07.07.2020, 12:05
(07.07.2020, 11:55)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:37)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:26)Gast Gast schrieb: Wobei dieses "leicht" wechseln eben so eine Sache ist...
Natürlich kannst du nach vier Jahren in einer GK in die Justiz wechseln. Wenn du deinen Lebensstil nie an dein GK-Gehalt angepasst hast. Wer aber erstmal in die große Wohnung umgezogen ist und sich ein teures Auto geleast hat plus anderen Schnickschnack, der schaut dann auf einmal doof, wenn sich das verfügbare Netto fast halbiert.
Und eben auch der Wechsel in Unternehmen, das geht oftmals gut aber ist eben auch nicht sicher sicher. Insbesondere wenn man die beiden Wünsche hat, dass man nicht groß umziehen will und das Gehalt sich doch auch nicht halbiert. Dann merkt man aber auch schnell, dass Gehälter von 140k oder mehr in Unternehmen absolute Spitzengehälter sind, die oftmals auf Geschäftsführer oder große Abteilungsleiter Niveau sind. Auch da kann die Einbuße schmerzhaft sein, weil eben viele GK-Anwälte gerne zu big pharma oder BMW/VW und Co wollen und man dort nicht auf explizit den einen Anwalt wartet.
Daher kommt es immer wieder vor, dass sich gute GK Anwälte nach ein paar Jahren in eine "Sackgasse" manövriert haben.
100k im Unternehmen sind allerdings nach einigen Jahren GK gut realisierbar. Und da ist der Fall doch recht weich. Das ist immer noch deutlich mehr als in der Justiz.
Und von den 100000 geht einiges ab für die private Altersvorsorge - neben den Beiträgen zum versorgungswerk. Dazukommen noch die hohen Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ach ja, den Immobilienkredit gibts Ja auch noch. Die Leute im öd oder in der Justiz müssen diese Vorsorge nicht betreiben. Ihnen bleibt mehr netto.Die Leute merken eins nicht: sie können noch so 6stellig verdienen - gegen die staatliche allimentation kommt unterm Strich kein 6stelliges gk Gehalt an
Lol, ja genau.
Rechnen wir mal: 100k brutto bedeuten bei SK1 4.529 netto im Monat. Ich für meinen Teil bin gesetzlich versichert, daher geht da keine KV von ab. Versorgungswerkbeiträge sind da auch schon abgezogen. Von mir aus kannst du da noch 100 bis 200 pro Monat für ein ETF-Portfolio und 50 pro Monat für die BUV abziehen. Dann bist du bei der Rente aus Versorgungswerk und ETF-Portfolio mindestens auf Pensionsniveau.
R1 bei SK1, Stufe 1 in Berlin: 3.384 netto. Davon geht aber noch die PKV ab mit ca. 250 - 300. Also ca. 3000 netto.
07.07.2020, 12:11
(07.07.2020, 11:53)Gast Gast schrieb: Wie gesagt, so "weich" wird es dann teilweise nicht. Selbst wenn man 100k realisiert.
Du wechselst nach dem vierten Jahr bei Freshfields, lief gut, warst Senior, hast nen kleinen Bonus bekommen und damit 160k. Macht netto 7,5 im Monat. Und dann gibt's auf einmal 4,7 netto.
Wie gesagt, es geht gar nicht darum, dass 100k nicht ein top Gehalt wären, sondern darum, dass man sich schnell einen Lebensstil passend zum Gehalt angewöhnt und ein Einbruch von 30-40% dann schmerzt. Und eben Kollegen, die vielleicht mit 80k eingestiegen sind, auf einmal an einem Gehalts technisch vorbeiziehen. Deswegen sollte man nicht nur aufs Einstiegsgehalt schauen.
Diese Argumentations steht aber schon auf wackeligen Füßen. Lieber 60k statt 120k als Einstieg, damit man später bloß nie Rückschritte macht? Niemand ist gezwungen, seinen Lebensstil so zu verändern, dass er nicht mehr ohne 160k-Gehalt leben kann. Die meisten GK-Anwälte können auch vorausschauend denken. Viele ziehen vielleicht in eine teurere Wohnung für um die 2k Warmmiete - zu zweit. Und gönnen sich ein paar Urlaube. Urlaube kann man einfach wieder reduzieren, 2k Warmmiete zu zweit kann man auch mit 4,7 netto finanzieren (häufig verdient der Partner ja auch noch).
