29.06.2020, 16:34
Richtig, aber:
Warum definiert man die herausragenden Bewerbungen dann über beide Examina, wenn die fachliche Auswahl nur auf das zweite Examen bezogen ist. Das macht - egal in welchem Kontext die 20 Punkte für "herausragende Bewerbungen" gesehen werden - keinen Sinn.
Warum definiert man die herausragenden Bewerbungen dann über beide Examina, wenn die fachliche Auswahl nur auf das zweite Examen bezogen ist. Das macht - egal in welchem Kontext die 20 Punkte für "herausragende Bewerbungen" gesehen werden - keinen Sinn.
29.06.2020, 16:47
Ohje ohje ohje, 11 Seiten Diskussion, ob es gerechtfertigt ist, dass Absolventen mit "ausreichend" im 2. faktisch vom Richterdienst ausgeschlossen sind.
Kein Klischee kommt dabei zu kurz. VB+ Absolventen seien ja nur humorlose Sozialspasten, die zwar gut subsumieren könnten und eine flinke Handschrift für die Klausuren hätten, aber lange keinen Rechtsfrieden schaffen könnten. Das kann ja der coole Sunnyboy, der zwei Mal ausreichend hat viel besser. Er hat ja seine Wahlstation in irgend einem Surferparadies in Südostasien gemacht und dort erfolgreich zwischen dem australischen Touristen und dem einheimischen Barkeeper vermittelt, als es darum ging, ob vier oder fünf Bier konsumiert wurden.
Der arrogante Zwei-Mal-Zweistellig-Segelschuhträger hat dagegen in der Wahlstation sechs Mal wöchentlich 15h-Tage in einer Großbude in Frankfurt geschoben und nichts für's Leben mitgenommen. Ich weiß.
Ist eigentlich schon mal jemandem hier aufgefallen, dass man auch außerhalb des Jura-Kosmos mit dem Mindestmaß des Bestehens zwar formell der Spitzengruppe gleichgestellt ist, sich aber einem trotzdem viel weniger Türen tatsächlich öffnen. Ein 1,0 und 3,8-Abiturient haben formell beide die Studienberechtigung erworben, nur hat der letztgenannte eine wesentlich geringere Auswahl an Studiengängen. Jemand mit einem 3,7-Bachelor ist formell genauso für den Master geeignet wie ein 1,2-Bachelor, nur wird der erstgenannte kaum ein Masterprogramm finden, das ihn nimmt.
Kein Klischee kommt dabei zu kurz. VB+ Absolventen seien ja nur humorlose Sozialspasten, die zwar gut subsumieren könnten und eine flinke Handschrift für die Klausuren hätten, aber lange keinen Rechtsfrieden schaffen könnten. Das kann ja der coole Sunnyboy, der zwei Mal ausreichend hat viel besser. Er hat ja seine Wahlstation in irgend einem Surferparadies in Südostasien gemacht und dort erfolgreich zwischen dem australischen Touristen und dem einheimischen Barkeeper vermittelt, als es darum ging, ob vier oder fünf Bier konsumiert wurden.
Der arrogante Zwei-Mal-Zweistellig-Segelschuhträger hat dagegen in der Wahlstation sechs Mal wöchentlich 15h-Tage in einer Großbude in Frankfurt geschoben und nichts für's Leben mitgenommen. Ich weiß.
Ist eigentlich schon mal jemandem hier aufgefallen, dass man auch außerhalb des Jura-Kosmos mit dem Mindestmaß des Bestehens zwar formell der Spitzengruppe gleichgestellt ist, sich aber einem trotzdem viel weniger Türen tatsächlich öffnen. Ein 1,0 und 3,8-Abiturient haben formell beide die Studienberechtigung erworben, nur hat der letztgenannte eine wesentlich geringere Auswahl an Studiengängen. Jemand mit einem 3,7-Bachelor ist formell genauso für den Master geeignet wie ein 1,2-Bachelor, nur wird der erstgenannte kaum ein Masterprogramm finden, das ihn nimmt.
