15.06.2020, 15:03
In Niedersachsen kam eine ähnliche Klausur.
1. Aufstockung eines Anbaus um ein zusätzliches Geschoss und einer Dachterrasse - hier waren drittschutzende Normen zu prüfen und ein Widerspruchsbescheid zu verfassen.
2. Baustopp gegen den Bauherrn als vermerk.
Habe leider bei 1. Geschrieben, dass zwar nur subjektive rechte geprüft werden müssen, allerdings habe ich doch noch die Genehmigungsbedürftigkeit und - fähigkeit hier geprüft :/ Hoffe, dass es kein Durchfallgrund ist
1. Aufstockung eines Anbaus um ein zusätzliches Geschoss und einer Dachterrasse - hier waren drittschutzende Normen zu prüfen und ein Widerspruchsbescheid zu verfassen.
2. Baustopp gegen den Bauherrn als vermerk.
Habe leider bei 1. Geschrieben, dass zwar nur subjektive rechte geprüft werden müssen, allerdings habe ich doch noch die Genehmigungsbedürftigkeit und - fähigkeit hier geprüft :/ Hoffe, dass es kein Durchfallgrund ist
15.06.2020, 15:04
Schaut mal in 42 IV gemo. OB gibt es nur bei stadtkreis oder große kreisstadt
15.06.2020, 15:04
(15.06.2020, 14:46)GastBW schrieb:(15.06.2020, 14:39)Gast schrieb: Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Anmerkung des Prüfungsamtes: "(...) auch im Übrigen eine einfache Klausur, kleinere und formelle Fehler wiegen schwer."
Woher weißt du das mit der Anmerkung? Oder war das ein Witz?
15.06.2020, 15:04
(15.06.2020, 15:04)Gast BW 00 schrieb:(15.06.2020, 14:46)GastBW schrieb:(15.06.2020, 14:39)Gast schrieb: Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Anmerkung des Prüfungsamtes: "(...) auch im Übrigen eine einfache Klausur, kleinere und formelle Fehler wiegen schwer."
Woher weißt du das mit der Anmerkung? Oder war das ein Witz?
Junge, war ein Witz
15.06.2020, 15:07
15.06.2020, 15:20
Konnte man (in Berlin) auch von einem allgemeinen Wohngebiet ausgehen? Und die Klage abweisen?
15.06.2020, 15:22
15.06.2020, 15:23
Mist Leute, hab bei der VK vergessen den Ausgangsbescheid aufzuheben :( was meint ihr wie das punktemäßig ins Gewicht fällt?
15.06.2020, 15:24
(15.06.2020, 15:22)Gast schrieb:(15.06.2020, 15:20)Gast schrieb: Konnte man (in Berlin) auch von einem allgemeinen Wohngebiet ausgehen? Und die Klage abweisen?
Nicht nur in Berlin. Fand auch in BW dass die Wohnbebauung doch deutlich überwogen hat. Deshalb hab ich Wohngebiete angenommen, dann aber eine Ausnahme geprüft
15.06.2020, 15:26
(15.06.2020, 15:24)Gast schrieb:(15.06.2020, 15:22)Gast schrieb:(15.06.2020, 15:20)Gast schrieb: Konnte man (in Berlin) auch von einem allgemeinen Wohngebiet ausgehen? Und die Klage abweisen?
Nicht nur in Berlin. Fand auch in BW dass die Wohnbebauung doch deutlich überwogen hat. Deshalb hab ich Wohngebiete angenommen, dann aber eine Ausnahme geprüft
Ansonsten hätte der BPlan, wonach ausnahmen für vergnügungsstätten nicht zulässig sind, auch keine Relevanz gehabt