27.06.2020, 13:24
Es geht halt auch nicht nur drum, an irgendeinen Job bei Hengeler zu kommen.
27.06.2020, 13:34
Es gibt auch Kanzleien, die gerne ein "gut" sehen. Oder bei Stellen in der Wissenschaft.
27.06.2020, 14:45
Nochmal kurz zur Auswirkung auf Bewerbungen:
Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)
Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)
Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)
Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)
Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)
Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)
27.06.2020, 14:59
Im Kern würde ich dem Vorposter zustimmen. Allerdings kann man das als Arbeitgeber auch anders auslegen. Nämlich als übertriebenen Ehrgeiz. Und Perfektionisten braucht man in der Praxis selten im Team.
Bei dem LL des Vorposters (runtergeprüft in der Mündlichen, schriftliche Vornote um die 10 Punkte) würde ich aber auch so einen Fall sehen, da derjenige dann klar unter seinen Möglichkeiten geblieben ist. Ich würde es aber auch für ausreichend halten, gemäß der Empfehlung der Vorposter die schriftlichen Noten vorzulegen. Mit 10 Punkten im Schriftlichen kannst du dich gegenüber einem unteren VB immer abheben, auch wenn die Gesamtnote 9,x war. So jmd. Würde ich als AG immer einladen / einstellen, insbesondere wenn das erste Examen auch deutlich überdurchschnittlich war.
Bei dem LL des Vorposters (runtergeprüft in der Mündlichen, schriftliche Vornote um die 10 Punkte) würde ich aber auch so einen Fall sehen, da derjenige dann klar unter seinen Möglichkeiten geblieben ist. Ich würde es aber auch für ausreichend halten, gemäß der Empfehlung der Vorposter die schriftlichen Noten vorzulegen. Mit 10 Punkten im Schriftlichen kannst du dich gegenüber einem unteren VB immer abheben, auch wenn die Gesamtnote 9,x war. So jmd. Würde ich als AG immer einladen / einstellen, insbesondere wenn das erste Examen auch deutlich überdurchschnittlich war.
27.06.2020, 15:07
Es gibt nach meiner Einschätzung im GK-Umfeld eine hohe Anerkennung für Perfektionismus. Ansonsten hast du aber Recht.
Dass mehr Punkte grundsätzlich besser sind, ist richtig. Ich denke, dass einige hier vergessen, dass bei 9 Punkten die Fahnenstange nicht endet, sondern in manchen juristischen Umgebungen erst anfängt.
Dass mehr Punkte grundsätzlich besser sind, ist richtig. Ich denke, dass einige hier vergessen, dass bei 9 Punkten die Fahnenstange nicht endet, sondern in manchen juristischen Umgebungen erst anfängt.
27.06.2020, 15:18
Kenne durchaus auch Kanzleien, in denen 12 P.+ usus zu sein scheint (natürlich keine GK).
27.06.2020, 15:29
Also die Freaks, die mit 10 nicht zufrieden sind und deswegen nochmal schreiben, kannst du natürlich im backoffice brauchen. Ansonsten wird es eher eng.
27.06.2020, 15:41
27.06.2020, 15:51
Ich hatte kurzükurz nach dem ersten Examen noch mal zu schreiben. Hatte 11 schriftlich, mündliche lief nicht so, war dann aber immer noch zweistellig im Staatsteil. Das Problem war nur, dass ich zu dem Zeitpunkt noch meinen (juristischen) Beruf ausübte, den ich während des Studiums durchgehend ausgeübt hatte und vor dem Ref endlich mal ein Jahr Vollzeit arbeiten wollte. Meinen Urlaubsanspruch für das Jahr hatte ich auch schon für den ersten Versuch vollständig aufgebraucht. Hatte dann für mich entschieden, dass mir die Berufserfahrung wichtiger ist als 11,5 Punkte. Aber kann die Motivation des Thread-Erstellers nachvollziehen ;)
27.06.2020, 17:17
(27.06.2020, 15:41)GastNRWler schrieb:(27.06.2020, 13:34)Gast schrieb: Es gibt auch Kanzleien, die gerne ein "gut" sehen. Oder bei Stellen in der Wissenschaft.
"Kanzleien, die gerne ein 'gut' sehen wollen"??? - loooool, was ein hardcore Unsinn
Naja, dass sie das „gerne sehen wollen“, kann ja gut sein... :D :D