29.06.2020, 17:08
(29.06.2020, 16:47)Sunnyboy schrieb: Ohje ohje ohje, 11 Seiten Diskussion, ob es gerechtfertigt ist, dass Absolventen mit "ausreichend" im 2. faktisch vom Richterdienst ausgeschlossen sind.
Kein Klischee kommt dabei zu kurz. VB+ Absolventen seien ja nur humorlose Sozialspasten, die zwar gut subsumieren könnten und eine flinke Handschrift für die Klausuren hätten, aber lange keinen Rechtsfrieden schaffen könnten. Das kann ja der coole Sunnyboy, der zwei Mal ausreichend hat viel besser. Er hat ja seine Wahlstation in irgend einem Surferparadies in Südostasien gemacht und dort erfolgreich zwischen dem australischen Touristen und dem einheimischen Barkeeper vermittelt, als es darum ging, ob vier oder fünf Bier konsumiert wurden.
Der arrogante Zwei-Mal-Zweistellig-Segelschuhträger hat dagegen in der Wahlstation sechs Mal wöchentlich 15h-Tage in einer Großbude in Frankfurt geschoben und nichts für's Leben mitgenommen. Ich weiß.
Ist eigentlich schon mal jemandem hier aufgefallen, dass man auch außerhalb des Jura-Kosmos mit dem Mindestmaß des Bestehens zwar formell der Spitzengruppe gleichgestellt ist, sich aber einem trotzdem viel weniger Türen tatsächlich öffnen. Ein 1,0 und 3,8-Abiturient haben formell beide die Studienberechtigung erworben, nur hat der letztgenannte eine wesentlich geringere Auswahl an Studiengängen. Jemand mit einem 3,7-Bachelor ist formell genauso für den Master geeignet wie ein 1,2-Bachelor, nur wird der erstgenannte kaum ein Masterprogramm finden, das ihn nimmt.
Ein denkbar schlecht gewähltes Beispiel weil gerade bei den beiden Fragen neben der Note noch andere -und aufwendigere- Faktoren eine Rolle spielen wie Wartezeit, Eignungstests u.ä. und es daher gerade nicht ausschließlich nach der Note geht.
29.06.2020, 17:20
(29.06.2020, 17:08)Gast213 schrieb:(29.06.2020, 16:47)Sunnyboy schrieb: Ohje ohje ohje, 11 Seiten Diskussion, ob es gerechtfertigt ist, dass Absolventen mit "ausreichend" im 2. faktisch vom Richterdienst ausgeschlossen sind.
Kein Klischee kommt dabei zu kurz. VB+ Absolventen seien ja nur humorlose Sozialspasten, die zwar gut subsumieren könnten und eine flinke Handschrift für die Klausuren hätten, aber lange keinen Rechtsfrieden schaffen könnten. Das kann ja der coole Sunnyboy, der zwei Mal ausreichend hat viel besser. Er hat ja seine Wahlstation in irgend einem Surferparadies in Südostasien gemacht und dort erfolgreich zwischen dem australischen Touristen und dem einheimischen Barkeeper vermittelt, als es darum ging, ob vier oder fünf Bier konsumiert wurden.
Der arrogante Zwei-Mal-Zweistellig-Segelschuhträger hat dagegen in der Wahlstation sechs Mal wöchentlich 15h-Tage in einer Großbude in Frankfurt geschoben und nichts für's Leben mitgenommen. Ich weiß.
Ist eigentlich schon mal jemandem hier aufgefallen, dass man auch außerhalb des Jura-Kosmos mit dem Mindestmaß des Bestehens zwar formell der Spitzengruppe gleichgestellt ist, sich aber einem trotzdem viel weniger Türen tatsächlich öffnen. Ein 1,0 und 3,8-Abiturient haben formell beide die Studienberechtigung erworben, nur hat der letztgenannte eine wesentlich geringere Auswahl an Studiengängen. Jemand mit einem 3,7-Bachelor ist formell genauso für den Master geeignet wie ein 1,2-Bachelor, nur wird der erstgenannte kaum ein Masterprogramm finden, das ihn nimmt.
Ein denkbar schlecht gewähltes Beispiel weil gerade bei den beiden Fragen neben der Note noch andere -und aufwendigere- Faktoren eine Rolle spielen wie Wartezeit, Eignungstests u.ä. und es daher gerade nicht ausschließlich nach der Note geht.
