09.07.2020, 14:41
Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
09.07.2020, 14:47
(09.07.2020, 14:41)Gast schrieb: Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
Welche Art Behinderung hast du denn?
Du könntest offensiv deinen Arbeitgeber auf §88 SGB 3 hinweisen.
Förderungswürdige von bis zu 96 Monaten bis zu 70% Fes arbeitsentgelts
09.07.2020, 14:48
(09.07.2020, 14:47)Blub schrieb:(09.07.2020, 14:41)Gast schrieb: Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
Welche Art Behinderung hast du denn?
Du könntest offensiv deinen Arbeitgeber auf §88 SGB 3 hinweisen.
Förderungswürdige von bis zu 96 Monaten bis zu 70% Fes arbeitsentgelts
Schon abgeschickt bevor ich fertig war. Das Ganze macht dich auf jeden Fall lukrativer und interessant insoweit dir wenigstens ne Chance zu geben.
Gibt auch Übernahme kosten probebeschäftigung.
09.07.2020, 14:50
(09.07.2020, 14:41)Gast schrieb: Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
Genauso ist das aber gewollt, da die Nichteinladung bereits ein Indiz zur Benachteiligung darstellen kann und dann ein Entschädigungsanspruch nach AGG droht. Daher sind öffentliche Arbeitsgeber praktisch gezwungen, schwerbehinderte Bewerber einzuladen.
09.07.2020, 14:50
Ich bin nierenkrank, brauche eigentlich keine Unterstützung. Muss halt ab und zu ins Krankenhaus, weil ich immunschwach bin und mir was einfange. Im Alltag aber gut belastbar und auch sehr sportlich aktiv.
09.07.2020, 14:52
(09.07.2020, 14:50)Gast schrieb:(09.07.2020, 14:41)Gast schrieb: Hi,
ich bin schwerbehindert (GdB 60) mit 2xa. Nach der Rechtsprechung des BVerwG müssen Schwerbehinderte - um eine Benachteiligung auszuschließen - auf eine Bewerbung hin stets zu einem Gespräch eingeladen werden, es sei denn, diese sind offensichtlich ungeeignet. Für Juristen gilt das idR, wenn die Notenanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Ich habe mich schon mehrfach auf Stellen beworben, die formal 6,5 p erfordern. Das habe ich knapp nicht. Ich wurde jedesmal eingeladen, aber nie genommen. Natürlich ist es denkbar, dass am Ende die beste Note den Ausschlag gegeben hat. Trotzdem frage ich mich, ob diese Einladungen nicht nur den Zweck haben, die Geltendmachung von Ansprüchen später auszuschließen. So jedenfalls ist das für Schwerbehinderte nicht wirklich zielführend.
Hat man denn als Schwerbehinderte nach einem Gespräch reale Chancen, überhaupt genommen zu werden? Vor meinem Studium habe ich mich auch schon mehrmals zu Ausbildungen beworben, wurde aber immer abgelehnt.
Genauso ist das aber gewollt, da die Nichteinladung bereits ein Indiz zur Benachteiligung darstellen kann und dann ein Entschädigungsanspruch nach AGG droht. Daher sind öffentliche Arbeitsgeber praktisch gezwungen, schwerbehinderte Bewerber einzuladen.
Ja, das ist klar. Aber das musste doch auch dem BVerwG klargewesen sein, bevor es so geurteilt hat. Was nützt eine Gleichberechtigung auf dem Papier, wenn sie in der Praxis keine Rolle spielt?
09.07.2020, 14:53
Vielleicht verstehe ich den Gesetzeszweck hier falsch aber mE soll dadurch eher gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte mit solchen Qualifikationen auch eingeladen werden, die bei einem Nicht-Behinderten zu einer Einladung führen würden.
r
Wer also 2x 7P hat, würde als Nicht-Behinderter eingeladen werden. Nun soll sichergestellt werden, dass ein 2x 7P Schwerbehinderter nicht deswegen diskriminiert wird, weil er schwerbehindert ist. Also muss er zwingend eingeladen werden, in der Hoffnung, dass ein Arbeitgeber dann eher zu einer Einstellung des an sich ja qualifizierten Bewerbers neigt.
