08.07.2020, 08:36
Wie sieht es mit 670,662 als Rechtsgrund aus, weil der Beklagte meinte der Gegenwert für die Pflege etc. wäre noch höher ?
08.07.2020, 08:38
Eine Frage: Wiegt es schwer, wenn man in der Z3 in NRW durch einzelrichter hat entscheiden lassen, obwohl es die Kammer war? Hab es aus Flüchtigkeit einfach übersehen...
08.07.2020, 08:45
(08.07.2020, 08:38)GastNRW7 schrieb: Eine Frage: Wiegt es schwer, wenn man in der Z3 in NRW durch einzelrichter hat entscheiden lassen, obwohl es die Kammer war? Hab es aus Flüchtigkeit einfach übersehen...
Mach dir keinen Kopf! Das wird definitiv nicht kriegsentscheidend sein. Ich will nicht wissen, was ich alles für Flüchtigkeitsfehler gemacht habe...
08.07.2020, 09:13
@ NDS Verbesserer
Ich gehe davon aus, dass ich die Rsp und das Gutachten falsch verstanden habe. Das mit dem Gutachten und der Rsp war halt genau mein Fehler. Ich kam generell nicht mit der Klausur klar und musste mitten im Gutachten aufhören und den praktischen Teil anfangen. Bis dahin war das alles noch halbwegs logisch in meinem Kopf. Als ich dann aber im Mandantenschreiben gemerkt habe, es macht kein Sinn, musste ich aus Zeitgründen halt durchziehen.
In der Klausur war dann halt die Voraussetzung für die Einstellung nach dem Klägervortrag nicht schlüssig. Konsequenterweise ergeht dann nur ein unechtes VU (Deshalb Flucht in die Säumnis). Um halbwegs die Kurve zu bekommen hab ich einfach gesagt, die Verteidigung wäre aber dennoch aussichtslos, weil der Kläger durch ein weiteres SV Gutachten die Voraussetzung für die Einstellung leicht beweisen kann. Die anderen Voraussetzungen liegen halt vor, insb. Kein Ausschluss, kein erheblicher Vortrag möglich. Zudem hab ich dann eine außergerichtliche Einigung empfohlen, weil der Kläger noch den Titel hat. Das und die Umsetzung der Maßnahmen sollte schnell passieren, da die Behörde schon die Anordnung nach 26 BImSchG getroffen hat und die dann die Genehmigung widerrufen kann.
Durch diesen Fehler kommt bei mir das komische Ergebnis raus und nicht, weil du das falsch interpretiert hat oder ähnliches. Im Nachhinein macht deine Lösung auch viel mehr Sinn :D
Ich gehe davon aus, dass ich die Rsp und das Gutachten falsch verstanden habe. Das mit dem Gutachten und der Rsp war halt genau mein Fehler. Ich kam generell nicht mit der Klausur klar und musste mitten im Gutachten aufhören und den praktischen Teil anfangen. Bis dahin war das alles noch halbwegs logisch in meinem Kopf. Als ich dann aber im Mandantenschreiben gemerkt habe, es macht kein Sinn, musste ich aus Zeitgründen halt durchziehen.
In der Klausur war dann halt die Voraussetzung für die Einstellung nach dem Klägervortrag nicht schlüssig. Konsequenterweise ergeht dann nur ein unechtes VU (Deshalb Flucht in die Säumnis). Um halbwegs die Kurve zu bekommen hab ich einfach gesagt, die Verteidigung wäre aber dennoch aussichtslos, weil der Kläger durch ein weiteres SV Gutachten die Voraussetzung für die Einstellung leicht beweisen kann. Die anderen Voraussetzungen liegen halt vor, insb. Kein Ausschluss, kein erheblicher Vortrag möglich. Zudem hab ich dann eine außergerichtliche Einigung empfohlen, weil der Kläger noch den Titel hat. Das und die Umsetzung der Maßnahmen sollte schnell passieren, da die Behörde schon die Anordnung nach 26 BImSchG getroffen hat und die dann die Genehmigung widerrufen kann.
Durch diesen Fehler kommt bei mir das komische Ergebnis raus und nicht, weil du das falsch interpretiert hat oder ähnliches. Im Nachhinein macht deine Lösung auch viel mehr Sinn :D
08.07.2020, 09:26
@ NDS Verbesserer
Mein Ziel war es dann einfach einen Praktischen Teil abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich die Klausur nicht bestanden habe. Aber mit einem praktischen Teil besteht in meinem Fall wenigstens die 1%tige Chance, dass ich keine Null Punkte bekomme. Hätte ich von vorne angefangen, hätte ich kein ganzes Gutachten und keinen praktischen Teil abgegeben. Und das sind definitiv Null Punkte. Also meine Devise war Schadensbegrenzung :D :D
Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten Klausuren keinen Knoten bekomme :D :D
Mein Ziel war es dann einfach einen Praktischen Teil abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich die Klausur nicht bestanden habe. Aber mit einem praktischen Teil besteht in meinem Fall wenigstens die 1%tige Chance, dass ich keine Null Punkte bekomme. Hätte ich von vorne angefangen, hätte ich kein ganzes Gutachten und keinen praktischen Teil abgegeben. Und das sind definitiv Null Punkte. Also meine Devise war Schadensbegrenzung :D :D
Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten Klausuren keinen Knoten bekomme :D :D
08.07.2020, 09:29
(08.07.2020, 09:26)Prüfling NDS schrieb: @ NDS Verbesserer
Mein Ziel war es dann einfach einen Praktischen Teil abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich die Klausur nicht bestanden habe. Aber mit einem praktischen Teil besteht in meinem Fall wenigstens die 1%tige Chance, dass ich keine Null Punkte bekomme. Hätte ich von vorne angefangen, hätte ich kein ganzes Gutachten und keinen praktischen Teil abgegeben. Und das sind definitiv Null Punkte. Also meine Devise war Schadensbegrenzung :D :D
Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten Klausuren keinen Knoten bekomme :D :D
Ach wir werden sehen. :) ... Ich habe bestimmt auch nicht alles komplett richtig. Wer weiß wie man das alles hätte einbauen sollen. Mach dich nicht verrückt. Morgen dann Strafrecht.