Ich finde die Idee, nicht nur aufs Einstiegsgehalt zu schauen, durchaus sinnvoll - aber woher hat man denn beim 80k-Job die Gewissheit, dass man es dort zum Partner schafft? Nur, weil die Einheit kleiner ist, heißt das nicht, dass dort Associates zum Partner gemacht werden sollen. Gerade in kleineren Einheiten ist es nicht unüblich, dass der Mandantenkontakt vor allem über den Partner läuft, wieso sollte der Associate da zum Partner aufgebaut werden? Mag vorkommen, muss aber nicht. Demgegenüber wird die Mitarbeit in einer GK in manchen Unternehmen gerne als Erfahrung gesehen und der Wechsel in kleinere Einheiten bleibt idR auch möglich.
07.07.2020, 12:13
So groß ist der Unterschied da aber nicht.. dafür, dass du 50% mehr arbeitest. Als Richter kannst locker noch Nebenverdienst machen.
07.07.2020, 12:17
(07.07.2020, 12:05)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:55)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:37)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:26)Gast Gast schrieb: Wobei dieses "leicht" wechseln eben so eine Sache ist...
Natürlich kannst du nach vier Jahren in einer GK in die Justiz wechseln. Wenn du deinen Lebensstil nie an dein GK-Gehalt angepasst hast. Wer aber erstmal in die große Wohnung umgezogen ist und sich ein teures Auto geleast hat plus anderen Schnickschnack, der schaut dann auf einmal doof, wenn sich das verfügbare Netto fast halbiert.
Und eben auch der Wechsel in Unternehmen, das geht oftmals gut aber ist eben auch nicht sicher sicher. Insbesondere wenn man die beiden Wünsche hat, dass man nicht groß umziehen will und das Gehalt sich doch auch nicht halbiert. Dann merkt man aber auch schnell, dass Gehälter von 140k oder mehr in Unternehmen absolute Spitzengehälter sind, die oftmals auf Geschäftsführer oder große Abteilungsleiter Niveau sind. Auch da kann die Einbuße schmerzhaft sein, weil eben viele GK-Anwälte gerne zu big pharma oder BMW/VW und Co wollen und man dort nicht auf explizit den einen Anwalt wartet.
Daher kommt es immer wieder vor, dass sich gute GK Anwälte nach ein paar Jahren in eine "Sackgasse" manövriert haben.
100k im Unternehmen sind allerdings nach einigen Jahren GK gut realisierbar. Und da ist der Fall doch recht weich. Das ist immer noch deutlich mehr als in der Justiz.
Und von den 100000 geht einiges ab für die private Altersvorsorge - neben den Beiträgen zum versorgungswerk. Dazukommen noch die hohen Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ach ja, den Immobilienkredit gibts Ja auch noch. Die Leute im öd oder in der Justiz müssen diese Vorsorge nicht betreiben. Ihnen bleibt mehr netto.Die Leute merken eins nicht: sie können noch so 6stellig verdienen - gegen die staatliche allimentation kommt unterm Strich kein 6stelliges gk Gehalt an
Lol, ja genau.
Rechnen wir mal: 100k brutto bedeuten bei SK1 4.529 netto im Monat. Ich für meinen Teil bin gesetzlich versichert, daher geht da keine KV von ab. Versorgungswerkbeiträge sind da auch schon abgezogen. Von mir aus kannst du da noch 100 bis 200 pro Monat für ein ETF-Portfolio und 50 pro Monat für die BUV abziehen. Dann bist du bei der Rente aus Versorgungswerk und ETF-Portfolio mindestens auf Pensionsniveau.
R1 bei SK1, Stufe 1 in Berlin: 3.384 netto. Davon geht aber noch die PKV ab mit ca. 250 - 300. Also ca. 3000 netto.
Was bei deinem Vergleich etwas hinkt, ist, dass du für dich davon ausgehst, es läuft alles top und du bekommst irgendwo nach ein paar Jahren 100k für 40h. Sehe ich nicht als unrealistisch, aber in den paar Jahren ist in der Justiz mehr als 0 Erfahrungsstufen drin und wenns gut läuft ggf. ne R2 Beförderung.
Aber klar, wer sich nach Geld richtet, sollte nicht in die Justiz gehen. Da ist bei den GKen, Boutiquen, mittelständischen Kanzleien, Unternehmen etc. sicherlich mehr zu holen. Aber für n gutes Leben reicht sicherlich auch das Gehalt eines Richters / StA.