Andere Faktoren als die genannten können eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Es gibt sehr viele zulassungsbeschränkte Studiengänge, wo man mit Überspringen der Notenhürde ohne Weiteres drin ist. Dass es noch Alternativwege wie Wartezeiten gibt, ändert nichts an der Sachlage für die Einstellung in den höheren Justizdienst. Es liegt auf der Hand, dass eine Auswahl nach dem Absitzen von Zeit mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Bestenauslese nicht vereinbar sein dürfte. Bei Master-Bewerbungen kommt es in der Tat neben den bisherigen Abschlussnoten auf viele weiche Faktoren an (zB Auslandsaufenthalte, Spezialisierung im Studium), aber bei einem unterdurchschnittlichen Abschluss ist es meist allein schon deshalb vorbei.
Ist bei "uns" vom Prinzip ja das Gleiche. Man kann von jedem Einzelausbilder eine Empfehlung bekommen haben, mit ausreichend im Examen hilft das alles nichts.
29.06.2020, 17:50
(29.06.2020, 15:20)Gast schrieb: Ich stimme allem Gesagten zu, nur tue ich mich schwer damit, das Examen als Ergebnis einer 10-jährigen Ausbildung zu bezeichnen. Denn gerade das ist es ja nicht, da nicht die in der Ausbildung erzielten Ergebnisse herangezogen werden, sondern die Ergebnisse von zwei Wochen. Das bringt natürlich Vorteile für besonders druckresistente Menschen mit sich und Nachteile für Leute, die da eher ihre Probleme haben.
Auch ist die Vergleichbarkeit im Examen genauso schwierig wie bei den Stationsnoten. Verschiedene Durchgänge sind schon mal gar nicht miteinander vergleichbar, da unterschiedliches getestet wird. Und auch innerhalb eines Durchgangs gibt es verschiedene Korrektoren, die Wert auf verschiedene Sachen legen. Der Eine hält eine nicht fertig gestellte Klausur für einen gravierenden Mangel und gibt 3 Punkte, der andere hat da vielleicht mehr Verständnis und gibt noch 7. Schon ist das schriftliche Ergebnis um 0,5 Punkte anders. Und wenn mir jemand erzählen will, dass sowas nicht regelmäßig vorkommt frage mal jemanden, der schon an Korrekturschulungen des LJPA teilgenommen hat. Da werden zu Testzwecken regelmäßig dieselben Klausuren von verschiedenen Leute korrigiert und die Ergebnisse weichen z. T. extrem voneinander ab. Da hilft auch ein Zweitkorrektor wenig, solange er das Votum des Erstkorrektors kennt.
ich will das Examen gar nicht schlecht machen, es trifft häufig schon den ungefähren Leistungsstand. Ein 4-Punkte Kandidat schreibt in keinem Examen 12 Punkte oder umgekehrt (Ausnahme vielleicht Prüfungsangst oder persönlicher Schicksalsschlag in nahem zeitlichen Zusammenhang). Aber ein 7-Punkte Kandidat kann in dem einen Durchgang problemlos neun Punkte holen und in dem anderen nur fünf. Und das ist, angesichts der gravierende Unterschiede, die zwischen fünf und neun Punkten hinsichtlich der Karriereoptionen bestehen, eine zu große Varianz. Da hilft auch der Verbesserungsversuch nicht, da den a) nicht alle Leute machen können und b) für diesen ja wieder dieselben Wahrscheinlichkeiten gelten.
Ich denke daher es gilt ein Verfahren zu finden, dass Leistungen aus einem längerem Zeitraum erfasst. Verbunden natürlich mit einer Erhöhung der Anzahl der zu erbringenden Leistungen. So ließe sich die nicht zu rechtfertigende Varianz des aktuellen Systems zumindest reduzieren. Alternativ könnte man, wie hier schon vorgeschlagen, auch auf ein vom Examen unabhängiges System der Erprobung für den Justizdienst setzen, wie es ja im normalen Arbeitsleben und auch im Rahmen der Beförderungsstellen schon praktiziert wird.
