01.07.2020, 10:10
(01.07.2020, 10:09)GastHE schrieb:(01.07.2020, 10:07)Gast schrieb: Langsam ist es echt eine Qual. Man weiß gar nicht worauf man sich einstellen soll und die Zeit rennt...
Naja gut, worauf man sich Einstellen sollte ist in der mündlichen sein bestes geben. Auch ohne Protokolle kann man schonmal Aktenvorträge üben, materielles/prozessualles im allgemeinen wiederholen und vor allem aktuelle Rechtsprechung / Änderungen aufarbeiten.
Mit den Protokollen kann man das dann entsprechend der vorgegebenen Richtung vertiefen.
Dass die Konzentration unter dem Druck natürlich leidet, das ist ein anderes Thema. Merke ich ja selbst, da ich ständig hier im Forum hänge anstatt konzentriert zu lernen :D
Ja aber man hat ja nicht mal die Gewissheit, dass es eine mündliche Prüfung gibt..
01.07.2020, 10:11
Bei Kaiser steht auch die Kaiserlösung zu unserer Revisionsklausur zum Download zur Verfügung
01.07.2020, 10:20
01.07.2020, 10:44
01.07.2020, 10:49
(01.07.2020, 10:44)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:20)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:11)Gast schrieb: Bei Kaiser steht auch die Kaiserlösung zu unserer Revisionsklausur zum Download zur Verfügung
Die ist aber nicht ganz richtig...
Aha, weil?
Das Problem mit dem Verwertungsverbot ist nicht richtig gelöst. In ihrem Skript machen sie das auch anders (da richtig)
01.07.2020, 10:59
(01.07.2020, 10:49)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:44)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:20)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:11)Gast schrieb: Bei Kaiser steht auch die Kaiserlösung zu unserer Revisionsklausur zum Download zur Verfügung
Die ist aber nicht ganz richtig...
Aha, weil?
Das Problem mit dem Verwertungsverbot ist nicht richtig gelöst. In ihrem Skript machen sie das auch anders (da richtig)
Außerdem wäre bei dem Bankfall noch zu problematisieren gewesen, ob das Geld eine für den Täter fremde Sache war, oder ob ihm durch Herausgabe des Geldes nicht sogar Eigentum am Geld verschafft wurde.
01.07.2020, 10:59
(01.07.2020, 10:10)HesseinNn schrieb:(01.07.2020, 10:09)GastHE schrieb:(01.07.2020, 10:07)Gast schrieb: Langsam ist es echt eine Qual. Man weiß gar nicht worauf man sich einstellen soll und die Zeit rennt...
Naja gut, worauf man sich Einstellen sollte ist in der mündlichen sein bestes geben. Auch ohne Protokolle kann man schonmal Aktenvorträge üben, materielles/prozessualles im allgemeinen wiederholen und vor allem aktuelle Rechtsprechung / Änderungen aufarbeiten.
Mit den Protokollen kann man das dann entsprechend der vorgegebenen Richtung vertiefen.
Dass die Konzentration unter dem Druck natürlich leidet, das ist ein anderes Thema. Merke ich ja selbst, da ich ständig hier im Forum hänge anstatt konzentriert zu lernen :D
Ja aber man hat ja nicht mal die Gewissheit, dass es eine mündliche Prüfung gibt..
Das stimmt leider.. also auch ich habe die Angst am Ende doch durchgefallen zu sein :(
01.07.2020, 11:01
(01.07.2020, 10:49)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:44)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:20)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:11)Gast schrieb: Bei Kaiser steht auch die Kaiserlösung zu unserer Revisionsklausur zum Download zur Verfügung
Die ist aber nicht ganz richtig...
Aha, weil?
Das Problem mit dem Verwertungsverbot ist nicht richtig gelöst. In ihrem Skript machen sie das auch anders (da richtig)
Haben sie das inzwischen korrigiert?
In der Lösung online findet sich, dass die Richteraussnahme nicht greift. Was ist nun richtig?
01.07.2020, 11:05
(01.07.2020, 11:01)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:49)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:44)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:20)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:11)Gast schrieb: Bei Kaiser steht auch die Kaiserlösung zu unserer Revisionsklausur zum Download zur Verfügung
Die ist aber nicht ganz richtig...
Aha, weil?
Das Problem mit dem Verwertungsverbot ist nicht richtig gelöst. In ihrem Skript machen sie das auch anders (da richtig)
Haben sie das inzwischen korrigiert?
In der Lösung online findet sich, dass die Richteraussnahme nicht greift. Was ist nun richtig?
Ich meine auch, dass da zuerst stand, dass die Aussage des Richters verwendet werden durfte - so habe ich das in der Klausur auch gelöst. Gestern habe ich aber auch gesehen, dass da nun steht, dass die Aussage des Richters wegen des Verlöbnisses nicht hätte verwertet werden dürfen (und so ist es wohl auch richtig).
01.07.2020, 11:06
(01.07.2020, 11:05)GastHE schrieb:(01.07.2020, 11:01)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:49)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:44)Gast schrieb:(01.07.2020, 10:20)Gast schrieb: Die ist aber nicht ganz richtig...
Aha, weil?
Das Problem mit dem Verwertungsverbot ist nicht richtig gelöst. In ihrem Skript machen sie das auch anders (da richtig)
Haben sie das inzwischen korrigiert?
In der Lösung online findet sich, dass die Richteraussnahme nicht greift. Was ist nun richtig?
Ich meine auch, dass da zuerst stand, dass die Aussage des Richters verwendet werden durfte - so habe ich das in der Klausur auch gelöst. Gestern habe ich aber auch gesehen, dass da nun steht, dass die Aussage des Richters wegen des Verlöbnisses nicht hätte verwertet werden dürfen (und so ist es wohl auch richtig).
Shit