21.06.2020, 17:35
wie gesagt ihr Dullies, hab mit ihm examen geschrieben und er hatte definitiv Prädikatsexamen, schriftlich irgendwas so um die 12 Punkte, war Jahrgangsbester.
21.06.2020, 17:43
(21.06.2020, 14:52)Gast schrieb:(21.06.2020, 13:05)Gast schrieb: Ob er nur mit Schwerpunkt ins Prädikat gekommen ist weiss keiner
Da es nur noch eine Gesamtnote gibt, die am Ende zählt, ist diese Differenzierung zumindest rechtlich unerheblich.
Rechtlich ja, praktisch nein.
Schriftlich um die 12 ist allerdings sehr krass
21.06.2020, 18:32
(21.06.2020, 14:52)Gast schrieb: Da es nur noch eine Gesamtnote gibt, die am Ende zählt, ist diese Differenzierung zumindest rechtlich unerheblich.Rechtlich unerheblich, ja.
Aber die rechtliche Seite interessiert uns nicht, wenn wir uns Gedanken über sein Leistungsniveau machen. Und den Arbeitgeber (bzw. bei freier Mitarbeit) interessiert es nicht, was rechtlich wäre, sondern was wirtschaftlich zu erwarten ist (sofern Examensnoten darüber überhaupt Auskunft geben können).
Und abseits von der rein rechtlichen Betrachtung wird die Differenzierung dann schon interessanter. Je nach Uni, Schwerpunkt und Professor holt man schnell 16 Punkte im Rechtsgeschichte-Schwerpunkt. Schon wird aus dem Staatsteil, der selbst nach mündlicher Prüfung nur ein Ausreichend war, ganz plötzlich in der Gesamtnote ein VB. Jemand der 6 Punkte im Staatsteil hatte (nach Mündlicher) ist aber nicht das, was man sich typischerweise unter einem "Prädikatsjuristen" vorstellt.
Sollte er tatsächlich schon im schriftlichen Staatsteil die 12 Punke geholt haben, wäre das natürlich etwas ganz anders.
Ich kann mir auch vorstellen, dass er zumindest irgendein VB im Staatsteil geholt hat. Ich halte ihn zwar nicht für besonders hell, aber an Jura scheint er doch ein reges Interesse zu haben. Sobald man etwas Interesse für das Fach mitbringt und die Bereitshaft hat, sich intensiv damit zu befassen (er wird sich das Studium wohl eher nicht durch Nebenjobs selber finanziert haben), dann ist das VB schnell in greifbarer Nähe.
Etwas anderes wundert mich: Angeblich war er bei W&C tätig und das mit einem Monatseinkommen "von 1000 bis 3500". Die Kanzlei zahlt den WissMits mit 1. Examen bekanntermaßen 800/WAT. Dann müsste er doch (neben der Tätigkeit als Abgeordneter) dort an mindestens 2 WAT tätig gewesen sein, oder? Ist das realistisch?
21.06.2020, 18:54
Bezweifle, dass er da als normaler wismit gearbeitet hat;)
21.06.2020, 19:22
(21.06.2020, 18:32)Gast schrieb:(21.06.2020, 14:52)Gast schrieb: Da es nur noch eine Gesamtnote gibt, die am Ende zählt, ist diese Differenzierung zumindest rechtlich unerheblich.Rechtlich unerheblich, ja.
Aber die rechtliche Seite interessiert uns nicht, wenn wir uns Gedanken über sein Leistungsniveau machen. Und den Arbeitgeber (bzw. bei freier Mitarbeit) interessiert es nicht, was rechtlich wäre, sondern was wirtschaftlich zu erwarten ist (sofern Examensnoten darüber überhaupt Auskunft geben können).
Und abseits von der rein rechtlichen Betrachtung wird die Differenzierung dann schon interessanter. Je nach Uni, Schwerpunkt und Professor holt man schnell 16 Punkte im Rechtsgeschichte-Schwerpunkt. Schon wird aus dem Staatsteil, der selbst nach mündlicher Prüfung nur ein Ausreichend war, ganz plötzlich in der Gesamtnote ein VB. Jemand der 6 Punkte im Staatsteil hatte (nach Mündlicher) ist aber nicht das, was man sich typischerweise unter einem "Prädikatsjuristen" vorstellt.
Sollte er tatsächlich schon im schriftlichen Staatsteil die 12 Punke geholt haben, wäre das natürlich etwas ganz anders.
