen bei der Auswahl keine Berücksichtigung findet.
Ich zitiere:
"Die für eine Einstellung in den richterlichen Dienst erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich an- hand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. (...)
Aufgrund des für den öffentlichen Dienst geltenden Prinzips der Bestenauslese werden die Bewerber grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer fachlichen Quali- fikation zu den Auswahlterminen eingeladen. Welche Bewerber zu welchem Zeitpunkt eine Einladung zum Vorstellungstermin erhalten, ist dementsprechend von der Zahl der Bewerber und der zu besetzenden Stellen sowie von den Examensergebnissen der Bewerber abhängig."
Natürlich ist aber nur eine Punktzahl über 7,76 Voraussetzung für die Einladung. Das heißt aber nicht, dass das erste Examen bei der Auswahl keine Berücksichtigung findet.
10.07.2020, 09:01
Ist ja komisch, wieso bekommt man diese Info nicht, wenn man beim OLG Hamm anruft? Ich habe im ersten Examen z.B. zweistellig. Habe ich dadurch bei der Einladung(!) wirklich einen Vorteil gegenüber jemandem, der im zweiten Examen eine Nachkommastelle besser ist, aber evtl. ein schlechteres Erstes hat?
10.07.2020, 09:17
Wegen der Möglichkeit der Konkurrentenklage müssen natürlich intern für die Einladung gewichtete Bewerberlisten geführt werden. Wie die sich genau zusammen setzen und welchen Platz Du in Deiner Einladungsrunde eingenommen hast, erfährst Du genau erst bei im Rahmen des Vortrags in einem etwaigen Klageverfahren.
IdR sichten die Bundesländer -unabhängig von den jeweiligen Mindestnoten- natürlich die gesamten Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen der/des Bewerber*in/s. Meist wird das zweite Examen doppelt gewichtet und das erste einfach. Das Ergebnis der Summe durch 3 gibt Dir dann die Basisnote. Diese kann durch Dr./LL.M./Berufsausbildung/herausragende Stationsleistungen dann noch erhöht werden.
Bsp:
A hat 7,5 im ersten, 9,0 im zweiten. Gibt 8,5 Basisnote.
B hat 10 im ersten, 7,9 im Zweiten. Gibt 8,6 plus Dr.-Bonus. Damit liegt B "vorne".
C hat 7,9 im ersten und 9,0 im Zweiten und schlägt mit 8,63 aber den A und die B.
Die Sonderpunkte mischen das Ganze dann noch einmal durch.
IdR sichten die Bundesländer -unabhängig von den jeweiligen Mindestnoten- natürlich die gesamten Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen der/des Bewerber*in/s. Meist wird das zweite Examen doppelt gewichtet und das erste einfach. Das Ergebnis der Summe durch 3 gibt Dir dann die Basisnote. Diese kann durch Dr./LL.M./Berufsausbildung/herausragende Stationsleistungen dann noch erhöht werden.
Bsp:
A hat 7,5 im ersten, 9,0 im zweiten. Gibt 8,5 Basisnote.
B hat 10 im ersten, 7,9 im Zweiten. Gibt 8,6 plus Dr.-Bonus. Damit liegt B "vorne".
C hat 7,9 im ersten und 9,0 im Zweiten und schlägt mit 8,63 aber den A und die B.
Die Sonderpunkte mischen das Ganze dann noch einmal durch.
10.07.2020, 09:26
Also ab 9 Punkten im 2. Examen wird man in Hamm immer bevorzugt eingeladen. Egal wie die anderen Noten sind. Ergibt sich auch aus der Broschüre und wird auch so kommuniziert.
10.07.2020, 09:32
(10.07.2020, 09:17)Auch Bln schrieb: Wegen der Möglichkeit der Konkurrentenklage müssen natürlich intern für die Einladung gewichtete Bewerberlisten geführt werden. Wie die sich genau zusammen setzen und welchen Platz Du in Deiner Einladungsrunde eingenommen hast, erfährst Du genau erst bei im Rahmen des Vortrags in einem etwaigen Klageverfahren.
IdR sichten die Bundesländer -unabhängig von den jeweiligen Mindestnoten- natürlich die gesamten Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen der/des Bewerber*in/s. Meist wird das zweite Examen doppelt gewichtet und das erste einfach. Das Ergebnis der Summe durch 3 gibt Dir dann die Basisnote. Diese kann durch Dr./LL.M./Berufsausbildung/herausragende Stationsleistungen dann noch erhöht werden.
Bsp:
A hat 7,5 im ersten, 9,0 im zweiten. Gibt 8,5 Basisnote.
B hat 10 im ersten, 7,9 im Zweiten. Gibt 8,6 plus Dr.-Bonus. Damit liegt B "vorne".
C hat 7,9 im ersten und 9,0 im Zweiten und schlägt mit 8,63 aber den A und die B.
Die Sonderpunkte mischen das Ganze dann noch einmal durch.
Wird das in Berlin so gemacht, insbesondere mit der doppelten Gewichtung des zweiten Examens?
15.07.2020, 12:38
Weiß jemand etwas zur aktuellen Einstellungssituation am OLG Köln? Ich bringe knapp über 9 im zweiten Examen und knapp unter 8 im ersten Examen mit.
Ich war bislang außerhalb der Justiz tätig und bin mittlerweile Ende 30. Fällt man damit sehr aus dem Rahmen?
Ich war bislang außerhalb der Justiz tätig und bin mittlerweile Ende 30. Fällt man damit sehr aus dem Rahmen?
15.07.2020, 12:57
(15.07.2020, 12:38)Gast schrieb: Weiß jemand etwas zur aktuellen Einstellungssituation am OLG Köln? Ich bringe knapp über 9 im zweiten Examen und knapp unter 8 im ersten Examen mit.
Ich war bislang außerhalb der Justiz tätig und bin mittlerweile Ende 30. Fällt man damit sehr aus dem Rahmen?
Die meisten Bewerber hatten minimal 2x9;x. Aber mit Berufserfahrung vielleicht.
15.07.2020, 15:25
(15.07.2020, 12:38)Gast schrieb: Weiß jemand etwas zur aktuellen Einstellungssituation am OLG Köln? Ich bringe knapp über 9 im zweiten Examen und knapp unter 8 im ersten Examen mit.
Ich war bislang außerhalb der Justiz tätig und bin mittlerweile Ende 30. Fällt man damit sehr aus dem Rahmen?
Wenn du ein Mann bist hättest du noch eine Chance in dem Alter, als Frau eher nicht wegen verdeckter kombinierter Alters- und Geschlechtsdiskriminierung. Das Olg Köln hat aber auch Rechtspflegerstellen in E10, wenn es nicht reicht...
Aber im Grunde gilt, dass sie in Behörden junge formbare Leute wollen, sagen das wegen dem AGG aber nicht. Dann war offiziell immer ein Bewerber besser.