08.07.2020, 09:36
(08.07.2020, 09:29)NDS Verbesserer schrieb:(08.07.2020, 09:26)Prüfling NDS schrieb: @ NDS Verbesserer
Mein Ziel war es dann einfach einen Praktischen Teil abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich die Klausur nicht bestanden habe. Aber mit einem praktischen Teil besteht in meinem Fall wenigstens die 1%tige Chance, dass ich keine Null Punkte bekomme. Hätte ich von vorne angefangen, hätte ich kein ganzes Gutachten und keinen praktischen Teil abgegeben. Und das sind definitiv Null Punkte. Also meine Devise war Schadensbegrenzung :D :D
Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten Klausuren keinen Knoten bekomme :D :D
Ach wir werden sehen. :) ... Ich habe bestimmt auch nicht alles komplett richtig. Wer weiß wie man das alles hätte einbauen sollen. Mach dich nicht verrückt. Morgen dann Strafrecht.
Genau so ist es. Es ärgert mich natürlich sehr und ich bin auch enttäuscht, aber sowas kann halt passieren. Ich denke mir da dann eher: Das ist eine Klausur von 8 und wir haben noch 4 Klausuren vor uns
08.07.2020, 11:42
(08.07.2020, 09:36)Prüfling NDS schrieb:(08.07.2020, 09:29)NDS Verbesserer schrieb:(08.07.2020, 09:26)Prüfling NDS schrieb: @ NDS Verbesserer
Mein Ziel war es dann einfach einen Praktischen Teil abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich die Klausur nicht bestanden habe. Aber mit einem praktischen Teil besteht in meinem Fall wenigstens die 1%tige Chance, dass ich keine Null Punkte bekomme. Hätte ich von vorne angefangen, hätte ich kein ganzes Gutachten und keinen praktischen Teil abgegeben. Und das sind definitiv Null Punkte. Also meine Devise war Schadensbegrenzung :D :D
Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten Klausuren keinen Knoten bekomme :D :D
Ach wir werden sehen. :) ... Ich habe bestimmt auch nicht alles komplett richtig. Wer weiß wie man das alles hätte einbauen sollen. Mach dich nicht verrückt. Morgen dann Strafrecht.
Genau so ist es. Es ärgert mich natürlich sehr und ich bin auch enttäuscht, aber sowas kann halt passieren. Ich denke mir da dann eher: Das ist eine Klausur von 8 und wir haben noch 4 Klausuren vor uns
Ich denke ich habe auch sehr viel schon zu unsauber und auch falsch geprüft :) vor allem bei Klausur 2, weil ich da beim Mangel schon rausflog und mich das total verwirrte und da möchte ich dann nicht wissen, wie der Schriftsatz aussieht :-/ .. und Klausur 3 wegen der wirren Prüfung, weil ich den SV schwierig fand und in Zeitnot geriet. (In den Stationen bestimmt auch wieder streitige, erhebliche Tatsachen vergessen, wo ich dachte das seien reine Rechtsansichten) Das war einfach zu viel Text. :D Da hieß es dann bei beiden versuchen so viel wie möglich anzusprechen. Habe ja beim ersten Mal auch gerade so bestanden, denke aber es kann für ein paar Pünktchen mehr reichen. Vor allem Klausur 4 und auch 1 waren jetzt nicht so schlecht. Hatte das letzte Mal gerade 13,5 P aus Zivilrecht gesammelt.
Morgen wird wieder ein einziges Zeitproblem werden. Viel Erfolg dafür ;)
08.07.2020, 12:17
(08.07.2020, 08:36)Gastnrw2030 schrieb: Wie sieht es mit 670,662 als Rechtsgrund aus, weil der Beklagte meinte der Gegenwert für die Pflege etc. wäre noch höher ?
Ich habe berechtigte GoA wegen der Pflege usw diskutiert, da sie ein behaltensgrund bei 812 sein kann. Ich hab sie aber abgelehnt wegen 685, da er seine Leistungen in den letzten 6 Jahren nicht bezahlt haben wollte. Ich finde Auftrag im konkreten Fall eher abwegig mM nach, aber im Gutachten kann man vieles ansprechen.
08.07.2020, 15:05
wie seid ihr mit der Prozessführungsbefugnis umgegangen? Es wurde ja gerügt, dass nicht die unbekannten Erben, sondern die Nachlasspflegerin selbst Klägerin hätte sein müssen?