Ich kann mir auch vorstellen, dass er zumindest irgendein VB im Staatsteil geholt hat. Ich halte ihn zwar nicht für besonders hell, aber an Jura scheint er doch ein reges Interesse zu haben. Sobald man etwas Interesse für das Fach mitbringt und die Bereitshaft hat, sich intensiv damit zu befassen (er wird sich das Studium wohl eher nicht durch Nebenjobs selber finanziert haben), dann ist das VB schnell in greifbarer Nähe.
Etwas anderes wundert mich: Angeblich war er bei W&C tätig und das mit einem Monatseinkommen "von 1000 bis 3500". Die Kanzlei zahlt den WissMits mit 1. Examen bekanntermaßen 800/WAT. Dann müsste er doch (neben der Tätigkeit als Abgeordneter) dort an mindestens 2 WAT tätig gewesen sein, oder? Ist das realistisch?
Nicht nur rechtlich. Diese Ausführungen zum "echten" Prädikat sind nur lächerlich. Ich finde den Amthor zwar entsetzlich, aber er hatte wohl schon ein super Abi auch wenn ein Einser-Schnitt heute nicht mehr so besonders ist. Zumindest, was das Examen betrifft, wird er sicherlich mind. 90% der Leute hier in die Tasche gesteckt haben. Wie sich das Examen letztlich zusammensetzt, ist egal. Anders als Guttenberg hat er ein "echtes" und ob das 9,1 oder 14,3 sind, ist ebenso unerheblich wie die Frage, ob das Prädikat nur durch Schwerpunkt entstanden ist. Du magst Dich vielleicht besser fühlen, wenn Du schon schriftlich 9 Punkte hast und am Ende 10, aber von 8,5 auf 9,5 Punkte ist genauso Prädikat. Und die wirtschaftliche Bedeutung an der Art des Prädikats festzumachen, ist doch wirklich mehr als idiotisch. Hast noch nicht mitbekommen, wie viele Nicht-Prädikatsjuristen für das gleiche Einstiegsgehalt inzwischen in Konzernen oder GK arbeiten, oder? Mag einige, wenige geben, die das aufdröseln, aber die sind nicht nur kein Maßstab. Natürlich kann man vergleichen und im Zweifel mal den mit besseren Staatsteil vorziehen. Nur wenn jemand sich auf Arbeitsrecht oder Steuerrecht bewirbt und darin einen hervorragenden Schwerpunkt hat, spricht das sehr dafür, dass er in seinem Einsatzbereich schon über besonders gute Kenntnisse verfügt.
Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber bis vor ein paar Jahren war ein Studium in MV schon ein guter Start für ein bescheidenes Examen. Die Durchschnittsnoten waren im Verhältnis zu anderen Ländern deutlich schlechter, auch wenn es natürlich auch einige Prädikate gab (speziell, wenn man man sich im Examen auf Kriminologie spezialisiert). Darum hatte man auch Probleme Referendare zu bekommen, weil sich viele das nicht noch im 2.Examen antun wollten. Jetzt, wo man wieder Beamter auf Widerruf wird, bleiben wieder mehr bzw. es kommen welche aus anderen BL. Insoweit ist das schon beachtlich, vor allem, wenn man bedenkt, dass es zumindest schriftlich einen Amthor-Bonus nicht gegeben haben kann.
Bzgl. der WissMitt-Stelle kommt jetzt mal Dein wirtschaftlicher Aspekt. Willst Du ernsthaft ein Mitglied des Bundestages, das schon persönliche Connections zur Kanzlerin und in die Top-Riege der CDU hat mit einer normalen WissMitt-Funktion vergleichen? Nicht ernsthaft, oder? Da wird primär für die Kontaktverbindung gezahlt und versucht, ihn früh an sich zu binden, bevor das eine andere Kanzlei macht. Und dafür ist das Gehalt noch recht bescheiden. Die Note ist dabei auch ziemlich unerheblich, da bekommst Du auch mit zwei ausreichend gut unter. Zum einen, weil der natürlich (nicht nur aus Zeitgründen) da nicht richtig arbeitet. Zum anderen geht es eben um Beziehungen. Du sollst primär Kontakte für künftige Mandate vermitteln, etwas Lobbyarbeit betreiben und die Kanzlei profitiert davon, in demselben Atemzug mit Dir genannt zu werden. Das funktioniert schon auf Landtagsebene so, wo ein Ex-Kollege, der schon in der Jugendpartei Kontakte geknüpft hat, nach Einzug in den Landtag mit 2 ausreichend sofort ein Plätzchen in einer GK bekommen hat.