Das sehe ich auch so. Jura gut zu machen ist schwer, da darf es auch schwer sein, gute Noten zu bekommen und gute Noten dürfen die Voraussetzung für gute/wichtige Jobs sein. Dann muss aber das Prüfsystem auch möglichst objektiv sein und möglichst viel des sehr langen Ausbilungszeitraums abbilden. Da ist noch viel Luft nach oben.
29.06.2020, 18:45
Werde Anwalt, da reicht 2 x 4,1 in den Examina. Mit etwas Kühnheit machst du nach ein paar Jahren auch mehr Umsatz als ein Richter verdient.
29.06.2020, 18:55
(29.06.2020, 17:50)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:20)Gast schrieb: Ich stimme allem Gesagten zu, nur tue ich mich schwer damit, das Examen als Ergebnis einer 10-jährigen Ausbildung zu bezeichnen. Denn gerade das ist es ja nicht, da nicht die in der Ausbildung erzielten Ergebnisse herangezogen werden, sondern die Ergebnisse von zwei Wochen. Das bringt natürlich Vorteile für besonders druckresistente Menschen mit sich und Nachteile für Leute, die da eher ihre Probleme haben.
Auch ist die Vergleichbarkeit im Examen genauso schwierig wie bei den Stationsnoten. Verschiedene Durchgänge sind schon mal gar nicht miteinander vergleichbar, da unterschiedliches getestet wird. Und auch innerhalb eines Durchgangs gibt es verschiedene Korrektoren, die Wert auf verschiedene Sachen legen. Der Eine hält eine nicht fertig gestellte Klausur für einen gravierenden Mangel und gibt 3 Punkte, der andere hat da vielleicht mehr Verständnis und gibt noch 7. Schon ist das schriftliche Ergebnis um 0,5 Punkte anders. Und wenn mir jemand erzählen will, dass sowas nicht regelmäßig vorkommt frage mal jemanden, der schon an Korrekturschulungen des LJPA teilgenommen hat. Da werden zu Testzwecken regelmäßig dieselben Klausuren von verschiedenen Leute korrigiert und die Ergebnisse weichen z. T. extrem voneinander ab. Da hilft auch ein Zweitkorrektor wenig, solange er das Votum des Erstkorrektors kennt.
ich will das Examen gar nicht schlecht machen, es trifft häufig schon den ungefähren Leistungsstand. Ein 4-Punkte Kandidat schreibt in keinem Examen 12 Punkte oder umgekehrt (Ausnahme vielleicht Prüfungsangst oder persönlicher Schicksalsschlag in nahem zeitlichen Zusammenhang). Aber ein 7-Punkte Kandidat kann in dem einen Durchgang problemlos neun Punkte holen und in dem anderen nur fünf. Und das ist, angesichts der gravierende Unterschiede, die zwischen fünf und neun Punkten hinsichtlich der Karriereoptionen bestehen, eine zu große Varianz. Da hilft auch der Verbesserungsversuch nicht, da den a) nicht alle Leute machen können und b) für diesen ja wieder dieselben Wahrscheinlichkeiten gelten.
Ich denke daher es gilt ein Verfahren zu finden, dass Leistungen aus einem längerem Zeitraum erfasst. Verbunden natürlich mit einer Erhöhung der Anzahl der zu erbringenden Leistungen. So ließe sich die nicht zu rechtfertigende Varianz des aktuellen Systems zumindest reduzieren. Alternativ könnte man, wie hier schon vorgeschlagen, auch auf ein vom Examen unabhängiges System der Erprobung für den Justizdienst setzen, wie es ja im normalen Arbeitsleben und auch im Rahmen der Beförderungsstellen schon praktiziert wird.
Das sehe ich auch so. Jura gut zu machen ist schwer, da darf es auch schwer sein, gute Noten zu bekommen und gute Noten dürfen die Voraussetzung für gute/wichtige Jobs sein. Dann muss aber das Prüfsystem auch möglichst objektiv sein und möglichst viel des sehr langen Ausbilungszeitraums abbilden. Da ist noch viel Luft nach oben.