Genauso sollte man aber nicht in ne GK gehen und hoffen man schiebt ne ruhige Kugel und lässt sich irgendwann gut bezahlt in ein Unternehmen "versetzen", wenn es zum Partner in der GK nicht gereicht hat.
Mir persönlich könnte man die Zeit, die mir in einer GK "verloren" geht nicht bezahlen, deswegen bleibt mir nur der ÖD. Freue mich aber für jeden der in der GK (oder sonst wo) sein Glück findet.
07.07.2020, 12:18
(07.07.2020, 12:11)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:53)Gast Gast schrieb: Wie gesagt, so "weich" wird es dann teilweise nicht. Selbst wenn man 100k realisiert.
Du wechselst nach dem vierten Jahr bei Freshfields, lief gut, warst Senior, hast nen kleinen Bonus bekommen und damit 160k. Macht netto 7,5 im Monat. Und dann gibt's auf einmal 4,7 netto.
Wie gesagt, es geht gar nicht darum, dass 100k nicht ein top Gehalt wären, sondern darum, dass man sich schnell einen Lebensstil passend zum Gehalt angewöhnt und ein Einbruch von 30-40% dann schmerzt. Und eben Kollegen, die vielleicht mit 80k eingestiegen sind, auf einmal an einem Gehalts technisch vorbeiziehen. Deswegen sollte man nicht nur aufs Einstiegsgehalt schauen.
Diese Argumentations steht aber schon auf wackeligen Füßen. Lieber 60k statt 120k als Einstieg, damit man später bloß nie Rückschritte macht? Niemand ist gezwungen, seinen Lebensstil so zu verändern, dass er nicht mehr ohne 160k-Gehalt leben kann. Die meisten GK-Anwälte können auch vorausschauend denken. Viele ziehen vielleicht in eine teurere Wohnung für um die 2k Warmmiete - zu zweit. Und gönnen sich ein paar Urlaube. Urlaube kann man einfach wieder reduzieren, 2k Warmmiete zu zweit kann man auch mit 4,7 netto finanzieren (häufig verdient der Partner ja auch noch).
Ich finde die Idee, nicht nur aufs Einstiegsgehalt zu schauen, durchaus sinnvoll - aber woher hat man denn beim 80k-Job die Gewissheit, dass man es dort zum Partner schafft? Nur, weil die Einheit kleiner ist, heißt das nicht, dass dort Associates zum Partner gemacht werden sollen. Gerade in kleineren Einheiten ist es nicht unüblich, dass der Mandantenkontakt vor allem über den Partner läuft, wieso sollte der Associate da zum Partner aufgebaut werden? Mag vorkommen, muss aber nicht. Demgegenüber wird die Mitarbeit in einer GK in manchen Unternehmen gerne als Erfahrung gesehen und der Wechsel in kleinere Einheiten bleibt idR auch möglich.
Ich habe nur mal ein paar Punkte aufgezählt. Natürlich wird irgendwer immer hier irgendwen kennen, wo es anders gelaufen ist, positiv wie negativ. Nur weil man mit 80k einsteigt, wird man nicht automatisch später mehr verdienen. Es war nur der Hinweis, dass man nicht ausschließlich auf Gehalt und Arbeitszeiten beim Einstieg schauen darf. Mit Weitblick einsteigen, clever wechseln, so muss man es machen.
Ich bin damals in eine GK eingestiegen mit schon krassen Arbeitszeiten. Inzwischen gewechselt, arbeite weniger als zu meinem Berufseinstieg und verdiene 40% mehr. Wäre ich hier, wenn ich nicht in der GK angefangen hätte? Wahrscheinlich nein. Hätte ich die Arbeitszeiten bei dem Lohn jetzt, wenn ich in der GK geblieben wäre? Wahrscheinlich auch nein.
07.07.2020, 12:28
07.07.2020, 12:35
(07.07.2020, 12:17)Gast23 schrieb:(07.07.2020, 12:05)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:55)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:37)Gast schrieb:(07.07.2020, 11:26)Gast Gast schrieb: Wobei dieses "leicht" wechseln eben so eine Sache ist...
Natürlich kannst du nach vier Jahren in einer GK in die Justiz wechseln. Wenn du deinen Lebensstil nie an dein GK-Gehalt angepasst hast. Wer aber erstmal in die große Wohnung umgezogen ist und sich ein teures Auto geleast hat plus anderen Schnickschnack, der schaut dann auf einmal doof, wenn sich das verfügbare Netto fast halbiert.