21.06.2020, 19:34
Ja, in die Politik zu gehen ist wohl ein gutes Mittel, um die Karriere als Jurist zu pushen. Ich kenne auch so einen, der viel in der Politik war und jetzt arbeitet der in einem Ministerium...
21.06.2020, 19:40
Ich finde das irgendwie berechnend...
21.06.2020, 20:56
Wenn ein unattraktives Land schlechte Noten hat, heisst das nicht, dass es dort schwer ist. Die Guten gehen einfach wo anders hin.
Aber ich würde ihn juristisch nicht schlechter machen als er ist. Seine politische Karriere ist jetzt aber hoffentlich gestorben. Obs so kommt, wird man sehen, in der CDU gehört Mauschelei ja zum guten Ton (Kohl etc.).
Aber ich würde ihn juristisch nicht schlechter machen als er ist. Seine politische Karriere ist jetzt aber hoffentlich gestorben. Obs so kommt, wird man sehen, in der CDU gehört Mauschelei ja zum guten Ton (Kohl etc.).
21.06.2020, 21:27
(21.06.2020, 20:56)Gast schrieb: Wenn ein unattraktives Land schlechte Noten hat, heisst das nicht, dass es dort schwer ist. Die Guten gehen einfach wo anders hin.
Richtig. Dieses Problem hat MV ja jetzt auch nicht nur in Bezug auf das Jurastudium (oder Ref). MV ist beispielsweise unter angehenden Medizinstudenten bekannt dafür, dass man hier (Greifswald) noch am ehesten eine Chance auf einen Platz hat; ist nämlich kein beliebter Standort. Aber auch das ist wieder ein Beispiel aus dem Bereich "Studium", während MV solche Probleme auch abseits der Hochschullandschaft hat.
Auch ist MV nicht das einzige Land mit solchen Problemen. Überall ziehen die guten, jungen Leute vom Land in die nächste Stadt. Das besondere Problem in MV: Dort gibt es nur Land.
Und wenn nunmal eher wenige "high potentials" zurückbleiben, dann wird es doch tendenziell eher einfacher für einen begabten Kandidaten, der Jahrgangsbeste zu werden. Jedenfalls wird man in MV eher Jahrgangsbester als in HH. Seine (mir freilich nicht bekannten) Leistungen will ich aber damit nicht schlecht reden.
Bemerkenswert. Aus der Frage zu den Bedingungen einer freien Mitarbeit wurde eine Diskussion über einen jungen Politiker und dann über ein ödes Bundesland. Dieses Forum ist genial.
21.06.2020, 22:10
(21.06.2020, 20:56)Gast schrieb: Wenn ein unattraktives Land schlechte Noten hat, heisst das nicht, dass es dort schwer ist. Die Guten gehen einfach wo anders hin.
Aber ich würde ihn juristisch nicht schlechter machen als er ist. Seine politische Karriere ist jetzt aber hoffentlich gestorben. Obs so kommt, wird man sehen, in der CDU gehört Mauschelei ja zum guten Ton (Kohl etc.).
Bisschen billig. Natürlich ist MV an sich nicht unbedingt der attraktivste Standort. Aber ebenso wenig wie alle guten Leute in eine GK wollen, wollen sie nur in Topstädte, so dass für den Rest nur Graupen bleiben. Es gibt diverse gute Gründe, dort hinzugehen ohne dass man schlecht ist. Auch lässt sich die Frage, wer gut ist, bei einem Studienanfänger gar nicht beantworten, allenfalls für die Ref-Ausbildung. Zu Beginn des Studiums hat man erstmal nur die Abi-Note und die sagt über die Befähigung für ein erfolgreiches Jura-Studium mal überhaupt nichts aus. Es gibt X-unterschiedliche Konstellationen. Es gibt Leute mit 3,2er Abi, die ein VB und ein Gut in MV hatten oder jemanden mit 1,3 Abi, die zweimal durchs Examen gefallen ist.
Sicher nicht. Insgesamt war das ja noch harmlos, wenn man sieht, wie weit Schäuble es noch gebracht hat. Ich glaube, der zieht sich zurück, macht das 2. Examen und Diss. und dann ist Gras über die Sache gewachsen. Dann ist er Anfang 30 und kann komplett neu anfangen, denn er ist ja jetzt gereift und würde nie wieder so etwas machen. Falls nochmal irgendwas schief geht, kann er dann zumindest als Anwalt noch ordentlich Kohle verdienen. Das Schlimmste was dann noch passieren könnte, wäre Verlust des Dr. wegen Plagiaten, aber im Gegensatz zu anderen hätte er ja zumindest noch das 2.Examen.