Du versuchst es ja eher als "Nachteilsausgleich" zu nehmen. Sprich, ein Nicht-Behinderter würde mit deiner Quali gar nicht erst eingeladen, du nun aber schon, weil du eben schwerbehindert bist. Dass du dann nur Absagen bekommst, weil du einen doppelten Malus hast (formale Anforderungen nicht erfüllt und schwerbehindert), verwundert leider nicht.
r
Wer also 2x 7P hat, würde als Nicht-Behinderter eingeladen werden. Nun soll sichergestellt werden, dass ein 2x 7P Schwerbehinderter nicht deswegen diskriminiert wird, weil er schwerbehindert ist. Also muss er zwingend eingeladen werden, in der Hoffnung, dass ein Arbeitgeber dann eher zu einer Einstellung des an sich ja qualifizierten Bewerbers neigt.
Du versuchst es ja eher als "Nachteilsausgleich" zu nehmen. Sprich, ein Nicht-Behinderter würde mit deiner Quali gar nicht erst eingeladen, du nun aber schon, weil du eben schwerbehindert bist. Dass du dann nur Absagen bekommst, weil du einen doppelten Malus hast (formale Anforderungen nicht erfüllt und schwerbehindert), verwundert leider nicht.
09.07.2020, 15:26
Wenn du glaubst diskriminiert zu werden dann verschweig es halt
09.07.2020, 15:36
09.07.2020, 15:58
Ganz einfacher Tipp: bewirb dich auf Stellen ohne Notengrenze (AA) oder auf Stellen im gehobenen Dienst (zb BAMF).
Im ÖD ist es angeblich von Vorteil, die SB anzugeben, weil die eine Quote erfüllen müssen und dich einladen. Wenn du eine körperliche Krankheit hast, sehen sie die Behinderung auch nicht an deinem Verhalten, wenn du eine psychische Krankheit hast aber schon, weil die Personaler oft Psychologen sind oder sonst wie geschult abweichendes Verhalten zu erkennen, Stichwort kommunikative Kompetenz. Die schreiben sich genau auf wie oft du lächelst und sie anguckst. Du kannst ja ein paar Bewerbungen ohne SB Ausweis machen und gucken, ob es besser läuft.
In der freien Wirtschaft würde ich das nie angeben, denn die müssen nicht einladen und das schadet einem da eher.
Leute mit Vorurteilen gibt es auch oft im ÖD. Ich frag mich, wie die dann die Quote erfüllen. Obwohl 5 % ja auch nicht so viel ist. Das erfüllen die wahrscheinlich schon mit denen, die im aktiven Dienst behindert geworden sind.
Im ÖD ist es angeblich von Vorteil, die SB anzugeben, weil die eine Quote erfüllen müssen und dich einladen. Wenn du eine körperliche Krankheit hast, sehen sie die Behinderung auch nicht an deinem Verhalten, wenn du eine psychische Krankheit hast aber schon, weil die Personaler oft Psychologen sind oder sonst wie geschult abweichendes Verhalten zu erkennen, Stichwort kommunikative Kompetenz. Die schreiben sich genau auf wie oft du lächelst und sie anguckst. Du kannst ja ein paar Bewerbungen ohne SB Ausweis machen und gucken, ob es besser läuft.
In der freien Wirtschaft würde ich das nie angeben, denn die müssen nicht einladen und das schadet einem da eher.
Leute mit Vorurteilen gibt es auch oft im ÖD. Ich frag mich, wie die dann die Quote erfüllen. Obwohl 5 % ja auch nicht so viel ist. Das erfüllen die wahrscheinlich schon mit denen, die im aktiven Dienst behindert geworden sind.