Ich empfinde Eure Erwiderung nicht als Widerspruch, sondern als logische Ergänzung meines Beitrags. Natürlich hat das juristische Examen ein Optimierungspotential und die Zuspitzung auf das Examen als einzig zählende Komponente führt zu Ungerechtigkeiten. Hier wird sich viel ändern müssen und mit der Zeit gegangen werden. Mir ist schleierhaft, wieso im Examen nicht ein Computer mit Zugang zu Beck-Online und Juris zugelassen wird, da das auch in der Praxis zur Verfügung steht. Man sollte den Fokus wieder mehr auf Zusammenhänge legen und die Reproduktion von auswendig gelerntem Wissen auf die Aspekte beschränken, die man auch in der Praxis erwarten kann. Die Rechtswissenschaft ist aber leider bei solchen Veränderungen sehr träge und hinkt gesellschaftlichen Veränderungen immer Jahre hinterher.
Zur Möglichkeit der Probezeit in der Justiz noch folgender Gedanke: Gerade in der Justiz findet der von Euch geforderte Erprobungszeitraum meiner Meinung nach sehr intensiv statt, auch viel intensiver als in der freien Wirtschaft. Das DRiG schreibt eine Probezeit von drei bis fünf Jahren vor, das ist doch eine sehr lange Zeit. Zwar werden hier tatsächlich nur grobe Fehlbesetzungen korrigiert, ich glaube aber das es aufgrund der guten Einstellungspolitik auch keinen größeren Korrekturbedarf gibt. Es gibt schlicht nicht DEN guten Richter bzw. DEN einzig wahren guten Stil. Vielmehr müssen die Gerichte verschiedene Herangehensweisen und Stile zulassen und auch fördern. Eine noch längere Probezeit währe mit der Unabhängigkeit des Richters auch nur schwer vereinbar. Denn das Wesen der Erprobung verhindert häufig mutige und richtige Entscheidungen junger Kollegen, die Angst haben anzuecken und allhergebrachtes hinterfragen wollen. Deswegen bin ich strikt gegen eine noch längere Erprobung.
29.06.2020, 20:34
(29.06.2020, 18:55)Der echte Norden schrieb: Ich empfinde Eure Erwiderung nicht als Widerspruch, sondern als logische Ergänzung meines Beitrags. Natürlich hat das juristische Examen ein Optimierungspotential und die Zuspitzung auf das Examen als einzig zählende Komponente führt zu Ungerechtigkeiten. Hier wird sich viel ändern müssen und mit der Zeit gegangen werden. Mir ist schleierhaft, wieso im Examen nicht ein Computer mit Zugang zu Beck-Online und Juris zugelassen wird, da das auch in der Praxis zur Verfügung steht. Man sollte den Fokus wieder mehr auf Zusammenhänge legen und die Reproduktion von auswendig gelerntem Wissen auf die Aspekte beschränken, die man auch in der Praxis erwarten kann. Die Rechtswissenschaft ist aber leider bei solchen Veränderungen sehr träge und hinkt gesellschaftlichen Veränderungen immer Jahre hinterher.Zum ersten Absatz agreed.
Zur Möglichkeit der Probezeit in der Justiz noch folgender Gedanke: Gerade in der Justiz findet der von Euch geforderte Erprobungszeitraum meiner Meinung nach sehr intensiv statt, auch viel intensiver als in der freien Wirtschaft. Das DRiG schreibt eine Probezeit von drei bis fünf Jahren vor, das ist doch eine sehr lange Zeit. Zwar werden hier tatsächlich nur grobe Fehlbesetzungen korrigiert, ich glaube aber das es aufgrund der guten Einstellungspolitik auch keinen größeren Korrekturbedarf gibt. Es gibt schlicht nicht DEN guten Richter bzw. DEN einzig wahren guten Stil. Vielmehr müssen die Gerichte verschiedene Herangehensweisen und Stile zulassen und auch fördern. Eine noch längere Probezeit währe mit der Unabhängigkeit des Richters auch nur schwer vereinbar. Denn das Wesen der Erprobung verhindert häufig mutige und richtige Entscheidungen junger Kollegen, die Angst haben anzuecken und allhergebrachtes hinterfragen wollen. Deswegen bin ich strikt gegen eine noch längere Erprobung.
