15.06.2020, 14:52
Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
15.06.2020, 14:56
(15.06.2020, 14:52)GastBW schrieb: Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
Das war bei mir ein großes Problem bei mir. Ich hab im Gesetz nachgeschaut, Vaihingen ist keine große Kreisstadt...
15.06.2020, 14:57
(15.06.2020, 14:56)GastBaWu schrieb:(15.06.2020, 14:52)GastBW schrieb: Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
Das war bei mir ein großes Problem bei mir. Ich hab im Gesetz nachgeschaut, Vaihingen ist keine große Kreisstadt...
Natürlich ist es das. Wo steht das gegenteilige?
15.06.2020, 14:59
Ich habe so einen ärgerlichen Fehler gemacht. Habe gesagt dass die werbetafel kein sonstiger Gewerbebetrieb ist. Glaubt ihr dass man da durchfällt.....
15.06.2020, 15:00
(15.06.2020, 14:57)Gast schrieb:(15.06.2020, 14:56)GastBaWu schrieb:(15.06.2020, 14:52)GastBW schrieb: Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
Das war bei mir ein großes Problem bei mir. Ich hab im Gesetz nachgeschaut, Vaihingen ist keine große Kreisstadt...
Natürlich ist es das. Wo steht das gegenteilige?
Sie ist jedenfalls nicht nach § 131 II GemO Große Kreisstadt, aber über § 3 II GemO nach Antrag. Hab es einfach als gegeben erachtet, weil sie nen OB haben und ne eigene Baurechtsbehörde. Was anderes macht keinen Sinn.
15.06.2020, 15:00
15.06.2020, 15:00
In Berlin war Tatbestand, Kosten und Vollstreckbarkeit erlassen, dafür kam noch ein weiterer BPlan hinzu und da ging der Schlamassel m. E. so richtig los. Der BPlan selbst war wohl rechtswidrig (pauschales Verbot von Vergnügungsstätten ohne Ausnahmemöglichkeit). Dazu wurden jedoch örtliche Bauvorschriften, die ihrerseits vermutlich rechtmäßig waren, als Satzung erlassen und dem BPlan beigefügt. Nun musste man wohl klären, ob die Rechtswidrigkeit des BPlans zur Rechtswidrigkeit auch der weiteren an sich rechtmäßigen Bauvorschriften führt. Der Bayerische VGH (https://openjur.de/u/674896.html) sagt wohl ja, weil die Gemeinde grundsätzlich die Wahl hat, ob sie die Vorschriften Teil des BPlans werden lässt oder diese als eigene Satzung erlässt. Wenn sie die Vorschriften zum Teil des BPlans macht, hat sie halt Pech gehabt und das kann dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen. Mir ist jetzt aber rückblickend nicht ganz klar, ob die in unserem Fall als selbständige Satzung erlassen wurden oder ob sie durch die Verbindung mit dem BPlan quasi inkorporiert wurden. Wenn man die örtlichen Bauvorschriften trotz alledem für rechtmäßig hält, muss man die Klage m.M.n. abweisen, oder?
Einschätzungen dazu?
Einschätzungen dazu?
15.06.2020, 15:00
(15.06.2020, 14:57)Gast schrieb:(15.06.2020, 14:56)GastBaWu schrieb:(15.06.2020, 14:52)GastBW schrieb: Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
Das war bei mir ein großes Problem bei mir. Ich hab im Gesetz nachgeschaut, Vaihingen ist keine große Kreisstadt...
Natürlich ist es das. Wo steht das gegenteilige?
Naja, es heißt in § 3 II GemO, dass Städte mit über 20k Einwohnern zu einer großen Kreisstadt erklärt werden können (nicht müssen!). Ich hab dann noch in 131 GemO nachgeschaut, da war Vaihingen auch nicht dabei....
15.06.2020, 15:01
(14.06.2020, 12:42)GastNRW31 schrieb:(14.06.2020, 11:45)Gast schrieb:(14.06.2020, 11:34)Endspurt! schrieb: Ich wünsche allen, dass Sie die vergangenen Klausuren des Grauens nun erstmal gedanklich wegpacken können und viel Kraft für den Endspurt in den kommenden 2 Tagen. Das vorläufige Licht am Ende des Tunnels ist schon zu erkennen :-)
Hab vor nichts mehr Angst als vor ÖRecht.
Dito. Aber solange V2 keine Behördenklausur kommt, bin ich schon zufrieden.
Würde jetzt ja fast drauf wetten, dass morgen Behörde- oder Anwalt kommt.
15.06.2020, 15:02
(15.06.2020, 15:00)Gast schrieb:(15.06.2020, 14:57)Gast schrieb:(15.06.2020, 14:56)GastBaWu schrieb:(15.06.2020, 14:52)GastBW schrieb: Fandet ihr es eigentlich auch etwas frech, dass nicht dranstand, dass es eine Große Kreisstadt war, und man das über den "Oberbürgermeister" rausfinden musste?
Das war bei mir ein großes Problem bei mir. Ich hab im Gesetz nachgeschaut, Vaihingen ist keine große Kreisstadt...
Natürlich ist es das. Wo steht das gegenteilige?
Naja, es heißt in § 3 II GemO, dass Städte mit über 20k Einwohnern zu einer großen Kreisstadt erklärt werden können (nicht müssen!). Ich hab dann noch in 131 GemO nachgeschaut, da war Vaihingen auch nicht dabei....
Da sie in 131 auch nicht dabei war hab ich es über § 46 II, IV LBO gelöst und zu 15 LVG geschwiegen, sicher nicht die beste Art, aber sonst wäre ich ja zum Schluss gekommen, dass das LRA zuständig gewesen wäre....