Und eben auch der Wechsel in Unternehmen, das geht oftmals gut aber ist eben auch nicht sicher sicher. Insbesondere wenn man die beiden Wünsche hat, dass man nicht groß umziehen will und das Gehalt sich doch auch nicht halbiert. Dann merkt man aber auch schnell, dass Gehälter von 140k oder mehr in Unternehmen absolute Spitzengehälter sind, die oftmals auf Geschäftsführer oder große Abteilungsleiter Niveau sind. Auch da kann die Einbuße schmerzhaft sein, weil eben viele GK-Anwälte gerne zu big pharma oder BMW/VW und Co wollen und man dort nicht auf explizit den einen Anwalt wartet.
Daher kommt es immer wieder vor, dass sich gute GK Anwälte nach ein paar Jahren in eine "Sackgasse" manövriert haben.
100k im Unternehmen sind allerdings nach einigen Jahren GK gut realisierbar. Und da ist der Fall doch recht weich. Das ist immer noch deutlich mehr als in der Justiz.
Und von den 100000 geht einiges ab für die private Altersvorsorge - neben den Beiträgen zum versorgungswerk. Dazukommen noch die hohen Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ach ja, den Immobilienkredit gibts Ja auch noch. Die Leute im öd oder in der Justiz müssen diese Vorsorge nicht betreiben. Ihnen bleibt mehr netto.Die Leute merken eins nicht: sie können noch so 6stellig verdienen - gegen die staatliche allimentation kommt unterm Strich kein 6stelliges gk Gehalt an
Lol, ja genau.
Rechnen wir mal: 100k brutto bedeuten bei SK1 4.529 netto im Monat. Ich für meinen Teil bin gesetzlich versichert, daher geht da keine KV von ab. Versorgungswerkbeiträge sind da auch schon abgezogen. Von mir aus kannst du da noch 100 bis 200 pro Monat für ein ETF-Portfolio und 50 pro Monat für die BUV abziehen. Dann bist du bei der Rente aus Versorgungswerk und ETF-Portfolio mindestens auf Pensionsniveau.
R1 bei SK1, Stufe 1 in Berlin: 3.384 netto. Davon geht aber noch die PKV ab mit ca. 250 - 300. Also ca. 3000 netto.
Was bei deinem Vergleich etwas hinkt, ist, dass du für dich davon ausgehst, es läuft alles top und du bekommst irgendwo nach ein paar Jahren 100k für 40h. Sehe ich nicht als unrealistisch, aber in den paar Jahren ist in der Justiz mehr als 0 Erfahrungsstufen drin und wenns gut läuft ggf. ne R2 Beförderung.
Aber klar, wer sich nach Geld richtet, sollte nicht in die Justiz gehen. Da ist bei den GKen, Boutiquen, mittelständischen Kanzleien, Unternehmen etc. sicherlich mehr zu holen. Aber für n gutes Leben reicht sicherlich auch das Gehalt eines Richters / StA.
Genauso sollte man aber nicht in ne GK gehen und hoffen man schiebt ne ruhige Kugel und lässt sich irgendwann gut bezahlt in ein Unternehmen "versetzen", wenn es zum Partner in der GK nicht gereicht hat.
Mir persönlich könnte man die Zeit, die mir in einer GK "verloren" geht nicht bezahlen, deswegen bleibt mir nur der ÖD. Freue mich aber für jeden der in der GK (oder sonst wo) sein Glück findet.
Ja, die 100k bleiben ja auch nicht eingefroren. Das steigt natürlich auch mit der Zeit.
07.07.2020, 12:53
Ja, aber nicht beliebig auf 160T, auch nicht als seniores Mitglied der Rechtsabteilung eines Konzerns.
07.07.2020, 13:24
07.07.2020, 13:53
(07.07.2020, 13:24)Gast schrieb:(07.07.2020, 12:53)Gast schrieb: Ja, aber nicht beliebig auf 160T, auch nicht als seniores Mitglied der Rechtsabteilung eines Konzerns.
Nein, aber zumindest noch deutlich und dauerhaft über R1 oder auch R2.
Als Einstiegsgehalt hast du das Nettoeinkommen eines LG Präsidenten, das finde ich jetzt nicht sooo schlecht.