Beim zweiten Absatz bin ich auch der Meinung, dass eine längere Probezeit als 3 Jahre weder notwendig noch zumutbar ist. Man könnte sie aber m.E. anders organisieren, um wirklich einen Eindruck von der Arbeit des/der Proberichter*in zu bekommen, statt ihn/sie nur als Verschiebemasse dahin zu verfrachten, wo gerade akuter Bedarf ist. Daraus resultierend dann zum Teil lange Fahrstrecken von einer Stunde pro Weg und mehr, die auf die Dauer auch Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben.
Mir schwebt eher eine Probezeit ähnlich dem Ref vor, in der man verschiedene Stationen an verschiedenen Gerichten durchläuft und am Ende bewertet wird, ob die Kandidati/der Kandidat für den Richterberuf geeignet ist. In drei Jahren könnte man sechs jeweils sechsmonatige Stationen absolvieren, 2 Zivilkammern am LG, zwei Zivildezernate am AG, einmal Strafkammer, einmal Strafrichter. Oder so ähnlich. Dadurch hätte der Ablauf wieder eine bestimmte Vergleichbarkeit und der Proberichter könnte verschiedene Rechtsgebiete kennen lernen und gleichzeitig seine "Verwendungsbreite" steigern. Sechs Monate sind auch lang genug, um ungeeignete Bewerber zu identifizieren. Dadurch hätte man einen besseren Eindruck als wenn Leute nur von AG zu AG verschoben werden, um da dann die Straf-, Familien- oder Betreuungssachen zu übernehmen, die sonst keiner am Gericht haben will.
So institutionalisiert könnte man die Probezeit dann auch für Kandidat*innen öffnen, die im Examen "nur" ausreichend abgeschnitten haben. Sie bekämen eine Chance ihre Fähigkeiten im Alltag unter realen Bedingungen zu beweisen und können - falls es nicht klappt - schnell wieder entlassen werden. Die daraus (vermeintlich) resultierende Zahl "falscher" Urteile (was auch immer das genau ist), ließe sich meines Erachtens verkraften, da es sich ausnahmslos um erstinstanzliche Gerichte handelt und den Betroffenen Rechtsmittel blieben. Ich glaube aber, dass die Zahl nicht annähernd so hoch sein wird, wie viele meinen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
29.06.2020, 20:52
(29.06.2020, 20:34)Gast schrieb:(29.06.2020, 18:55)Der echte Norden schrieb: Ich empfinde Eure Erwiderung nicht als Widerspruch, sondern als logische Ergänzung meines Beitrags. Natürlich hat das juristische Examen ein Optimierungspotential und die Zuspitzung auf das Examen als einzig zählende Komponente führt zu Ungerechtigkeiten. Hier wird sich viel ändern müssen und mit der Zeit gegangen werden. Mir ist schleierhaft, wieso im Examen nicht ein Computer mit Zugang zu Beck-Online und Juris zugelassen wird, da das auch in der Praxis zur Verfügung steht. Man sollte den Fokus wieder mehr auf Zusammenhänge legen und die Reproduktion von auswendig gelerntem Wissen auf die Aspekte beschränken, die man auch in der Praxis erwarten kann. Die Rechtswissenschaft ist aber leider bei solchen Veränderungen sehr träge und hinkt gesellschaftlichen Veränderungen immer Jahre hinterher.Zum ersten Absatz agreed.
Zur Möglichkeit der Probezeit in der Justiz noch folgender Gedanke: Gerade in der Justiz findet der von Euch geforderte Erprobungszeitraum meiner Meinung nach sehr intensiv statt, auch viel intensiver als in der freien Wirtschaft. Das DRiG schreibt eine Probezeit von drei bis fünf Jahren vor, das ist doch eine sehr lange Zeit. Zwar werden hier tatsächlich nur grobe Fehlbesetzungen korrigiert, ich glaube aber das es aufgrund der guten Einstellungspolitik auch keinen größeren Korrekturbedarf gibt. Es gibt schlicht nicht DEN guten Richter bzw. DEN einzig wahren guten Stil. Vielmehr müssen die Gerichte verschiedene Herangehensweisen und Stile zulassen und auch fördern. Eine noch längere Probezeit währe mit der Unabhängigkeit des Richters auch nur schwer vereinbar. Denn das Wesen der Erprobung verhindert häufig mutige und richtige Entscheidungen junger Kollegen, die Angst haben anzuecken und allhergebrachtes hinterfragen wollen. Deswegen bin ich strikt gegen eine noch längere Erprobung.
Beim zweiten Absatz bin ich auch der Meinung, dass eine längere Probezeit als 3 Jahre weder notwendig noch zumutbar ist. Man könnte sie aber m.E. anders organisieren, um wirklich einen Eindruck von der Arbeit des/der Proberichter*in zu bekommen, statt ihn/sie nur als Verschiebemasse dahin zu verfrachten, wo gerade akuter Bedarf ist. Daraus resultierend dann zum Teil lange Fahrstrecken von einer Stunde pro Weg und mehr, die auf die Dauer auch Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben.
Mir schwebt eher eine Probezeit ähnlich dem Ref vor, in der man verschiedene Stationen an verschiedenen Gerichten durchläuft und am Ende bewertet wird, ob die Kandidati/der Kandidat für den Richterberuf geeignet ist. In drei Jahren könnte man sechs jeweils sechsmonatige Stationen absolvieren, 2 Zivilkammern am LG, zwei Zivildezernate am AG, einmal Strafkammer, einmal Strafrichter. Oder so ähnlich. Dadurch hätte der Ablauf wieder eine bestimmte Vergleichbarkeit und der Proberichter könnte verschiedene Rechtsgebiete kennen lernen und gleichzeitig seine "Verwendungsbreite" steigern. Sechs Monate sind auch lang genug, um ungeeignete Bewerber zu identifizieren. Dadurch hätte man einen besseren Eindruck als wenn Leute nur von AG zu AG verschoben werden, um da dann die Straf-, Familien- oder Betreuungssachen zu übernehmen, die sonst keiner am Gericht haben will.
So institutionalisiert könnte man die Probezeit dann auch für Kandidat*innen öffnen, die im Examen "nur" ausreichend abgeschnitten haben. Sie bekämen eine Chance ihre Fähigkeiten im Alltag unter realen Bedingungen zu beweisen und können - falls es nicht klappt - schnell wieder entlassen werden. Die daraus (vermeintlich) resultierende Zahl "falscher" Urteile (was auch immer das genau ist), ließe sich meines Erachtens verkraften, da es sich ausnahmslos um erstinstanzliche Gerichte handelt und den Betroffenen Rechtsmittel blieben. Ich glaube aber, dass die Zahl nicht annähernd so hoch sein wird, wie viele meinen.
Das wäre ja gelinde gesagt eine Katastrophe, wenn man immer nur 6 Monate überall wäre. Kaum ist man eingearbeitet, geht es schon wieder weiter. Welche/r Vorsitzende würde sowas denn mitmachen (v.a. in der Strafkammer!). Eine Dreiteilung wäre mMn gut, erstes Jahr LG Zivilkammer, zweites AG Straf- oder Zivilabteilung, drittes Jahr Strafkammer. So lernt man auch alles kennen, aber kann in dem jeweiligen Gebiet auch mal ankommen und sich einarbeiten.
29.06.2020, 21:29
Man könnte den Personalbedarf an Verwaltungs- und Sozialgerichten senken, indem man nur noch Volljuristen in Behörden einstellt, die übermäßig viele falsche Bescheide raushauen, wie Jobcenter und Arbeitsagenturen, meinetwegen auch mit 2 x 4 P.
Besser als diese Verwaltungsfachleute, die nicht mal wissen, was eine Anhörung ist und Gesetze und Verwaltungsvorschriften bewusst falsch anwenden, um die Widerspruchsabteilung und die Gerichte zu beschäftigen (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme).
Besser als diese Verwaltungsfachleute, die nicht mal wissen, was eine Anhörung ist und Gesetze und Verwaltungsvorschriften bewusst falsch anwenden, um die Widerspruchsabteilung und die Gerichte zu beschäftigen (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme).